ObwaMer VolkssrÄM Abonnement. —- I (Bei allen Postburcaui.) Jiihrlich (franko durch die ganze Schweiz) Halbjährlich Bei der Expedition ĝeholt jährlich . • • • . halbjährlich Fr. 3. 80 . 2. - . 3. 60 „ 1. 80 M t. Erscheint jeden Samstag Vormittags. Einrncknngs Die dreispaltige Zeile />der deren Bei Wiederholungen .... Die zweispaltige Zeile oder deren Bei Wiederholung . gebühr. Raum . . 10 Rp 8 „ Raum . 20 , iß 7. Jahrgang. Tarnen, 1877. Inserate ... ... ....... ... & ^ ^ Berlin, Leipzig. Dresden, Hamburg, Frankplrt a./M., Straßburg und Wien. ' Lausanne, Genf, Einladung zn neuen Bestellungen. Der „Obtvaldner Volksfreund" hat bisher immer als ein konservatives Volks- blatt gegolten. Nur Derjenige hält ihn für zu wenig entschieden, welcher die nun einmal aufgezwungene eidgenössische Verfassung nicht beachten zu müssen glaubt. Und nur Die- jenigen finden ihn unduldsam und ultra- katholisch, welche schon vergessen haben, wie ein katholisches Volk der Urkantone sein sollte. Ein Schimpfblatt nach dieser oder jener Richtung zu schreiben, wäre leicht; aber mit Rücksicht auf gegenwärtige eidgenössische und kantonale Gesetze die Grenzen des Erlaubten und Nützlichen zu ziehen, ist oft schwer; und Allen zu entsprechen — wird niemals möglich. Ein gemäßigter Fortschritt, Wahrung der kirchlichen und bürgerlichen Rechte und nebst- dem Friede, das war stets der edle Zweck, nach dem der „Volksfreund" trachtete. Und das wird sein Ziel auch im neu angetrete- nen Jahre sein. Gott gebe ihm dazu frohen Muth, flei- ßige Mitarbeiter und zahlreiche Leser! Wer diese Nummer nicht refüsirt, wird als Abonnent betrachtet. Die Redaktion. nur ein paar Löffel Suppe. Beim andern Kranken wird geantwortet: „heute keinen Appetit gehabt", — obwohl dieser eine ordentliche Mahlzeit verschlungen. So oberflächlich urtheilen die Fürsprecher der Trunk- sucht, indem sie sagen: „Der Schnaps ist gesund, denn die Schnapser werden alt." Solche Fürsprecher bedenken wohl nicht, daß jene alten ischnäpsler erst in spätern Jahren und * nicht schon in der Kindheit dieses Fach angefangen, daß sie zudem besser genährt waren und gesündern Schnaps hatten als jene Kinder, welch- Schnapskaffee früh- stücken. Etwas Anderes ist's, als Scherz im Familienkreise für jene Arznei und Stärkung das Wort reden, etwas Anderes, sich fo aussprechen, daß es als Ernst gefaßt wird. Scherz ist Scherz; wer möchte etwas dagegen haben? Wer aber die Verhältnisse und Wirkungen nicht so anschaut, wie sie sind, sondern wie er in seiner Stimmung für sich einbildet und wie durch gcfärbte Nullen anschaut, der wirft oft ein Urtheil hin wie ein Betrunkener, der seine brennende Cigarre gedanken- los in eine Strentenne wirft •t.V.fc es sich nicht ein- fallen läßt, daß er einem nöthigen Manne sein Hab' und Gut in Brand steckt. Eidgenossenschaft. i]ift oder Arznei. (Eingesandt) Nachdem einige Jahre von Seite der h. Negierung gegen die im In- und Ausland herrschende Trunksucht wenig gearbeitet worden, hat der „Volksfreund" in einer Reihe von Artikeln es versucht, die öffentliche Meinung gegen jenes das Volkswohl verderbende Uebel zu rich- ten. Es ist nun wieder, wie vom „Volksfreund" vor Kurzem gemeldet worden, in den zwei großen Gemein- den, welche natürlich den übrigen ein gutes Beispiel geben sollen, von einflußreicher Seite mit zweckmäßi- gen Mitteln ein Versuch angefangen worden. Indessen wird hier noch ein Satz nicht überflüssig sein und daher wohlwollende Aufnahme finden. Also ein Gleichniß! Ein Arzt fragt nach dem Schlaf des Patienten, ob viel oder wenig? Man ant- wortet: „Er hat wenig geschlafen", aber es stellt sich heraus, daß es doch 5 Stunden waren. Ein ander- ina^ heißt es: „recht gut geschlafen", aber wenn man fragt, so war's nur eine Stunde. Seht, wie unter- schiedlich^ man beobachtet! wie oberflächlich man ur- theilt! So urtheilt der Eine: „Der Schnaps ist Gift", der Andere: „er ist Arznei". Heini sagt: „er stärkt", Hans sagt: „er schwächt". Fragt der Arzt nach dem Appetit des Kranken — „hat viel gegessen" heißt es; doch waren es eigentlich Mtlltarfanität. In der letzthin erschienenen gediegenen Broschüre „der Kampf der Militärzeituug mit der Militärsanität", von Major von Elgger, steht Seite 140 Folgendes: Sanitätskurs zu Basel mußte die Mannschaft der Sanitätstruppen sich zur Uebung verschiedener un- angenehmer Operationen unterwerfen. So zuerst mri\!L .