Luzerner Tagblatt und der Kantone Ari, Schwyz, Unter- und Obwalden und Zug. Samstag, Vro. 40 den 81. August 1861. — — — — — ——— — — — — — Druck und Verlhag der Meyer'schen Buchdruckerei in Luzern. Abonnementspreis: Halbsaͤhrlich franfo durch die ganze Schwelz Fr, 3; bei der Erpedition des Tagblattes abgeholl Fr. 4. Einrückungsgebühr: Für die zweispaltige Garmondzeile oder deren Raum 10 Et.; für Wiederholungen pr. Zeile 7 Et. urucuugsgebuhr: dur de — n un — 860 ——— c rationsgüterverwaltung von Luzern auf der Burger— o»w nzeigen. allmend die Streue auf der Wurzel gegen baare Bezahlung versteigern. Die Steigerung beginnt Nachmittags um 2Uhr hinterhalb dem Exerzierplatz. Luzern, den 27. August 1861. Die Adminmistration. 34861) Streuesteigerung. Künftigen Donnerstag den 5. Herbstmonat läßt Hr. Th. v. Sonnenberg auf seinem an der Halde gelegenen Ried die Streue gegen baare Bezahlung auf der Wurzel yersteigern. Die Steigerung be— zinnt Nachmittags 2 Uhr beim Wegweiser nach Seeburg. 3500) Erklärung. Da der Unterzeichnete vernehmen muß, daß bös— willige Zungen nicht aufhören, ihn in der Nähe und Ferne zu verdächtigen, als hätte er sich gegenüber Herrn Samuel Plüß in Strengelbach, Kts. Aargau, einer Unterschlagung schuldig gemacht, so sieht er sich zur Veröffentlichung desjenigen Schreibens veranlaßt, welches ihm diesfalls schon unterm 13. April abhin don Seiten des Tit. Amtsstatthalteramtes Willisau zugekommen ist, und welches folgendermaßen lautet: „Anmit erhalten Sie die amtliche Mittheilung, „daß in der gegen Sie geführten Strafuntersuchung wegen Unterschlagung, auf Klage des Herrn Für— sprech A. Arnold in Willisau, Namens Herrn Samuel Plüß sel. Erben in Strengelbach, die hie⸗ sige Kriminalkommission erkennt hat: dieselbe „habe wegen mangelndem Beweise unter Kostensfolge für die Kläger auf sich zu „beruhen. „Mit Achtung! „Pr. Statthalteramt „Der Amtsschreiber: „P. Reichlin.“ Die Kläger haben nicht für gut gefunden, die;« sen Entscheid weiters zu ziehen, während der Unter— zeichnete sich allerdings veranlaßt fand, die Kläger um Genugthuung belangen zu lassen. Bankraz Brun, Negotiant in Ettiswil. 34453] Wegen des eidgenössischen Bettages wird das Kirchweihfest im Gigeuthal den 1. September abgehalten. Am gleichen Tage wird bei günstiger Witterung ein Schaf ausgekegelt. 3487) Bekanntmachung. Der Gemeinderath von Entlebuch ist veranlaßt, gegen eine von Kaspar Bucher, Dachdeck, an der vordern Ledergasse in Luzern, in Nr. 236 des Tag⸗ blattes erschienene Anzeige und Empfehlung Fol— gendes zu veröffentlichen: Kaspar Bucher war nie Geschäftsführer der Wittwe Katharina Brun geb. Hiltbrunner von Entlebuch, wohnhaft gewesen in Luzern, und er ist auch keineswegs Uebernehmer des von ihr geführten Geschäftes. Es wird das Publikum auf die Unrich— tigkeit oben angeführter Anzeige aufmerksam gemacht. Entlebuch den 29. August 1861. Namens des Gemeinderaths, Der Präsident: Jos. Vanz. Der Gemeinderathsschreiber: J. Zemp. Steigerungs-⸗Publikation. Mit gehöriger Bewilligung und unter Aufsicht des Gemeinderathes von Sursee lassen die Erben der Wittwe Elisabetha Göldlin sel., des Statthalters von Sursee, Samstag den 7. Herbstmonat nächsthin von Morgens 8 Uhr an beim Wohnhause der Erblasserin in der Oberstadt Sursee öffentlich und freiwillig ver— steigern: Die von der Erblasserin hinterlassenen Fahrnisse und Effekten, als: mehrere aufgerüstete Betten mit und ohne Matratzen, 2 Schreibpulte, mehrere Kom— moden und Kasten, Tische, Sessel, 1 großer und mehrere kleinere Spiegel, Fayence-, Küchen- u. Glas⸗ geschirr, nebst übrigen gewöhnlichen Hausgeräthen verschiedener Gattung. Die daherigen Bedingungen werden vor Anfang der Steigerung eröffnet werden. Sursee, den 28. August 1861. Namens des Gemeinderathes, Der Präsident: F. Jos. Bossart. Der Sekretär: 34812) Ulrich Bründler. 34419) Streuesteigerung. Dienstag den 3. Herbstmonat wird die Korpo—