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Roche heil Garten· *Wo sagt — IXERXV Juserate: —— — 8 —7 c 5 * Vetineile oder deren Raum * Cu. r .10. — Fr 8. — Fr. siederholungen.. bi etz Elnrnddreitigter Jahrhaut, —— ——— Samstag, Nr 207. den 2. September 1832. — 222u—— — — ————2—— ————2 — ——— — — — Jwalgen Gewinnes, welchen das Unternehmen abwerfen Genehmigen Sie, Tit. die Versicherung unserer voll⸗ sollie, zu dringen, so lange sie den Zweck der Gesellschafts ommensten Hochachtung. zrundung: moͤglichste Entwicklung des gegenseitigen Ver. Schwyz, den 24. Juli 1882. dehrs mittelst dilliger Taxen, nicht oder nur unvoll⸗ Namens der Kantonskanzlei, dandig erfüllt sehen, fur welche Entwicklung ihnen die Der Kanzleidirektor: Votthardbahngefelschaft in Verpflichtung sieht. Die ob⸗ Kälin. ektiven Momente, welche die Nentabilität des Unternehmens dedingen, wären nach oben entwickelter, allerdings großen⸗ heils, d. h. da, wo es nicht anders möglich, supponitter Zachlage auch nicht deratt, um zu überschwenglichen Hoff · aungen zu berechtigen. Es muß im Ermessen des Einzelnen bleiben, zu be⸗ artheilen, auf wie lange hinaus die rosenbringende Zu⸗ runft in dem gegenwärtigen Kurse der Gotthardbahnaktien hereits escompiirt sei. Dagegen dursie aus dem Gesagten zefolgert werden können, daß die Obligationen der Zotthardbahngesellschaft eine gesicherte Kapitalanlage reprãsenliren. Die Situation und die Chancen der Gotthardbahn. III. (Schluß.) Was werden die Vetriebbkosten alsdann sein? Bezuglich ihrer ist zunuͤchst zu hemerken, daß die Goit⸗ jardbahn Gesellschaft bel ihren Frachrantheilen am direkten derkehr sowohl, als in ihrem internen Verlehr ein Aequl⸗ Aleni bezieht für die durch die großen Steigungen und onstigen außerordeutlichen Verhältnisse der Bahnlinle Uber een Goithard verursachte Vermehrung der Betriebskosten. dieses Aequivalent besteht bald in einem mit den andern gahngesellschaften vereinbatten fixen Zuschlage zu den Tariffühen einer normalen Linie, bald in einer stabilen Nehrberechnung der Vahnlänge, so daß z. B. in den all. jemeinen Tarifen fur die Strecke Rothkreuz⸗Chiasso mit iner wahren Länge von 214 Km. eine Tariflänge von 280 Km. in Berechnung gestellt wird. Das Verhältniß zwischen Brutto Einnahmen und Ve— riebstosien, das zu ermiiteln waͤre, ist sodann selbstredend bhängig von der Höhe der Einheitsfrachtsate. Je niederer iese werden, desto ungünstiger gestaltet sich obiges Ver⸗ äliniß, auch wenn durch Verbilligerung der Tarise die derkehrsmasse wächst. Die Vetriebskosien per Einhelt nerden eben nicht im gleichen Verhältnisse billiget wie die Tarije, sondern in einem viel geringern. Auf diesen Um⸗ dend muß hier besonders aufmerksam gemacht werden, ja nicht vorauszuseben ist, daß die für eine Jahreseinnahme jon 12 Millionen nöthigen Verkehrsquanten anders als aurch seht billige Tarise erlangt werden können. Man zat nun frher die Vetriebskosten der Gotthardbahn zu 33 Proz. der Brutto⸗Einnahmen veranschlagt, allein unter boraudsehung von Einheitatatifen jur den Gülerverkehr on einer unmöglichen Höhe. Vei den Vergstreden der Mont⸗ Cenis und Brenner⸗ Linie steigt dieses