^ute wechselseitig rasiren, was bei un- geschickten Neulingen etwas peinliches ist, dann kommt das wechselseitige Blutegelansetzen und endlich — das wechselseitige Klystiren. Vielleicht gibt es noch andere uns unbekannte Uebungen." Obwalde n. Äus dem Negierungsrathe vom 3. Jänner 1876. Der schweiz. Bundesrath macht Anzeige, er habe I zum schweiz. Konsul des VIII. deutschen Konsular- bezirkes, umfassend das Königreich Württemberg und das k. Preußische Fürsteuthum Hohenzollern ernannt: den Hrn. Wilhelm Kenner von Thun, Gesellschafter merfun 3 3anin und (Sie. in Stuttgart. Vor^ _ Der schweiz. Bundesrath gibt Kenntniß, daß er unserm eingesandten Ohmgeldstarif, nachdem die Prüfung er- geben daß die bezüglichen Ansätze mit den bisherigen Gebühren durchaus übereinstimmen, die Genehmigung ertheilt habe. Notiz und beschlossen, es ist dieser Ta- ns zur Vorbereitung für Aufnahme in die Gesetzes- sammlung an die Ohmgeldkommission überwiesen, ©er Staatsrath von Genf bringt zur Kenntniß: v. I. auf ein Jahr gewählt: zum Präsidenten des Staatsrathes den Hrn. Major Vantier; zum Vicepräsidenten derselben Behörde: ürn Anton Carteret. Kenntnißnahme. Das schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement ubcrmittett: a) je 2 Exemplare des Protokolls, der bnndesräth- lichen Gotthard-bahn-Expertise und b) 2 Exemplare der schweiz. Eisenbahnstatistik für ^ das Betriebsjahr 1873. Notiz und find bei der Kanzlei zur Einsicht offen. Ferner übermittelt die fchweiz. Bnndeskanzlei: a) 25 Exemplare der Verordnung betreffend die Forderung des freiwilligen Schießwefens vom 29. Wemmonat 1876; • b) 25 Exemplare des Reglements über die Schieß- ubnngen der Infanterie von Auszug und Land- ^ehr und über die Inspektion der Landwehr, vom 30. Wintermonat 1876; e) 25 Exemplare des Bundesbeschlusses betreffend Abänderung des Art. 23 der Vollziehuugsver- ordnung über Maß und Gewicht, vom 8. Win- termonat 1876. 9fmSnfftU^"Ä' Z"steUnng an die betreffenden Amtsstellen und Deponirung in der Kanzlei zn belie- biger Einsicht von Interessenten. .. Da die Gemeinden Kandidaten für den Besuch des eidgenössischen Forstkurses eingereicht, da aber eine ae- rmgere Zahl — etwa 14 bis 16 — diesen Forstkurs besuchen können, so wird die regiernngsräthliche Forst- kommlssson beauftragt, in billiger Reparation auf die Gemeinden, Kandidaten für Besuch dieses Forstkurses "" »*»«»*«* Da nun tüchtige Lehrer für Abhaltung eines Obst-, baumwacterkurses ausfindig gemacht worden, werden die Gemeinderathe eingeladen, sich innert 14 Tagen darüber auszusprechen, ob sie nicht geneigt wären, Zöglinge in einen solchen kantonalen Kurs zu senden. Den Jnstruktor wird der Staat bezahlen. ^ndstatthalter Durrer und Regiernngs- rath Gaffer werden beauftragt, im obrigkeitlichen Thurm baulichen Vorkehren zu treffen, welche für %$£ neue Anlegung des Staatsarchivs, eventuell auch eines historischen Kabinets von Nöthen sind. . Der Negierungsrath ladet sämmtliche Gemeinderäthe ein, auf strenge Jnnehaltung der Polizeistunde Bedacht zu nehmen. Auch waltet einstimmig die Meinuna vor , am ernsten Abend der Jahreswende fürder nicht mehr eine Freinacht zn gestatten. Die erledigte Landschreiberstclle soll zur Wieder- besetzung ausgeschrieben werden. Kandidaten für diese Stelle haben bis Samstag den 27. Januar sich beim Landammannamte anzumelden. Nachher wird mit den Bewerbern die verfassungsgemäße Prüfung vorgenom- Die nächste Sitzung des Kantonsrathes wird auf Donnerstag den 25. Januar anberaumt. Die Trak- tandenliste zeigt: 1. Abnahme der Salzrechnung. 2. Vorlegung des Rechenschaftsberichtes. Gesetz über Wasserrechte und Enteignung. 4. Gesetz über Hundesteuer. 5. Revision des Strafrechtversahrens. 6. Antrag über Revision des Kriminal- und Po- lizeistrasgesetzes. ^ 7. Jnterpretationsgesnch des Civilgerichtes betreffend den prozessualischeu Charakter der Widerklage. 8. Eventuell Fischereiverordnung. 9. Eventuell Civilstaudssacheu. . *3um Amtsbericht. Im Leitartikel über den Amtsbericht in der letzten Nummer des „Volks, sreund^ wollte der vierjährige Gesamintverdienst der Sträflinge zu Fr. 2t,951. 30 angegeben wer- den. Da anstatt dessen der Setzer so viel Gesammt- verlurst herausgebracht hat, so beeilen wir uns, den fatalen Irrthum zu berichtigen. Bei diesem Anlaß zollen wir dem hiesigen Fachkenner für das im „Vater- land einer undankbaren, immerhin mit Fleiß und Ä)mhe gefertigten Arbeit gespendete Wort der Aner- kennung um so mehr unsern Dank, als wir bisanhin sonst nur wohlfeilen Tadel zu vernehmen Gelegenheit