Obmldner llolhsfrcöao. Abonnement (Bei ämtlichen Post.Bureaux.) Jährlich (franko durch die ganze Schweiz). Halbjährlich bei der Expedition abgeholt jährlich . . „ ,, halbjährlich . Garnen, 1896. Fr. 4.- „ 2.10 „ 3.80 .. 2.-Erscheint jeden Samstag vormittags. 4. Dezember. Einrückungsgebühr für Obwaldnen: Die einspaltige Petitzeile oder deren Raum . 10 R? Bei Wiederholungen 8 « Kür Inserate von auswärts. Die einspaltige Petitzeile oder deren Raum . 15 Rp Bei Wiederholungen 10 „ 26. Jahrgang. 3«fetote bort Auswärt« nehmen für uns entgegen die Annoncen-Expeditionen der Herren Haustein ä- V-g.-r, Rudo., M-ss. und Or.ll »aßli » Et«, in Bern. Zürich. Luzern Basel. Lausanne. Gens, Berlin, Leipzig, Dresden, München. Hamburg, Frankfurt o. M. Straßburg und Wien. K. Einige Bedenken bezüglich Herabsehung des Zinses. Wir lasen im „Vaterland", daß man den Zins der Gülten auf 4 °/0 herabsetzen will. Wir erlauben uns, darüber einige Bedenken zu äußern. Vorerst können wir nicht recht begreifen, daß eine Landesgemeinde berechtigt sei, einen Zins-Vertrag gegen den Willen und zum Nachteil des Gläubigers ein- seitig aufzuheben. Dadurch wird der Kredit der Ver- träge geschädigt. Man hat keine Sicherheit und wenn der Vertrag noch so deutlich und klar geschrieben ist. In den ältern und neuern Gülten heißt es ausdrücklich, daß der Schuldner bis zur Abzahlung der Schuld die- selbe alljährlich mit 5 % verzinsen soll. Vor 300 Jahren gab es keinen vorstehenden Zins. Der Geduld und Nachsicht der Gläubiger hat man es zu verdanken, daß allmählich 2 vorstehende Zinsen entstanden sind. In den Gülten des vorigen Jahrhunderts heißt es ge- wohnlich, daß die Gült 5 Jahre nach Errichtung an- stehen soll, d. h. nicht abbezahlt werden dürfe, und daß man nachher 10 Jahre lang alljährlich den zehnten Teil bor Gült samt dem entsprechenden Zins bezahlen soll. Das ist aber nicht immer geschehen und den Gülten- besitzern war es nicht unangenehm und deswegen waren sie wohl bezüglich Zinsbezug etwas schonender. Wenn eine Landesgemeinde derartige Verträge abändern kann, dann ist sie auch berechtigt, den Zins auf 3 oder 2 % herabzusetzen. Wenn sie Zinsverträge abändern kann, dann ist sie auch berechtigt, Kaufverträge abzuändern. Amortisation ist nicht gegen den Vertrag, wohl aber das Herabsetzen des Zinses von einer Schuld, die man ver- sprochen hat, bis zur Tilgung mit 5 °/0 zu verzinsen. Ebenso ist es nicht gegen den Vertrag, wenn der Gläu- biger erlaubt, den Zins herabzusetzen, damit die Gült nicht amortisiert oder abbezahlt werde. Aber die Nidwaldner haben es auch so gemacht. Dazu ist zu bemerken, daß die Nidwaldner unter andern Verhältnissen leben und daß nicht alles verdient, nachge- ahmt zu werden, was andere thun. Die Früchte, die sie dafür geärntet, daß sie kirchliche und wohltätige Stiftungen geschädiget, sind Uneinigkeit und Streit, die von den Liberalen dazu benützt werden, um als Herr- schende Partei in das Rathaus einzuziehen. Während sogar die leichtlebigen Wiener von den Liberalen nichts mehr wissen wollen, komnien die frommen Nidwaldner und suchen, dieselben auf den Thron zu erheben. Die Luzerner, Aargauer und Solothurner haben auch Klöster aufgehoben und dessenungeachtet ist das den Obwaldnern nicht erlaubt. Wir haben auch nicht gehört, daß diese Kantone weniger Steuern bezahlen müssen, als die Obwaldner, die noch keine Klöster aufgehoben. Ungerechtes Gut tut niemals gut. Das hat schon Martin Luther eingesehen und erkannt. Mit dem Herabsetzen des Zinses schadet man nicht blos den Kapitalisten, sondern man schädiget anch kirch liche und wohlthätige Stiftungen, man schädigt viele Personen, die man nicht zu den Kapitalisten rechnen kann. Die Landesfondationen für kirchliche und wohl- tätige Zwecke betragen ungefähr eine halbe Million oder 25,000 Fr. Zins. Dabei ist der Reservefond der Bank im Betrage vom 162,000 Fr. nicht eingerechnet. Die Fondationen der Gemeinde Kerns für gleiche Zwecke betragen laut Urbar rund 200,000 Fr. oder 10,000 Franken Zins. Die Fondationen der Genieinde Sarnen sind wahrscheinlich etwas größer und die der Gemeinde Sächseln etwas