z Wyetv. as —B doh — — — Adonnemenid;n Dotal 8 Mn Abrlich e — EEI———— Dreißigster Jahrgang. — nurch die Pon iã so 6.40 38 40 — — Mittwoch, Nro. 252. — — — zanzregelmäßig auf dem zwischen Moodstraße und Obergrundfiraße gelegenen Gelelse geschleht, so daß der Straßen Abergang in der Moodstraße und iheilwelse — wenn auch weniger — in der Obergrundstraste durch me hrere Stun den des Tages (wenn man die einzelnen Sperrungen zu jammenrechnet) gesperrt ist. Von diesem Uebelstande har sich auch die schweiz. Presse, welche an der lar dwirthschaft · lichen Aussteliung vertreten war, überzeugen toͤnnen un hai ihn lebhaft und auisono gerügt, und dieser Nebelstanb dlrd in Luzern ebenso lebhaft empfunden. Niveauũberschrei tungen von Straßen kommen allerdings uͤberall vor, aben zaß diese Ueberschreitungen zum Zwecke der Zugrangirung — dieß ist zu beachten — auf elner gleichwichligen Straßi in irgend eiuer Siadt so haͤufiz geschehen wie in Luzern urfic zu bezweiseln sein. Sicher ist eineß: daß mit Feder ind Dinte der Uebelstand nicht beseiligt werden kann, auch venn der Beschwichugungsbrlef aus dem Eisenbahn · Depar. rement tommi. Wir haben uns sagen lassen, daß als Hr Vundesrath Bavier mi Abordnungen des hlesigen Reglerungb ind Stadirathes und der Zentralbahn einen Augenschein zornahm, er sich mehrere Mal geäußert habe, weyn eiuma ole Linie Luzern⸗Immensee gebaut werde, so werde es be aglich der Bahnhofderhaͤlinisse schon anders kommen. Wir znnen nur den lebhaften Wunsch aussprechen, daß Hr. Ba aier redlich das Seinige dazu deittagen moͤge, den begrün deten Beschwerden der duzerner nach dieser und jener Rich cung abzuhelfen. Bis jezt hat man in Luzern leider den Zindruch daß unsere Siadt im Bundesrathhause sich weder allzu großen Wohlwollens noch auch nur der MRuͤcksichten uuf die sie Anspruch zu erheben berechtigt ist, zu erfreutn habe. ei — Inferate: dle einvaltige ile oder diren Raum 1h att. W ere ene dun n 8 Inserate von iea und wenlger 80 den 26. Oltober 1881. — r — —— betrachten, wenn nach den Verhältnissen, wie sie sich nun unwiderruflich gestaltet haben, sich daß Stift entschließen tnnte, eine Kaplanei im Hof ringehen zu lassen, um selbige in's kuͤnstige „Irledenthal“ setzen zu koͤnnen. Besondere Aub⸗ lagen oder Lasien hätie daß Stist ja keine zu tragen, der Dertauf eines allen Kaplanhauses warde hlnreichen, ein viel —X Dehalt diesed Kaplans konnte dadurch verbessert werden, daß hablichere Familien, statt vlele hunderte, ja tausende von Franken fuͤr luxuridse Grabdenkmale zu verwenden, eint dergabung an die Kaplanel machen wuͤrden, etwa mit der Hebingung, daß am Todediage eiucs lieben Angehorigen der Kaplan dafelbst einen bescheldenen Gebachtalßgottesdienst hal⸗ zen wuͤrde. Tad entspraͤche dem Geiste der kathollschen An⸗ schauung vom Seelengedächtnifß besser, und nicht nur das die katholischen Vewohner der Umgebung datten Gelegenheit, regelmaäͤßig elnem Gottebdlenst beizuwohnen und nothigen⸗ jalls in naͤchster Naͤhe auch einen Prlester zu rusen. Viel⸗ leicht käme die eine oder andere reiche Famllle auch zur Ein⸗ sicht, es waͤre ebenso pietaͤtsvoll, stait ein kostbares Denkmal der Verwitierung preidzugeben, ein Altar oder ein Glas⸗ gemaͤlde mit ihrem Wappen in die Kapelle zu stiften, oder sonst eine Vergabung zu machen. Wie die Sache jehzt liegt, ist sie nicht