Vehältniß allerdinge bei Tarifen gleich denjenigen der Thalbahn) als auf 76 Proz. Es dürste daher vorsichtig sein, bei der hotthardbahn, bis die saktischen Verhältnisse einen richtigen Maßsiab liefern, etwa an 60 Proz. zu denken, regelmäßige Zpeisung der verschiedenen Fonds, überhaupt Alles, was Fei rationeller Rechnung zum Betriebe gehört, inbegrissen. Iuf Grund dieser Suppositionen hätte man jolgende Er⸗ zebnisse: Bei voller Entwidelung erreichbare Brutto⸗Einnahnie aus dem Betriebe per Jahr 12,000,000 FFr. davon Betriebskosten ob Proz. 7.200000, Netto⸗Betriebsergebniß 4,600,000 Fr. Hieraus: Erforderniß für die bprozent. Verzinsung der 8,000, 000 Fr. Obligationen 4.260,000 berbleibt der Gesellschaft —EXXX das, wenn eine Dividende ausgerichtet werden sollte, auf die 34 Millionen Aktien 1,6 Proz. träfe. Als Nebeneinnahmen der Gesellschaft können aller⸗ dings noch die Zinsen der verbleibenden, eingangs ge— nannten Baarmiltel in Nechnung geslellt werden. Die⸗ elben dürften übrigens noch lange nichts bedeuten gegen⸗ — e Bruttoeinnahme von 12 Millionen so bald und ohne hellweise Immodilisirung der Baarreserve in der ebensalls ingangi erwãahnten Wesse erreicht. Sodann kann gutfindend auch der erwaͤhnten Moglich⸗ leit der Zindersparniß auf dem Obligationenkapital Rech⸗ gung getragen werden, wenn man nicht will, daß die Vlrkung einer solchen wieder durch Amortisation der duhen— was sich eigentlich gehörte, aufgehoben gedacht e. Mehr als 7 Prozent Divldende können die Gotthard⸗ Hahn· Attien nach dem zitirten Art. 18 des Siaatöver⸗ rages nie bekommen, somit kaum mnehr als den normalen dahreternag einer Autle im Augemeinen, mit Rudsicht auf das damit verbundene Kapitalrisico. Die drei Staaten, en Nandatar die GoutharbbahnGesellschaft ist, werden ch nicht sehr berllen, auf eine sosoruge Verspeisung et Eidgeuossenschaft. Schulartilel der Bundesverfaffung. Letzien Donners⸗ jag fand im „Cafs du Muste“ in Lausanne eine Ver⸗ jammlung der radikalen Großräthe siatt, zu der auch die —XXOVV eingeladen worden waren, um den Art. 27 der Bundes⸗ derfassung zu besprechen. Nachdem Großrathsprãsident Theͤlin, die Nationalräthe Vessaz, Ruffy, Standerath Efioppey und Vundesraih Nuchonnet, lehterer in einstün⸗ diger Rede, gesprochen haiten, beschlossen die 160 Anwesen⸗ den einstimmig, für die Ausführung des Arükels 27 instehen zu wollen. Es wird ein Manifest vorbereitet uind der Unterzeichnung aller radikalen Großräthe unter⸗ hreitet werden. — Laut dem „Vund“ ist eine Zusammenstellung aller hais heute getroffenen Entscheide des Bundesrathes ind der Buͤndes versammlung in Sachen des Artilels Nezum Zwed der Veröffentlichung und Vertheilung ange⸗ Irdnet worden. — Golthardbahn. (Kotr.) In diesem Blatte wurde jüngst trefflich nachgewiesen, wie die Wundergeschichten entsieher. Der „Eidgenosse“ hat es, man möchte fast glauben, übernommen, zu zeigen, daß auch andere Maͤrchen auf die gleiche Weise in die Welt gebracht werden können. In einer und derselben Nummer bringt er, mit der be⸗ annten Wundermär von verzauberten Schuten, die Er⸗ zählungen, welche von einem gewissen Jemand, der vielleicht auch Xemo heißt, ũber