ch werden gesucht: lag ein junger Qnecht, h pricht. Auguft eine sranzdsisch taad, die lochen umd Oliober ein junges, ge⸗ chen, das dochen dann ware, die jranidfsce rlernen. J or Jeugnissen unler Angabe des begchrenden zwei Stellen un die Er. nies. luvorn e Naurer cbeit bei Audbs. Maurermeiser in Dallers. Möbelschreiner Bartb, Mobelddlg. achdecker, olider, findet noch an ⸗ ung bei Al. Bachter, Luzern. luoub achdecer sinden sofori ue n, Dacdedermieisier tendel, vuzern. em Geißttichen auf rd sosort gefucht: A die Haus halt und rbeit zu suͤhren ver⸗ zu vernehmen del Hildebraud. sucht: Madchen vom Lande n, von rechgasjenen e bei einer tleinen da⸗ enheu har, die haus- etlernen. Zu exsragen ——— sjucht: Nagd⸗ die jelbsiandig vornehen tann. Ohne unnüß sich zu melden. der Erpedition. lůlul⸗ eine uuchuge Quchen⸗ d zu jofortigem Eintzit: Vute Zeugnisse sind jagt die Erpeduion de⸗ coai· Mader und 2 Oand⸗ nger. Zu vernebmen d. Bl. lvooor n junget Oaustueqcht ein Gasthaus. Ju e⸗ edilion. ldiu. je intelligente, im Ser ⸗ en gewandie Tochter in ijctien unter Chufte non d. Bl. 2V uteue. sleinige Magd⸗ mit Rindern umzugeben ib J den an die Erve⸗ tes. lvouo⸗ i Mute Ottober eine mige Wohnung vond u e Leute. Offerten mit BId an die Erpeduron —C egesuch. ebildetes Frauen inniet jannlie, die besondete —ãA aucnsposten als L.iu- A entlich auf sanuliate Ve· erden erbeten dul · Clultt. A V 7u A) luu⸗ gesuch! — ahre in einem — dotuil· e⸗ pentoquer thaͤtig Ahnliche Atelle. Gutt sehen zu Diensten. ier Chiffre a n n bediiion. luduo lunster Mann, mit den J ne opriseden. —QXVV er. Zu verneduuen —* lo eitaiheler Nann aus min desten Reherenuen und naliemsch sorecend w guner Vutanm un⸗ iet suct ninprecende. cude Veschatigung m waste. ñtantiric Lipt N besordert die Erpe ues. dich eiet Sprauen macu bandie Züner in wan bsort, Vute geunnen Tnertcn unte Ehnst Ad Sembach. Puzerner Tagblatl. Abonnemenid: Auserats sadtlih 6 Menaic 3. Monate 3— Inee oder deren Raum b Cie⸗ —X — FMNä — z861 far Wiederholun ....... ti dorcw nm Dnn * 7* qð 3. Einunddreißigser Jahrgang. Inserate von nen und weniger . 40 ·urch die Voni i2. 60 6. 10 3. 0 — — Sonntag, NX 137. — 5 zame, wie bei der ofjfentlichen Armenuntersiühung. Die Entwurs eine⸗ Sundeogejene⸗ aber die poll⸗ defabr, daß jremde Ann Rüctsichten bei der Stimm tischen Mechte der Schwennerbuͤrger. rbung sich geliend machen. läge dann viel ferner. Sdchluß ·· „Jener zu bhuusten des —DDV Am auffallendsien isi und vielleicht am meisten Wider· ngeführte Grund kounte auf viel mehr Wahrheu Anspruch pruch wird sinden die Bestimmung des Entwurjes, wonach sachen wenn man ihn auf die von Privatwohlihatigkeits selbia solchen dfjfentlich Almosengenössigen, deren hesellschaften unterhaltenen Armen. auf die ẽ duubbejohle · Inlerstühungsbedürftigleit geman gerichtlicher Konstalirung en y Jenawee e wed ne Nurch Liederlichkeit verschuldet jst, das Stimmrecht in ugestehen, auf ie Tausende, die ihr Vrod in jren er nonalen und eidgenössischen Angelegenheiten belassen Dienste verdienen, anwenden wollie. Ein auf die in voll. verden soll. Gegen diese mehr als sͤberaie Besimmung aändig unabhangiger gejellschaftlichet Siellung lebenden pricht doch vor Allem die Etwaägung, daß solche lieder· Versonen beschränktes Suͤmmrecht würde aujfallend Wenigen sche Subjekie jeder Bestechung zuganglich sein dürjien. 