kleiner. Nach diesem Verhältnis be- rechnet, betragen die Fondationen von allen Gemeinden Obwaldens ungefähr eine Million oder 50,000 Fr. Zins. Wenn nun der Zins um einen Fünftel herabgesetzt wird, werden die Landes- und Gemeinde-Stiftungen für kirch- liche und wohltätige Zwecke um 300,000 Fr. oder jährlich 15,000 Fr. geschädigt. Kloster- und Korporations- güter sind nicht eingerechnet. Bekommt man an der Bank für abbezahlte Kapitalien nur noch 3 °/0, dann ist die Schädigung noch größer. Solche Stiftungen werden in den altm Schriften „Gottes-Gaben" genannt, d. h. Geschenke, die man Gott gemacht, der das, was man den Gotteshäusern, Geistlichen und Armen chenkt, so annimmt, als hätte man es ihm geschenkt. Wenn Gott derartige Stiftungen mit Wohlgefallen an- nimmt, so folgt daraus, daß es ihm nicht gefällt, wenn man solche Stiftungen vermindert oder schädiget und daß man deßwegen keinen besondern Segen Gottes zu erwarten hat. Wenn wir Güter besitzen würden, würden wir derartige Kapitalien nicht amortisieren, ob- schon wir dazu berechtiget wären. Vom Herabsetzen des Zinses haben nur die gegenwärtigen Besitzer der liegen- den Güter einigen Gewinn. Die künftigen Besitzer müs- sen um so größere Summen dafür bezahlen, je geringer der Zinsfuß ist. Die wohltätigm Stiftungen aber wer- durch Herabsetzung des Zinsfusses nicht nur. für einige, sondern für viele Jahre geschädigt. Dieselben sind ohne Herabsetzung geschädiget. Je mehr der Wert des Geldes abnimmt, desto weniger sind die Stiftungen hinreichend. Je mehr den Kapitalisten ihre Einkünfte vermindert wer- den, desto weniger haben sie Lust, wohltätige Stiftungen zu machen. Zudem haben wir in Obwalden wenig Ursache, mit den wenigen Kapitalisten unzufrieden zu sein. Wenn wir in der Chronik von Sarnen S. 503 u. sf. nachschauen und dazu rechnen, was Kapitalisten an das Waisenhaus und an das Konvikt gegeben, dann finden wir, daß durch Kapitalisten in Sarnen in den letzten 30 Jahren mehr als 50,000 Fr. für kirchliche und wohltätige Zwecke ver- gabt wurden. In der gleichen Zeit sind in Kerns von Kapital- isten 30—40,000 Fr. gegeben worden. Reg.-Rat Michel allein gab mehr als 25,000 Fr. Die Deschwanden'sche Anstalt, für welche Kapitalisten mehr als 40,000 Fr. zusammengesteuert, ist dabei noch nicht berechnet. In Sächseln haben die Kapitalisten Landammann Hermann und Kaplan Anderhalden ebenfalls bedeutende Stiftungen gemacht. An das Konvikt in Sarnen, an das Kloster im Melchtal, an die Kirche und die Wasserbeschädigten in Lungern sind von Kapitalisten nicht unbedeutende Sum- men gegeben worden. An andern Orten fließt der Ge- winn von Sparkassen und Banken in die Taschen von reichen Kapitalisten. In Obwalden haben Kapitalisten zur Gründung der Sparkasse und der Bank wesentlich beigetragen; den Gewinn aber, der bis dahin ungefähr eine halbe Million betrug, lassen sie zum Besten des Landes verwenden. Bei einem geringen Einkommen leisten sie dem Lande in öffentlichen Beamtungen ihre Dienste. Daraus geht hervor, daß wir keine besondere Ursache haben, mit den Kapitalisten unzufrieden zu sein. Auch da giebt es gewisse Grenzen. Setzt man den Zinsfuß zu tief hinunter, dann werden die Kapitalisten wieder zu Bauern, wie es vor 300 Jahren der Fall war, wo die reichsten Herren auch am meisten Vieh und Land besassen. Wir möchten deshalb ersuchen, die Sache noch etwas besser zu erwägen, bevor man einen Antrag an die Lan- desgemeinde stellt. Anmerkung der Redaktion: Wir lassen unserm verehrten Herrn ^-Korrespondenten unverkürzt das Wort. Wir gedenken überhaupt, in dieser Frage einer jeglichen ruhig und sachlich gehaltenen Erörterung, mag sie den einen oder den andern Standpunkt vertreten, Raum in unsern« Blatte zu gewähren und auf diese Weise der freien Diskussion unsere Spalten zu öffnen. Die eigene Stellungnahme zu kennzeichnen, dafür wird sich für uns noch hinreichend Gelegenheit bieten, bevor die Frage zum Abschluß gelangt. Uebrigens stehen wir nach dem am letzten Samstag einstimmig gefaßten Bundesratsbeschluß unseres Dafürhaltens am Vorabend der Einführung eines einheitlichen Gültenrechtes für die ganze