. ich⸗ —*— Ju⸗ es, in che IJ J 7 J ae ine see. in on⸗ er, A. 358 ride ner erei pe⸗ an⸗ hö⸗ be⸗ tur — 32 27/4. ucke ———— 1 u Tagesneuigkeiten. fitzern zu rathen sein, mit dem Verkaufe nicht zu eilen, sondern noch bessere Preise abzuwarten, welche nicht allzu lange auf sich warten lassen. — — Ein lohnendes Werk. Ueber die Abgrabung des Wauwilersees und die Tie⸗ ferlegung des Mauensees, womit bekanntlich die Trocken⸗ legung einer umliegenden Landesfläche von zirka 1800 Ju⸗ charten verbunden ist, entnehmen wir dem letzten Staats⸗ verwaltungsberichte: Der Wauwilersee ist durch die Anlage des untern, zirka 8000 Fuß langen neuen Rohnbettes schon vollstaͤndig vom Wasser entleert; durch den Seegrund und weiter hinauf durch die Möser bis Seewagen, auf eine Länge von zirka 7000 Fuß, ist der Kanal fortgefuüͤhrt. Bei gehoͤrigem Fort⸗ betrieb der Arbeiten wird bis zum Frühlahr 1858 der Mauensee erreicht sein. Die Gesammtlänge der Korrektions⸗ linie beträgt etwas uͤber 1i/2 Stunden. Behufs Entsumpfung des umliegenden Landes sind auch die noͤthigen Seitenkanäle festgesetzt, der Maßstab der Mithilfspflicht der betreffenden Güterbesitzer bei Oeffnung derselben bestimmt; auch find einige dieser Kanaͤle schon ausgeführt und andere in Arbeit und binnen Jahresfrist werden auch diese sekundaären Bau⸗ arbeiten zum Ziele geführt sein. Der Gewinn, den die betheiligten Grundbesitzer aus diesen Korrektionsarbeiten ziehen, stellt sich weit umfang⸗ reicher heraus, als die Experten bei Ausmittlung des Bo⸗ denverbesserungswerthes früher annahmen. Zitka 1000 Ju— charten des im Entsumpfungsgebiet liegenden Landes haben auf der Oberflaäcbe eine Schichte Torf, meist guter Quali⸗ tät, von 5 bis 14 Fuß Maͤchtigkeit. Derselbe konnie bei den frühern Zuständen meistens nur auf die halbe Tiefe, vielerorts nicht einmal auf dieses Maß, ausgegraben wer⸗ den, indem sodann das Wasser die Stichfläche zudeckte und wegen der Hoͤhenlage des See's und des Rohnbachts keinen Abzug fand. Durch Beseitigung des Wauwilersees und An⸗ lage des allseitig verzweigten Kanalsystems wird ermoͤglicht, aus allen Grundstücken das Wasser abzuführen und nicht —9— die Torfausbeutung vol andiß zu tachen, sondern Luzern. An die durch Todfall erledigte Stelle eines en unter den Torflagern liegenden Boden sodann als Bezirto juanten fur den Deimarbe irt Eutrbuche Pflanzland zu benutzen. Die unter dem Torf liegende 4 —5* n ezit ntlebuch ist Herr Erde bildet, wie bereits Erfahrungen bestätigen, sobald ste eri a de doͤsli von scholzmatt gewaͤhlt worden. zu Tage koͤmmt und der Luft und dem Licht ausgesetzt ist, —, Der Regierungsrath hat die Statuten der Post⸗ einen ganz fruchtbaren Pflanzboden. Der Gewinn besteht ampfschifffahrtsgesellschaft genehmigt. daher darin, daß Bern. Die Regierung von Bern hat eine Vollzie⸗ 1. dadjenige betheiligte Land, wo keine Torfbildung vor⸗ hungsverordnung zum Armenpolizeigesetz erlafsen. handen ist, durch Trockenlegung erträglicher wird; — Auch in der Nähe der Stadt Bern soll am 19. d. 2. daß auf zirka 1000 Jucharten der Torf durchschnitt- Abends spaät ein Erdstoß verspurt worden sein, und zwar lich 5 Fuß tiefer ausgegraben werden und dann aber von den Bewohnern eines auf Fluh gebauten Hauses in 