und der Kantone Uri, Schwyz, Unter- und Obwalden und Zug. Sonntag, vro. 403 den 25. Juli 1858. Druck und Verlag der Meyer'schen Buchdruckerei in Luzern. A— ——— — frants durch die gange Schweiz Fr. 5; bei der Erpedition des Tagblattes abgeholt Fr. 4. —SS ee oder v Raum 10 Ct., für Wiederholungen pr. Zeile 7? Ct. ———— ¶ ¶ OSOSS Oee 19927] Steigerung. Gestrben in guzern. Dienstag den 27 und nötmicenfalls Mittwoch den der XI: 28. Zuli 1858 lassen die Herren Gebrüder Gloggner —— * hon. wohnh. gewesen im Moos auf dem und Comp. in hier, als bestellte Kuratoren der Erbs- 5* masse der Frau Wittwe Katharina Fleckenstein geb. Gilli von Luzern, öffentlich und unter siadträthlicher Aufficht gegen baare Bezahlung auf der Werchlaube zu Luzern versteigern: 1 Pferd, 1 Char-à-banc, Pferdgeschirr, Stall⸗ effekten, einiges Silbergeschirr, Bettsiellen und Bert⸗ zeug von fünf aufgerüsteten Betten, 1 tafelförmiges Klavier, Kanapee, Kommoden, Schränke, Tische, Sessel, Spiegel, Oelgemälde, Tafeln, Teppiche, aller Art Weißzeug und Wasche, Damenkleider, vieles Küchen⸗, Glas- und Fayencegeschirr, Gartengeschirr, Gartenbänke, Gewandseile, Werkgeschirr, Bücher, 1 Papagey mit Käfig, Hühner und Anderes mehr. Die Steigerung beginnt Vormittags 9 Uhr. — Kaufslussige sind freundlichst eingeladen. Luzern, den 21. Suli 1858. Der Stadtraths-Vicepräsident: Melch. Knusel. Der Stadtraths⸗Unterschreiber-Substitut: Th. Rietschi, Sohn. 19912) Holzsteigerung. Montag den 2. August wird die Korporations- güterverwaltung von Luzern im Gütschwalde auf dem Schlage etwa 40 Klafter rothtannene und 60 Klafter weißtannene Rinde und das Ast. und Reisigholz ge⸗ gen baare Bezablung versteigern. Die Steigerung beginnt allda Nachmittags um 2 Uhr. Luzern, den 21. Juli 1858. Der Oberförster: X. K. Amrhyn. Mostamtliche Bekanntmachung. Um die beim Personentransport von der Station Emmenbrücke bis Luzern wiederholt vorgekommenen Störungen und Verzögerungen möglichst zu beseitigen, wird das reisende Publikum ersucht, folgende Ver⸗ fügung zu beobachten: 1. Niemand darf einen Omnibusplatz einnehmen, ohne sich durch Omnibusbillet hiefür gehörig aus⸗ weisen zu können. Solche Omnibusbillets werden den Reisenden bei Lösung ihrer Reisekarten theils auf den ver— schiedenen Eisendahnstationen, theils bei der Emmenbrücke selbst durch einen im Bahnhof beñndlichen Postangestellten, gegen Bezahlung von 60 CEts. pr. Person, verabfolgt. Eine Omnibuskarte berechtigt zu einem Platze im Innern, oder, bei nicht regnerischer Witterung, auf der Bankette des Omnibuswagens. Frauen⸗ zimmer genießen das Vorrecht auf die Interieur⸗ plaͤtze. Vor der Abfahrt haben sämmtliche Reisende ihre Omnibusbillets dem sie einsammelnden Konduk⸗ leur vorzuweisen. An denjenigen Tagen, an welchen pr. Eisenbahn mit der Dampfschifffahrt zusammenhängende Lust⸗ fahrten veranstaltet werden, sind besondere mit der Affiche „Schiffs om nib us“ versehene Om⸗ nibuswagen aufgestellt, welche die Lustreisenden direkte von der Emmenbrücke bis zum Seegestade ransportiren, wogegen die mit der JInschrift „Postomnibus“ dersehenen Omnibusse die Rei⸗ senden nebst Gepäck nach dem Posthofe bringen. Gegenwärtige Verfügung tritt mit dem 24. d. Mts. in Vollziehung. Luzern, den 23. Juli 1858. Für die Kreispostdirektion: Der Direktor: J. Naager. Anzeige für Auswanderer. Vom Unterzeichneten werden fortwährend für die regelmäßigen monatlichen Abfahrten Reisevertrãge nach Nord⸗ und Südamerika (der argentinischen Eidgenossenschaft) und Australien abgeschlossen. — Auskunft ertheilt auch Hr. J. Bußmann zum Engel in Luzern. Baden, den 8. Mai 1858. 13476] Karl Fischer, Agent. — — — ⏑⏑ ⏑ 20171] Ein ordentlicher Knabe wird in eine Hand⸗ lung zum Austragen ꝛc. gesucht. Naͤheres bei der Expedition d. Bl. 072