es unter n Indi⸗ erzogin, n hört, —X ichtung daß die in dem Eine daher, sonn⸗ iter die ng des ie Ge⸗ diz und its und rathen. Fahr⸗ g der untere ver⸗ e s. Z3. gsmu⸗ Viale zlichste rhand⸗ ohlen. Ti⸗ eRe⸗ n tief aller sind) über tdem dechts wen⸗ Solde Mann. meldet Aus⸗ derden erden. Met⸗ Arse⸗ t den Aus⸗ aktats im nister edes z sich hkeit 2i Einrückungsgebühr: —— neo Die zweispaltige Garmondzeile oder ha 8 de ili ũ deren ein 10 geu Rp.; r Wie⸗ — * d sfalle 7 neue Rp. Abonnementsgebuhr inbegriffen. —* ng 614 e * J für die Kantone Suzern, Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden und Zug. Nro. 101 den 12. April 1856 Druck und Verlag der Meyer'schen Buchdruckerei in Luzern. ůÿÿůÿSSSSSSS —— — — —————— — — ——— — Luz ist mit der Ueber— in Luzern. Das Statthalteramt Luzern ist mi Getauft — n as wachung gehöriger Vollziehung dieses Beschlusses be— Maria Anna, ein Mädchen des Hrn. Jos. Hofstetter, Senn, von auftragt. reex Nomoos. Luzern, den 11. April 1856. Josesa Theresta Salesta Alerand, Maria, ein Madchen des Hrn. Der Regierungsrath: Kommandanten Josef Ulr. Schmid von Luzern. J. Stocker. Gestorben in Luzern. Der Sekretaͤr: Den 10. April: Jos. Gaßmann. im Frauenkloster zu St. Anna im Bruch: Schwester ue —*— Veye von Buchs; 58 J. alt. — Bekanntmachung. Auf dem J. Kriminalverhöramte befinden sich in einer Untersuchungssache als entwendete Gegenstände: mehrere Stücke Halblein, Westenstoff, Nastücher, sogenannte seidene Knüpferli, Chipper, baumwollene und wollene Strümpfe, Merinos, Unterhosen, Libet und Guttuch, Kindskappen, mehrere Schürzen, Woll⸗ zarn, ein sog. Schlaufsäcklein, gedruckte und weiße Flanelle, sowie ein Göller, ferner ein Gebethuch und alberne Rosenkränze. — Sämmiliche Gegenstände sollen auf Märkten und zwar in Willisau, Sursee, Sempach, Münster, Hochdorf, Reiden, Zofingen, Langenthal und Huttwil seit letztem Herbst entwendet worden sein. Die Markte besuͤchenden Handelsleute oder Privaten, denen an fraglichen Orten solche Sachen ab Handen kamen, werden eingeladen, mit möglichster Beförderung und zwar längstens innert 2Wochen hievon Anzeige anher zu machen und gleich—⸗ zeitig eine Beschreibung des Gegenstandes, dessen Maß, Werth ꝛc. anzugeben. Die Eingaben sind zu frankiren. Luzern, den 8. April 1856. Namens des Verhöramtes; Der J. Verhörrichter: J. Hüssler. 7121 Samstag 12. April b Uhr im Gymnasium-Saale Konzert-VProbe. Das Polizeidepartement des Kautons Luzern, Auf die Mittheilung des Tit. Statthalteramtes von Luzern, daß der Amtsthierarzt im Falle gewe⸗ en sei, gestern einen dem Hrn. Arzt Sigwart in Kriens gehörenden Hund wegschaffen zu lassen, weil derselbe alle Symptome der Tollwuth an sich trug; Berücksichtigend den Umstand, daß der beseitigte Hund laut amtlicher Anzeige zwei Tage und zwei Nächte vorher in Luzern und Umgebung umher— gelaufen und mit mehrern andern Hunden in Be— rührung gekommen sei; hat, Auf das Gutachten der Sanitätskommission; In Anwendung des 6. 156 des Gesetzes über die Gesundheitspolizei vom 22. Brachmonat 1845; beschlossen: 1. In den Gemeinden Kriens, Horw und Lu— zern sei der Hundebann anzuoroͤnen, welcher we⸗ sentlich darin besteht, daß jeder Hundebesitzer bei der strengsten Verantwortlichkeit gehalten ist, seine Hunde im Hause zu versorgen, anzuketten und beim Aus— gehen angebunden mit sich zu führen. 2. Dieser Beschluß ist vorläufig durch die Ta— gesblätter zu publiziren. Ueberdieß sind die Gemeindeammänner der ge⸗ nannten Gemeinden angewiesen, die Hundebesitzer von dem verhängten Hundebanne sofort auf geeig⸗ nete Weise noch besonders in Kenntniß zu setzen, und sie mit den weitern Vorschriften der 68. 155, 157 und 158 des Gesundheitspolizeigesetzes bekannt zu machen. Naturforschende Gesellschaft Sonntags den 13. April, Abends halb 5 Uhr. Hr. Prof. Ineichen: Vorweisung einer Gas— uhr mit Erläuterungen über die Messung des ver— brauchten Leuchtgases. — Hr. Prof. Kaufmann: geologische Beobachtungen am Sonnenberg, Schatten- berg und bei Werthenstein. —(711] 7082) Eine geschickte Köchin und eine geübte Plät— terin finden für nächste Sommersaison Anstellung in einem Kurorte.