so schllmm, wie man sie vielsach mit aujrichtlgem Gemuͤthe betrachtet. Gehen Propft und Kapitel, die kathousche Kirchgemeinde und die einzelnen hablichern Familien Hand in Hand, so wird aus dem Moorenlhal nicht bloß ein „Friedenthal“, sondern sogar ein Bethanien, mit Segen füͤr debendige und Verstorbene. — Zur Gemeinde⸗Versammlung vom 28. Okt. Ed ist von verschiedenen Sciten die Bemerkung gemacht wor⸗ den, die Mehrheit von 164 Stimmen, mit welcher der stadt⸗ raͤthliche Antrog gesiegt habe, sei ein wahrer Pyrrhussieg. Das ist nun durchaus nicht der Fall. Abgesehen bdavon, daß die Opposiuion zufrieben gewesen wäͤre, wenn sie nur mit elner Stimme Mehrheit gesiegt hätte, und abgesehen da⸗ von, daß auch viele einzelne Freisinnige mit den grundsäh⸗⸗ lich Ultramontanen stimmten, muß zur Wuaͤrbigung der Sachlage Folgendes beruͤcksichtigt werden: Nach der zweimal vorgenommenen Abmehrung halten die beiden Stimmenzaͤhler beide Mal einstimmig erklaͤrt, die sadirͤlhliche Vorlage sel mit Mehrhelt angenommen. Oler⸗ auf hatie das Pꝛäsidlum die Verhandlungen als geschlossen erklaͤrt und sofort verließen vlele Liberale — sowohl aus ʒem Chor, wie hinten im Schiff — die Kircht. Hiezu waren sit berechtiizgt — die Sache war abgethan. Erst hierauf be⸗ jannen die Opponenten Abzaͤhlung zu verlangen und dab Hrasidium entjprach diesem derspätetten Verlangen aus übel angelegter Guimuthigkeli. Da von der Mehrhelt viele Bürger nach geschlossener Verhandlung das Lokal schon derlassen hatien/ war diese nachtraͤgliche Audzaͤhlung strenge genommen gar nicht mehr zulaͤßig, und wenn dle Abzuͤhlung ein an⸗ derek Resultal ergeben hätie, wären die Anhaͤnger der stadt⸗ raͤthlichen Vorlage bertchtigt gewesen, Kassation zu verlangen, weli die Zaͤhlurg erst nach geschlossener Verhandlung ange⸗ ordnet wurde. Ob eine Kassatlon aber vom Regierungdrath beschlossen worden waͤre, ist frellich eine andere Frage, die wir mit NRucksicht auf dle nervdse Reizbarkeit eines gewlssen ultra⸗ montanen Volldtrlbuncn, der so nebenbel auch im Regie⸗ rungsrath sitzt, nicht weiter erdrtern wollen. — Mit Hrn. Thealerdirektor Heygen in Bern (der augleich das Plattentheater in Zurich dirigirt) ist nun ein Ubtommen in der Weise getroffen, dahß derselbe woͤchentlich zwel Vorstellungen im hiesigen Staditheater gibt. Ole eine Vorfiellung ist entweder der Oper oder dem Lustspiel, dle andere der Operetiet (Novitaͤten) gewidmet. — Wie man und miutheilt, hat das Bezirkogericht Sem⸗ pach eine im Armenhause don Neuentlrch geschwaͤugerte Welodperson wegen „Unzucht und Gemeindebelaͤsttgung“ im g. Kaͤcfal (auf deutsch: wegen vlertmaliger außerehelicher Beburt) zu nicht weniger als Zi / a Jahren Arbeitbhaus ver⸗ cthelli Es ware endiich Zeit, mit derartigen Varbareien abzufahren. cheater, latz, rgrund —22 Nochmals der Nangirbahnhof in Luzern. Aud dem Bundedraihhaus geht und folgende Erwlederung auf den Artikel in Nr. 239 unseres Blaites zu: Die Stdrung des Festzuges der schweiz. landwirthschaft⸗ ichen Audsiellung in duzern beim Bahnuͤbergang an der dirschmait / oder Moobstraße durch Mandorlren im dortigen hahnhose hat zu Bemerkungen und Klagen über den Rangir⸗ Nenst und die Bahnhofderdältnisse uͤberhaupt Anlaß gegeben, welcse in Nr. 209 des „Luz. Tagbl.