Pa Hrn. Küchler, Fürsprech er Sarnen Obmlimer Volkssremd. Abonnemen t (Bei ämtlichen Post-Bureaux.) Zährlich (franko durch die ganze Schweiz). . Fr. 4.— Halbjährlich »2.10 bei der Expedition abgeholt jährlich . . - „ 3.80 ,, halbjährlich . . „ 2. — Sarnen, 1890. M 50. Erscheint jeden Samstag vormittags. 11. Dezember. Einrücknngsgebühr für Obwalvnen Die einspaltige Petitzeile oder deren Raum . 10 Rp Bei Wiederholungen 8 „ Für Inserate von auswärts. Die einspaltige Petitzeile oder deren Raum . 15 Rp Bei Wiederholungen 10 „ 26. Jahrgang. Inserate von Auswärts nehmen für unS entgegen die Annoncen-Expeditionen der Herren Hattstnstein & Vogler, Rudolf Mosst und Orell Fühlt & Cie. in Bern, Zürich, Luzern Basel,. Lausanne, Genf, Berlin, Leipzig, Dresden, München, Hamburg, Frankfurt a. M, Straß bürg und Wien. £ Äus der Bundesversammlung. Seit der Juuisesston wurden nicht weniger als drei Nationalräte (Bolla von Tessin, Gaillard aus dem Wallis und Marti von Bern), sowie drei Ständeräle (Kälber- matten in Wallis, GöttiSheim in Basel und Good von St. Gallen) zur letzten irdischen Ruhestätte hingebettet. Es lebt kein Einziger mehr von den Männern der ersten Bundesversammlung, und es ist ein geistloser, herzloser, höchst unpatriotischcr Gedanke, daß Alles mit dem Tod zu Ende geht. Wo bleibt denn da die Verantwortlichkeit und der Lohn der Menschen, und welchen Sinn hat die letzte Ehre für die größten Männer, wenn man sie einem toten Schattenbild erweist? Nein, das Vaterland hat uns der l. Gott gegeben, seine Gebote erhalten einzig Recht und Freiheit, und alle Menschenweisheit ist die größte Thor- heit, wenn sie nicht in den Grundwahrheileu des Evangeliums beruht. Die felsenfeste Treue zu Land und Volk der Eid- genossen wurzelt keineswegs in ein r phrasenhaften, senti- mentalen Vaterlandsliebe, sondern einzig im unbeugsamen, christlichen Gewissen. Der Nationalrat hat 26 und der Ständerat 6 neue Mitglieder. Der autoritäre Radikalismus besitzt auf der ganzen Linie die parlamentarische Alleinherrschaft. Im politischen Leben muß man alles ernst und nichts zu tragisch nehmen. Der Radikalismus hat nun eine äußerst verant- wortungsvolle Stellung. Alle Fehler des Parlamentes werden auf seine Rechnung fallen. Ein allzu strammes Regiment wird niemals alt. Das Schweizervolk liebt nicht ein einseitig schroffe« Regiment. ES hängt Alles von der ganz notwendigen und pflichtgemäßen Eintracht und Umsicht der Konservativen ab, ob nicht durch die Volksrechte der „Strömung nach Links" ein energisches Halt geboten wird. Dafür aber ein zielbewußtes, charakterfestes, grundsätzliches Programm. Die Parteibüffelei schrie Zetter und Mordiv, weil Wuilleret, der Mann des Freiburger Volkes, den National- rat eröffnet. Jetzt vernimmt man vielfach ans radikalem Munde, er habe feine Sache gut gemacht. Donner Wetter! Hat man denn vergessen, daß die Stammväter des hel- vetischen Einheitsstaates die Franzosen ins Land riefen und ihnen für ihre Heldenthaten in Nidwalden den Dank des Vaterlandes dekretierten? Wuilleret aber war der Land- amman an jener Landsgemeinde zu Posieux, welche das Freiburger Volk aus den Fesseln der radikalen Landvogtei befreite. Nein, in einer freien Schweiz ist die Vaterlands- liebe nicht das Monopol der herrschenden Partei. Im Ständerat wurde zum Präsidenten gewählt der gemäßigte liberal-demokratische Oberst Blumer, Doppel- bürger von Zürich und von Glarus, und zum Vize- Präsidenten der radikale Rasch ein. Den Präsidentenstuhl des Nationalrates bestieg Land- ammann Keel, der staatsmännische Chef des katholischen St. Galler Volkes. Zum Vizepräsident wurde erkoren der gemäßigt radikale Grieshaber von Schaffhausen. So leuchtet am parlamentarischen Himmel der Morgen- stern der intelligenten Ostschweiz. Der Ständerat beschloß mit erdrückendem Mehr eine Revision der Bundesverfassung in dem Sinne, daß der Bund gesetzliche Bestimmungen erlassen könne betreffend die Lebensmittelpolizei. Es ist dies eine eingreifende Zentralisation, die wir mit Entschiedenheit begrüßen. Jetzt wird teils aus Unkenntnis, teils aus gewissenloser Speku- lation gegen Gesundheit und Leben der Mitmenschen massen- haft gefrevelt, und darunter leiden wegen