4« Guie kommen. Aber dahin zielende Vorjchlage werden Trobdem will ihuen der —AXX Siimmrecht avon keinet Seile gemacht. — Gemeindeangelegenheiten aberkennen uud zwar nur für „Gestatten Sie une zum Schlusse noch eine allgemeine jo lange, als die ene en dauett. Er moti⸗ r liegt 31 Iiehe aun eee virt diesen seinen Standpunki wie solgi: ichsi große Zahl von Bürgern au den nilichen Tinger „In Veirejf der öfsentlichen Almosengenössigkeit ist es Untheil nehme und die politischen —X aueübe. Die eine meressanie Wahrnehmung, daũ Iensahe viele sonst eden enten ün ee 8 Is jehr lͤberal und vorgeschritien geliende Kautone, wien reilesten Gruudlage n. ꝛ hurve e ne sich auf einen eng⸗ in Alt der Unmenschlichkeit und Ungerechiigkeit, ganze jerzigern Standpunkt sielleu, als z. B. Uri, Schwyz, Ob⸗ ilassen von Personen, wir Konkursiten, Unterstühle gleich⸗ aldn. Appenell J.ih., die den Ausschluß aus Fisenn au von der mienschlichen Gesellschaft aubzujschliren, ob— grunde entweder y dh oder doch de im ipr W W unn — ——— Falle der Selbstverschuldung des Unterstühten oder nur adeln, e ern bg zeitlicher —8 —28 »lo eine Mißkennuug der Rechiegleichhein diejer obersten Wir haben die öffeniliche Almosengenossigkeit nur in Regel in den Beziehungen der Menschen, es ware auch hemeindesachen und nut mit Beschränkung auf den Fall, eine V n iner Jukanft nur dann mit Sicher do ein gerichtliches Urtheil die Selbstoerschuldung der „Ein Lant 8 icher zulfs bedurftigleit des Unterstühlen oder zii Unterstuͤenden jeu entgegenschauen, mp seine —V — sehen lederlichen Lebenswandels ausgesprochen haben witd, Den ereee A e Audschlußgrund aufgenommen. Nuc bis zu dieser ei sind; i w epde is ed ger möglich, Denienigen emnneaenuton men. webden en —8 Dn e offe i erstü i J a ntb X ⸗ e e W —3 ——— Ne ducher nicht noihig zu haben⸗ diesen Hiedanten weiter auezujuhren; Nach unserm Dafürhallen beruht diejer Aueschluß in Nan wird uns nicht nußversiehen. dinficht auf das Seelenleben des Einzelnen jowohl als in Radch auf die gesellschaftlichen Verhälinisse auj einem — p — zanz verkehrlen Gedanken. Man glaubt, durch die Ent⸗ Aus der Tessiner Wahlunterjuchung · hrung den Begehren um öffentlichr Untersiuhung entgegen⸗ uwirken, das Ehrgejühl zu wecken, und kommt naturnoth⸗ dendig zum gegentheiligen Resullate, man erstidt in dem Fetarmten das Grfühl der personlichen Würde, an dem ex sich wieder emporzuringen jonst vielleicht im Stande jewesen wäre. Man glaubt, den Unterstugten gewisser⸗ naßen eine Strase auslegen zu sollen dafür, daß sie die femliche Wohlthätigkeit in Anspruch nehmen. Es wider⸗ pricht aber dem Vegrifse der Wohlthat, den Empfanger zajür zu sirejen, daß er sie entgegennimmt, ihm gleichiami nit der einen Hand eine Gabe zu reichen und mit der mdern einen Badenstreich zu versehen. Ddie dffenlliche Unterstühung huͤlfobedürjriget Personen it eine der menschlichen Gesellichaft, dem Siaale, oblie⸗ jende Ppflicht. Die Erfüllung von Pflichten berechtigt aber iicht, auch wenn sie noch so ungern erfüllt werden, zu injreundlicher oder gar verleyender Behandlung Derjenigen, velchen gegenuber dieselben besiehen. „Eelbstversiandlich sind es nicht solche Personen, welche räftig, arbeils. und erwerbsiähig sind, aber aus Tragheit oder Liederlichkeit die öffentliche Unterstühung anrusen, zu deren tzunsten wir hier das Wori führen. Es ist klar, daß eine nur einigermaßen einsichtige Verwalnung diesen uicht eine unverdiente Hüljse wird zukommen laisen. Nanu führt oft zu Gunsten des Ausschlusses an, daß in im öfenilichen Almosen siehender. der oöffentlichen Wohl⸗ daugten aun Lasi gefallener Mann in einem Abhangigkeils. verhalmisse sich besinde, das eine freie Stimmgebung seiner: eits verhindere. Aber wir fragen: Welcher Person gegenüber defieht denn die Abhängigken? Die Antwort lauten: Der emeinde, dem Staate, der ganzen Gejellschaft gegenüber, die jür ihre Wohlthat keinen andern Dank verlangt, als den des guten Buͤrgers, und das Verhäliniß in ein offent. ichee. Jedem betannies. Es waͤre unseres Erachtens hochsi wlinjchbar. daß überall, wo eine Abhangigkeil besteht, diese nur im Verhältniß des Einzelnen zur Gesammtheit vor. den 11. Juni 1332. — — den Fall, daß ein Stimmberechtigter solches verlangen zollte. Im Jahre 1873 jand ein ojfizielles Stim mzeddel⸗ Formular Verwendung; der (iberaley Staatsrath sandte ane genügende Anzahl derselben an alle Munizipalitäten, Iber ein Buchdrucker sertigie