“ reproduzirt und be⸗ zaͤligt werben. Bedenkt man bdle Anforderungen, welche der heutige Lisenbahndlenft, namenilich in elnem groͤßern Bahnhofe, an ije damu beuauten Beamten siellt, und zieht man in Be⸗ racht, daß die Sicherheit und Regelmaͤßigkeit des Betrlebeb vesentlich durch die Panktlichteit des Dienstes bedingt wird ind daher das Bahnpersonal bezuͤglich dee Rangirens der Zige an beflimmte Zeiten und Stunden gebunden ist, welcht isicutllonbgemß eingehalten werden muͤssen, wenn nicht guͤgederspungen und andere für das reisende Publikum wotheilige Folgen entstehen sollen, so wird man dem Raugir⸗ etenal wegen der fraglichen Unterbrechung dee Festzugeb aum tinen vorwurf machen konnen. Wohl wuͤrde sich der⸗ ube haben vermeiden lassen, wenn das Fesilomite sich recht⸗ riulg mit dem Bahnhofvorstand verstaͤndigt hätte. Da dieß icht geschehen zu sein scheint, so wird auch die Dahnhof⸗ aspeluon, welche fuͤr rechtzeltige Absahrt der Zůge besorgt ein muß, nicht derantwortlich gemacht werden tonnen, und —X—— Ungerechtfertigt erscheint es im Weitern, wenn aus dem nmaligen Vorfali auf eine ganz abnorme Belaͤstigung des Publltums durch den Rangirdienst an dem genannten Zuraßenubergange geschlossen werden will. Der Fahrienplan orlngi ed hicr wie Aberaii mit sih, datßz zu gewissen Zelten Ait nkunst und Adfahrt der Züge und mlihin die damit verbundenen Nangirmandver sich haufen, waͤhrend dazwischen der Straßenberkehr oft stundeniang ungehemmt blelbt. In deset Hinsicht sind die bei Nlocauubergaͤngen unver meid⸗ ichen deitweillgen Verkehrbhemmungen im Bahnhof Luzern melneswegd haͤusiger und laͤstiger, als in andern schwelzerischen Bahnhdsen, wo jolche Nivtauuͤbergönge besiehen. Daß die Bunberbehdrden bei Regullrung der Bahnhef⸗ xrhaͤlinisse im Allgemeinen und in Betreff ded Nangirdiensies m Besondern die Interessen der Sradt gegenüber den Bahn ⸗ Lesellschaflen zu wenig gewahrt, ist eine Behauptung, die Netz Gꝛunded entbehrt. Wer mit den bezüglichen Verhaͤlt⸗ usen einigeimaßen vertraut ist und welß, welche enormen kchwierigkeuen riner allen Wuͤnschen entsprechenden Loͤsung er Bahnhoffrage entgegenftanden, muß vlelmehr zugeben naß diese Frage in einer Weise erledigt worden ist, bel — sich die Stadt fuͤr einstwellen wohi befriedigen konnie. tb sind dabel den Vahngesellschaften ganz brdeutende finan⸗ ielle deistungen auferlegt worden, so unter Anderm durch Aie sehr tostsplelige Expropcürung der „IFroͤschenburg“, um en bis jetzt hler bestehenden Nloveauubergang zu beseitigen ind Raum zu gewinnen für neue Rangirgeleise, die den Noobstraßenuͤbergang welentlich entlasten werden. Der Bun⸗ xebraihebeschluß, durch welche der neut Bahnhofplan ge⸗ ichmlgt wurde, schrelbt übrigens den Bahngeselischasten aus atucklich vor: es sei der Rangirdienst im Vahnhof Luzern d einzurichten, daß die Benuhung des Moodstraßenuber ⸗ gJanged fuͤr denselben auf das Nothwendigste beschraͤntt bleib⸗. Es ist endlich nicht außer Acht zu lassen, daß die Er⸗ welterungobauten gegenwaärtig noch im Siadium der Aus⸗ — ssnd und g Wwr Urthell uber nlage erst nat mzlicher Vollendun adolich dein — d veh canie g dechtn Unmerkung der Redakt ion. Wir glauben, daß in obstehender Erwieberung der eigentllche eh u wenlg berührt ist. Dad Entzwelschnelden deb Festzuges 3 der jchwelz. landwirihschafilichen Audstellung war alier⸗ anee eine faiale Episode und geeignet, die Nachthelle deß tun quo augenfaͤllig zu