ihrer ökonomischen Abhängigkeit zumeist die ärmeren Klassen. Die Kantone sind erfahrungsgemäß vielfach ohnmächtig, und es ist der Kantonalfonveränetät der schlimmste Dienst gethan, wenn sie das Volk vor Vergiftung schützen soll und hiefür nicht mit den notwendigen Waffen ausgerüstet ist. Es geht uns etwas noch weit über den Föderalismus, die Hülfe für die Not, und wir werden niemals einer politischen Fahne folgen, welche in den wichtigsten Fragen, wie Militär nnd Recht und Eisenbahnen, Alles in die Hand des Bundes legen will, während sie im Kampf um das tägliche Brot für die Pflichten des Bundes kein Herz nnd kein Verstand- nis hat. Ueber die Budgetberatnng werden wir nächste Woche im Zusammenhang berichten. Wir wollen heute nur be- tonen, daß die Zölle den Kantonen als eidgenössischen Ersatz fitr die Militärlasten abgenommen wurde». Jetzt übersteigen aber die Zolleinnahmen die eidg. Militär- ausgaben um mehr als zwanzig Millionen Franken, lind die größten und schwersten Militärlasten trägt nicht die Bnndeskasse, sondern jenes Schweizervolk, welches die zentnerschwere, stetsfort wachsende Stenerlast in den Kan- tonen und Gemeinden trägt. Der Bundesrat liebt, den großen Herrschern gleich, die Ueberraschung. Er bot auf den St. Niklanfentag und auf den Vorabend seiner Wiederwahl den Zentralisten einen ganzen Baum voll gold'ner Nüsse. Es soll für die Vereinheitlichung des gesamte» Civil- und Straf rechts Bahn gebrochen werden. Der Vor- gang des deutschen Reiches und die ausschlaggebende Stellungnahme des Centrums wird zweifellos auch auf die Schweiz einen wesentlichen Einfluß äußern. Immerhin ist zu betonen, daß im monarchischen Deutschland das Volk auch in dcn Einzelstaaten zur Entwickelung von Recht und Gesetz kein B^ort zu sagen hatte. Wir begreifen sehr wohl, daß der Gedanke eines einheitlichen, gediegenen Rechtsbuches bei den eminent gesteigerten Bcrkehrsverhält- nissen in der Strömung der Zeit liegt und vom Stand- punkte der Handels- und Jnristenwelt sehr Vieles für sich' hat. Wir bestreiten keineswegs die Lichtseiten der Rechts- einheit, sowie den organischen Zusammenhang aller Rechts- gebiete. Thatsache ist aber, daß das eigentliche Verkehrs- recht bereits zentralisiert ist und daß von radikalen Juristen und Geschäftsmännern die Klarheit und Gediegenheit des Be- treibnngsgesetzes mit höchster Entschiedenheit bestntten wird. Wir sind nicht so hinterwäldnerisch borniert, daß wir die Rechtsgesetzgebung der urschweizerischen Demokratien als ein Ideal betrachten, aber Tatsache ist, daß das alte Volks-» recht in seinen fundamentalen Bestandteilen mit dem Volks- bewußtfein auf das Innigste verwachsen ist und daß der Kampf ums eig'ne Recht höchst wahlverwandt mit dem Kampf um die Landesfreiheit war. Jeder billig denkende Eidgenosse wird darum die Pietät des U: schweizer für's historische Recht begreifen. Wir denken hierbei an die Rechtsgrundsätze und nicht an die Versteinerung der Formen. Für uns fällt schwer in die Wag schale, daß mit der vollendeten Rechtseinheit die Kantone den Rest der Souveränetät verlieren. Sie sind dann nur noch Ver- waltungs- und Gerichtsbezirke, und das wirkt lähmend auf den Geist der Freiheit. Das Ständevotum ist für die grundlegendsten Fragen dann geopfert. Es klingt uns wie ein Märchen, daß das gleiche Hypothekar- und Testaments- recht für Genf und Uri, für Basel und Obwalden paßt. Wenn man alle Gesetzgebungshoheit in die Hand des Bundes legt, so heißt's dann, mit Sieb-nmeilenstieseln vor- wärts schreiten, sonst ist dann alle Rechtsentwickelung ge- lähmt. Das Strafrecht sollte naturnotwendig in unmittel- barem Zusammenhange stehen mit den sittlichen Grund- anschauungen eines Volkes. Nun befürchten wir aber in hohem Maße, das neuhelvetische Strafgesetzbuch erhalte unter dem Einfluß der modernen Aufklärung 'eine zu materialistische Unterlage, d. h. die Verantwortlichkeit des freien Willens finde darin einen zu abgeblaßten AuS- druck. — Aber gut! Schaffe mau nur einheit- licheSRecht! Schaffe man dann aber in allem gemeines Recht für Alle! Fort in die Rumpel- kammer mit allen gehässigen Ausnahmebestimmungen gegen- über den schweizerischen Katholiken! Das katholische Ehr- gefrihl