Schweiz. Die Gültenzinsfrage, welche jetzt die Gemüter beschäftigt, wird nach aller Voraussicht binnen einer verhältnismäßig kur- zen Frist auf eidgenössischem Boden ihre einheitliche und endgültige Erledigung finden. Zihnng des Kantonalrates vom 3. Dez. Präsidium: Herr Reg. Rat Major Britschgi. Anwesend: 44 Mitglieder. Der Präsident, Herr Reg. Rat M. Britschgi, widmet ein Woit pietätvollen Nachrufes den beiden seit der letzten Sitzung verstorbenen Mitgliedern der Behörde, Schallberger von Lungern und Häcki von Engel- berg, deren Verdienste als langjährige Mitglieder unserer Behörde und pflichtgetreue Gemeindebeamte hervorgehoben werden und denen wir ein christliches und freundliches Andenken bewahren wollen. Die Versammlung erhebt sich zum Zeichen der Achtung und der Pietät gegenüber den verstorbenen beiden Kollegen. Nationalrat Dr. Ming, der durch die Teilnahme an einer in Zürich tagenden nationalrätlichen Kommission an persönlichem Erscheinen in heutiger Sitzung verhindert ist, zieht zuschriftlich seine Motion betreffend Wirtschafts- konzessionen in dem Sinne zurück, daß er dieselbe bei der Beratung des Armenberichtes zur Sprache bringen werde. Er wünscht, seine Motion betreffend Anzeigepflicht möchte in einer spätern Sitzung behandelt werden. Die drei anwesenden, noch nicht beeidigten Mitglieder Josef Burch, Hostatt, Schwändi, David Omlin, Rößliwert, in Sächseln, und Dr. Eugen Eattani von Engelberg werden beeidigt. Die Lehrerkonferenz beschwert sich in einer längern Zuschrift darüber, daß den Lehrern keine Vertretung im Erziehungsrate eingeräumt worden sei. Vizepräsident Ming beantragt, es sei von dieser Zuschrift Notiz am * Protokoll zu nehmen und im Weitern über dieselbe zur Tagesordnung zu schreiten. Landammann Wirz unter- stützt diesen Antrag und spricht sich im Weitern dahin aus, daß es zu begrüßen sei, wenn zwischen der Lehrer- schaft und den Erziehungsbehörden ein gutes Einvernehmen bestehe. Die sämtlichen Mitglieder des Regierungsrates schließen sich diesem Antrag an. Alt-Zeugherr Durrer: Es war ein Schimpf, eine Insulte, die man der Lehrer- schaft zufügte dadurch, daß man Herrn Lehrer Röthlin, den man im Februar in den Erziehungsrat gewählt hatte, vier Monate später in dieser Stellung nicht mehr be- stätigte. Für Herrn Lehrer Röthlin war dies ein ihin angetaner Schimpf. Die Lehrerschaft hatte nicht nur allen Grund, sich über diese Unbild zu beschweren, sondern wenn sie noch weiter gegangen wäre, so wäre sie dazu vollkommen berechtigt gewesen. Gerichtspräsident Wirz würde sich gar nicht in die Diskussion eingemischt haben, wenn er nicht durch das Votum des Vorredners dazu genötigt worden wäre. Redner hat im Februar und konsequentermaßen auch im Mai grundsätzlich gegen die Wahl des Herrn Lehrer Röthlin in den Erziehungsrat gestimmt. Persönliche Antipathie war dabei weder bei ihm, noch bei seinen Kollegen vorhanden. Herr Lehrer Röthlin wird sich über den Sprechenden weder in amt- licher, noch in privater Stellung beschweren können. Den Vorwurf, daß die Mehrheit des Kantonsrates der Lehrer- schaft oder einem Mitgliede dieser allerdings sehr ehren- werten Körperschaft einen Schimpf zugefügt habe, könne man sich nicht gefallen lassen. Wir stimmen als Mit- glieder des Kantonsrates gemäß unserer eidlich beschworenen Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen und lassen uns über unsere Stimmgebung keine Vorwürfe machen. Wenn man uns vorschreiben wollte, wie wir stimmen sollen, so können wir uns dies als demokratische Schweizer nicht gefallen lasfeit. Ein solches Vorgehen würde besser nach St. Petersburg oder nach Moskau als in den Saal des obwaldnerischen Kantonsrates passen. Alt-Zeugherr Durrer hält seine Aeußerungen aufrecht. Er spricht neuerdings von Schimpf und Schande u. s. w. Kan- tonsratsprüsident Britschgi: Ich hätte persönlich ge- wünscht, ich wäre nicht in den Erziehungsrat gewählt worden; dagegen habe ich den' Standpunkt des Kantons- rates durchaus gewürdigt. Ich halte auch dafür, daß es richtiger ist, wenn die Lehrerschaft im Erziehungsrate, der ja die Aufsichtsbehörde über das Lehrpersonal bildet,