machen, aber eb war doch nur J Zwischenfall. Woruͤber man sich in Luzern lebhaft und alt Recht detlagt, ist, daß daßz Rangören der Zuge Wirth⸗ * Branche wiid m placiri durch raße RNr. zu. Aersihl, Zuͤrich. atsche jucht eine und koͤnnite jo⸗ n bei der Ge⸗ zreue, ijleißige ihen Arbeuen jur so bald ale ragen im Laden henplaß. xe Magd, die ann, auch die neht, juck so Ju dernehnen ungling pen 2d umit jchener auf einer Ge diejem sache erwerben. D beiordert die —WRX er uan Stelle, zu vernchuen b. 2. Ciage. ige Magde mu Zürler⸗ c. Lüh. —— 43 9. Eidgenosseuschaft. Schwtiz. Winkelriedftiftuug. Letzdten Montag trat ir gern die vom schweijerischen Offizersvereln eingeseble Kom⸗ nission zur Gruͤndung einer schwelzerischen Winkelriedstiftuns usammen. Ledleres Institut soll eine Ergaͤnzung sein zum chweizerischen Militaͤrdensionsgesth. Da naͤmlich füͤr den dal ineß Krieges die der Eidgenossenschaft zur Verfügung stehen )en Geldmittel nicht aubdreichen wuͤrden, die gesehlichen Pent Jonen vollstaͤndig zu entrichten, so soll dieser Zweck durch Brüubung einer schwelzerischen Winkelrledstiftung errelcht verden. Die Kommission hielt am Montag Vormitiag eine erste Sltzung, ohne jedoch schon Beschluͤsse zu fassen. Die Zummrt, weicht fuͤr die Ausbezahlung der gesehlichen Pen⸗ sonen im Falle eines kürzern Feldzuges erforderlich waͤre, vurde auf 1,600,000 Fr. berechnet. Luzern. Ju seiner Sihung vom letzten Montag heschloß der Grohe Stadtrath gemaͤß dem Antrage des Stabdt rathed die definitive Zweithrilung der 7. Klasse der Mäbchen schule (provisorisch desteht die Zweithellung schon seit drel Jahren) und ersheilte fuͤr die nstellung eines Lehters suͤr diese zweite Abthellung einen Kredit von 24. —2600 FIr. Aud den Erdffnungen des Siadtrathes betreffend dit surhaud: Angelegenheit entnahm man, daß die 60,000 dr jar den Bauplat in den Haldenanlagen erlegt sind, doch jehit dis jeyt der Flnanzauewels, der indessen wohl leine Sqhwlerigieiten bleten wird. Dab Consortium, welches sich fur geses Aniernehmen gebildet hat, desteht aud zwel Banquierb and 2 Kapiiaiisten, sämmtlich in Parig und Hrn. Oberst Pfyffer⸗Segesser in Luzern. Das Consortium behalt sich vor, gie Konzession sͤr das Kurhaus auf eine von ihm zu bil⸗ dende Attiengesellschast zu uͤbertragen. Die vom Stadirathe nachgesuchten Nachtragdktedite füͤr 181 im Betrage von 6060 Fr. wurden, weil wohl belegt, erthellt. — Luzeru. (Einges.) Die Eroͤrlerungen, welche bei Besprechung des Friedhofprojeltes gefallen sind, und die end ⸗ nuͤllige Absuͤmmung der Buͤrger sollten Propst und Kapllel Ju St. Leodegar überzeugen, daß die kathollsche Berdikerung duzernd über den Gotesdiensimodud bei Beerdigungen nich— nehr die Ansicht der Suiftoherren theilt und eine wesentliche Dereinfachung im Allgemeinen verlangt. Die katholische Ve⸗ vdlterung wurde es ald eln billigeb, edles Entgegenkommen vurch æu⸗ in schwar⸗ cgegen ein arugeden —8 — aunge. Grgen b adzugeden im en Hauie beun S * en: gend von van nd weibliten drt auf den Ruf ien abzugeben annii, du — — 3 qut unz n gesgen Trinl⸗ — a⸗ eiße Ture ye. Dem Wir⸗ Abzugeben un lioo leint Wohnung Aes heubaꝛe⸗ meiden dei — ——— niethen: e Wohnung im Lage, an ordeul⸗ de ber Crocdi⸗ X then M ntdeil ouche. Iud, 8. Elod Jinhei pat e⸗ —X —**— An Portier un —* en: An enen —M — —— A uin ein Bimmet. tu ge. auð cc an X