im Auftrag von National- aihetandidaten dooh weilere Stimmzeddeljormulare an, welche gleichzeiltig oder noch jrüher in's Publikum gelang⸗ ten, und erhielt zu diesein Nachdruck Papier und Lettern hon der Siaatedruckerei, welche die ojjtziellin Jeddel ge— ieser haute! — Angesichts all' dieser Thatsachen verlangt zie Kommission in ihren Antragen, daß ausschließlich ojfi⸗ zielle, für einen ganzen Wahlkreis identische und gegen Falschung thunlichste Garanlie bietende Stimmzeddelsormu⸗ lare verwendet werden. Ueber den Ort der Stimmberechtigung herrscht im Ki. Tesiin eine Verwirrung, die man angesichts des dautonalen Hesedes für nicht moglich halten sollte und die viel zu den Wahlwirren beitrug. Es scheint, daß auch in dieser Hinsicht die Gesetzesbestimmungen nicht immer da seien, um gehalten zu werden. Das Gesed bestimmt, die politi⸗ schen Rechte in kantonalen und Gemeindeangelegenheiten sollen da ausgeübt werden, wo man den Wohnsib hat. Aber selbst hochsiehende Beamte üben ihr Slimmrecht nicht an ihtem Wohuorte, sondern in ihren Heimatgemeinden aus, wo sie djters auch die Sitelle des ersten GBemeinde⸗ vorstehers, des Sindaco, bekleiden. Ganz nach ihrem Ve— eben stimmen sie heute in detr Gemeinde ihres wirklichen Wohnsihes, morgen in ihrer Heimalgemeinde, je nachdem ie der Stimme eine großere Wirkung fur die Partei bei⸗ messen. Nach dem eidgen. Ghesebe ist die Stimmgabe nur am wirklichen Woynorie zulässig, trohdem isi sie auch bei eidgen. Wahlen bieher thaisachlich am Heimatorte zuge⸗ lassen worden. Diese Erscheinung hängt damit zusammen, daß viele Tessiner auewandern, ohne jür immer ihre Hei— mai verlassen zu wollen, und nach wie vor ihre Steuern bezahlen oder vrelleicht Militardienst leisten, weehalb die Betheiligung an Abstimmuugen billig sei. Allein der Eifer der poliuischen Parieien hat dazu gejührt, daß die außer⸗ halb ihrer Heimatgeneinde Wohnenden sehr oft mit Reise— geld fur die Ruckkeht auegestatlet werden. Da ist schwer zu eutscheiden, wo die erlaubte Vergutung der Reisekosten Jufhort und das unerlaubte lelduehmen deginnt. Bei olchen Zusflanden dann auch von ordentlichen Stimm⸗ registern keine Rede sein; es werden auch die saͤmmtlichen abwesenden Buͤrger, sogar die uach Amerika ausgewander⸗ sen, auf denselben forigejuhrt. Stau eines Stimmregisters hat man also ein Burgerregister, bezw. Register der heimat⸗ verechtigten Personen, mit Beifügung der nicht ortsauge⸗ horigen Stimmberechtiglen. Die Kommission üellt daher die uͤrikie Forderung auf, daß bei allen eidgen. Wahlen und Abstimmungen lediglich der in der Gemeinde Wohnende srͤmmberechtigt sei. Mit der Erfüllung dieser Forderung werde eine Haupiquelle von Rekursen, sogar eine Quelle der Korruplion verstopft sein. Der zweite Antrag der Spezialtonunission lautet: „Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu prusen, ob nicht das Bundesgesetz vom J. Mai 1081, betreffend die Wahlen n den Nationalrath, in der Weise abzuandern sei, daß det Kanton Tefsin in drei eidgenossische Wahl⸗ kreise eingeiheilt werde.“ Dic Kommission begründet diesen Antrag in folgender Weise: Bekanntlich hat bereits die eine Haljie der National⸗ tathstonmission unerm 6. April 1d81 die Kreirung von 3 eidgenossischen Wahlkrrisen im Tessin bdeantragt. Die ersie Anwendung des gegenwartigen Gesehes hat gezeigt, daß diese Ansicht wohl richtig sein durjte. Die Kreise Magliasina, Sessa u. s. w. mil den nordlichsten Theilen der Ledennna in Einem Wahlkreise zu vereinigen, hat um so mehr befrenidet, als dieß bieher nie der Fall gewesen isi. Der große 11. Wahltreis bildel auch in der That einen solchen Kontrast zum 40. Kreise, daß ed ganz wohl begreislich iit, wenn für leblern die Bezeichnung „Circon⸗ darieito* auitam. Es ist aber die Theilung des 11. Kreises quch dechalb eine Nothwendigkeit, weil sonst die Absicht, welche bereins in der Voischaft des Bundesrathes vom rree