3. diefe leßtere Fiͤche, nach erfolgter Torfausbeutung, der Nähe von Wabern. wieder als Pflanzland benutzt werden kann. — Das „Berner Intelligenzblatt“ enthält die Mitthei⸗ Jene nun ausbeutungsfaähig gewordene Landflaͤche von lung von einem schoͤnen und ruhigen Weihnachtsfeste, wel⸗ 1000 Jucharten macht nahezu 800,000 Kubikklafter luft- ches in einem Dorfe des bernischen Seelandes abgehalten trockenen Torfes aus, welcher bei dem jetzigen Preise (und worden ist. Ein Weihnachtsbaum mit mehr als zweihun⸗ die Preise werden noch mehr steigen) mit Hinsicht auf die dert Kerzchen und vielen Nüssen und sonstigen kleinen Ge— guͤnsiige Lage an der dort vorbeiführenden Eisenbahn einen schenken an die Jugend war aufgestellt. Die Jugend sang Werth von mehr als zehn Millionen Franken repraͤsentiren. geistliche Lieder und die zahlreich versammelte Gemeinde Durch diese günstigen Verhältniffe angelockt, hat sich mischte sich in den Gesang. Der Pfarrer las in der Bibel auch bereits die Spekulation auf diesen Gegenstand gewor- und hielt eine angemessene geistliche Ansprache. Dann wur⸗ fen. In den letzten Jahren sind einige 100 Jucharten Torf⸗ den die kleinen Geschenke an die Kinder vertheilt und die ijand kaͤuflich in die Hande auswärtiger Fabrikbesizer über⸗ Freude derselben erhoͤhte die religioͤse Feier. gegangen. Der Preis hat sich nahezu verdoppelt. Des Zürich. Alt⸗Kantonsrath Bürkli hat, wie die Neue letztern Umstandes ungeachtet dürfte den hierseitigen Be⸗ Zürch.⸗Zeitg. schreibt, den Sozialismus in Texas so satt Eidgenossenschaft. 8 Nordostbahn. In einer zahlreich besuchten General⸗ versammlung der Aktionaäre ist der vom Verwaltungsrathe empfohlene Antrag der Direktion auf Abänderung des 8. 14 der Statuten einstimmig genehmigt worden. Nach demselben sollte waͤhrend der ganzen Bauzeit nur ein vierprozentiger Zins vom Aktienbetrage gewährt werden, an dessen Stelle nun eine Dividende schon vom Jahre 1857 an rritt. Sie wird berechnet aus dem Reinertrage der im Betriebe besindlichen Strecken unter Zuschlag von 4 Prozent vom Kapitale, welches für die im Bau begriffenen Linien ver⸗ wendet ist. Nach dem ausführlichen Vortrage des Referen⸗ ten Hrn. Prafident Escher beträgt jener Reinertrag für dieses Jahr 1,464,000 Fr., wobei die Betriebskosten nur den erfreulich niedrigen Satz von 40 Prozent der Brutto⸗ einnahmen erreichten und bleiben nach Zu⸗ und Abrechnung der verschiedenen Einnahme⸗ und Ausgabeposten 1,288,859 Fr. oder 4/, Prozent per Aktie unter die Altionäre zu pertheilen. Die Ergänzungswahlen für den verstorbenen Hrn. Oberst Vestalozzi und Hrn. Dr. Kern würden bis zur Vorlage einer veraͤnderten Organisation der Direktion verschoben. — Bundesrathsverhandlungen. Die vereinigten Schweizerbahnen in St. Gallen haben sich beim Bundesrathe gegen die Nordostbahn beschwert, wegen Erschwerungen, welche viest dem Outer⸗ und Versonenverkehr, der von der St. Galler⸗ auf die Nordostbahn bei Winterthur übergeht, auflege. — Auf das Verlangen des schweiz. Konsuls in ODdessa hat der Bundesrath beschlossen, bei der russischen Regierung dahin zu wirken, daß der Eintritt wenigstens zweier Schweizerblatter (ein deutsches und ein franzoͤsisches) in Odessa ohne Zensur gestattet werde. 13