stellt diese kategorische Forderung. W.mn man überhaupt nur ein Recht im Schweizerlande will, so gebe man auch unserer Kirche und ihren Institutionen gleiches Recht und gleiche Freiheit! Es sind zwei Dinge, mit denen man gern oder ungern im Schweizerlande rechnen muß. Das erste ist die Erstarkung des „eidgenössischen Ge- dankens". Was das Volk als sein Vaterland ansieht, das ist die gesamte Eidgenossenschaft. Hierzu tragen gewaltig bei die dermaligen Verkehrsmittel nnd Verkehrsbedürfuisse. Durch den Dampf nnd die Elektrizität sind wir Eidgenossen einander unvergleichlich näher gerückt als unsere Großväter. Das soziale Leben konzentriert sich immer mehr. Der Strom der Bevölkenrng drängt nach dem verdienst- und genußreichen Leben der Städte und der Dörfer. Darum werden viele Dörfer Städtchen und viele Städtchen Dörfer. Auf dem Lande aber vermindern und verteuern sich die Arbeitskräfte, und die kostspieligere Lebensart der größern Ortschaften ver- breitet sich vielfach auf das Land hinaus. Trotz vermehr!er Arbeit und Schnlbildung geht es darum auch in guten Jahren nicht vorwärts mit dem Wohlstand des Landvolkes. Das Leben ist viel weniger stabil als früher. Kanton und Gemeinde bilden nicht mehr wie früher eine kleine Welt für sich. Der Mensch trennt sich viel leichter von den altehrwürdigen Verbänden des HauseS und der engern Heimat, und weil er doch draußen im wilden Wirbelsturm des Lebens thunlichst Halt und Rücken suchen muß, so hat daS Vereinsleben ungemein an Bedeutung und Lebendigkeit ge- wonnen. Der Verein hält sich aber nicht an die kantonalen Grenzpfähle, sondern er verbindet Menschen mit gleichen Gesinnungen und Bedürfnissen durch alle Gauen unseres Vaterlandes. Dazu kommt, daß die Wirksamkeit der Presse ungemein an innerer Ausdehnung gewonnen hat. In jedem Zeitnngs- leser steckt ein mehr oder weniger gelungenes Stück Welt- Philosoph und Weltllberblicker. Man folgt mit warmem Mitleid den leidenden Armeniern. Was in Anssersihl vor- geht, läßt das Schweizervolk nicht kalt, sondern man er- wärmt sich allwärts für die glorreiche Verteidigung der Autorität und Ordnung oder für die unterdrückten Klassen. Die Nidwaldner Nationalratswahl erweckte ein sozial-, und parteipolitisches Interesse im gesamten Schweizerlande. Und zum Blick aus's Allgemeine wird unsere Jung- Mannschaft geschult. Sie muß ja bald jeden Berges- gipfel und jedes Flüßchen im Schweizerlande besser ken- nen als die Gräber ihrer Großeltern. Sie weiß bald besser was Pestalozzi tat, als wer ihr im dritten Grad ver- wandt ist. An die Stelle des Stammesbewußtseins ist schon für den Horizont der reifern und unreifern Jugend das gemeinsame Vaterland getreten. Und dazu trägt ungemein viel bei die gemeinsame Uebung im Waffenhandwerk für's eine Vaterland. Der Schweizerjüngling wird in der außerkantonalen, städt- ischen Kaserne zusammengewürfelt mit Kameraden aus andern Schweizergauen, er hat eidgenössische Jnstruktoren schon in der Rekrutenschule, und nirgends mehr finden sich die kantonalen Farben der alten Freiheitsschlachten, auf dem Armband und auf der Bataillonsfahne prangt das weiße Kreuz im roten Felde. Das stählt gerade in den Jahren, wo das mannhafte Selbstbewußtsein sich entwickelt, ungemein das Gefühl der Zusammengehörig- keit, das kouzentrirt das Pflicht- und Ehrgefühl auf's eine Vaterland. Und durchwallst du das herrliche Vaterland, so sorgt die Eidgenossenschaft für den Fisch in den krystallklaren Wassern, für dcn harmlos fröhlichen Sänger in der Luft sowie für die flinke, edle Gemse, die unter ihrem Schutze halbgezähmt sich vom Berggrat hinunter in die Alpen- triften wagt. Sie sorgt aber auch für das stolze Pferd und für die Spenderinnen der gesundesten besten Nah-- ung, für die Kuh und für die Ziege. Sie sucht aber auch den Gewerbsstand zu heben und bildet den Schön- heitssinn des Volkes. Und sie sucht durch Ausbildung des künftigen Hausmütterleius den alten und jungen Eidgenossen ein heimeliges Heim zu schaffen. Ja wohl, Mutter Helvetia ist eine liebe Mutter, denn sie bietet, wie das Mädchen aus der Fremde, Jedem seine Gabe dar; sie ist eben eine reiche Mutter, und man denkt herzlich selten daran, daß, wie die Bienen