den Vetrieb der Gotthardbahn aus⸗ zegeben werden. Wir wuͤrden uns wahrlich an dem Zeug aicht aufhallen, wenn der „Eidgenosse“ ein gewöhnliches Winkelblatt wäre. Denn delanntlich gestatten sich solche, seden beliebigen Unsinn ihren Lesern vorzusetzen, voraus⸗ Jeseht, daß er mit einer bekannten pikanten Sauce ver⸗ sehen sei. Die Leser kennen ohne Zweisel die famose Mär dom „krummen Bohrer“, welcher dazu gedient haben sollte, den Kehrtunnel am Pfaffensprung auszubrechen. Elnige nalitidse Spaßvögel hatten dieselbe lancirt, um zu ver⸗ uchen, ob in der That eine gewisse Presse darauf eingehen werde. Sie fügten nur einige Seitenhiebe auf die Bahn⸗ Airektoren bei und der Versuch bestätigte die gemachte boraussetzung vollkommen. Wir können dieses begreifen. Unbegreiflich dagegen ist, wenn der „Eidgenosse“ sich auf gleiche Linie stellt. die Geschichten betreffend angebliches Untersagen des Brem⸗ ens, mit denen er Hrn. Inspektor v. Nöder selnen Lesern zu denunziren sucht, sind ja so ungereimt, wie die Geschichte om „krumnmen Vohrer“. — Wahrscheinlich liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Bei einer Gebirgobahn wie die Votihardbahn spielt das Vremsen allerdings eine wichtige Nolle, jeboch ist nicht nur wichtig, daß überhaupt gebremst verde, sondern ebenso sehr, wann und wie solches zu ge⸗ chehen habe. Es ist nun nicht Jedermann bekannt, daß nan die größte Bremswirkung nicht dadurch erzielt, daßß die Räder biß zum Schleifen gebracht werden. Es muß dieses also dem Personal gesagt und um so miehr betont werden, da schleifende Räder seibstverstaͤndlich die Radrelfen in außerordentlich nachtheiliger Weise hernehmen. In diesem sachgemaͤßen korrekten Sinne hat Hr. Inspektor v. Rober ohne Iweifel gehandelt und der freundliche Denunziant laͤßt nur seine eigene Blösse in einer Darstellung zu Tage iwelen, weiche deutlich zu erkennen gibt, daß er von der Sache, Uber die er spricht, gar nichts versteht. Die Vehauptung, daß es noch zehn Jahre dauern wverde, bis die Tarise der Gotthardbahn ersiellt sein werden, st ebenfalls sehr kühn lancirt, da sie gerade zwei Tage vor dem allgemeinen Inkrafitreten der direkten Tarife erscheint. Zur Referendums-Agitation. Ohne Bemerkung — da eine solche sehr überflüssig väre — Abergeben wir folgendes autographirte Jirkular er Deffentlichkeit: An die Tit. Gemeinde⸗ und Schulräthe des Kantons. Tit.! Die unterzeichnele Kanzlel beehrt sich, die Tit. Gemeinde ind Schulräthe des Kantons aufmerkjam zu machen, daß segenwäͤrtig in den meisten Kantonen der Schwelz Unler⸗ chriften gesammelt werden, damit der Vundesbeschluß be⸗ reffend Vollziehung des Art. 27 der Bundesverfassung Schulartikel) einer allgemeinen eidg. Abstimmung unter⸗ dellt werde. Dieser Bundesbeschluß ist, sofern er in Krajt treten oslte, von. bedeutender Tragweite jür das Schulwesen inseres Kantons, das dadurch unter direlte eidgenössische Aufsicht und Neglementirung gestellt und aus den Händen inserer Behorden mehr und miehr entrückt würde. Es ist daher die allseitige Meinung im Kanton und n den Behörden von oden bis unten, daß die Bürger inseres Landes in geschlossenen Reihen Stellung gegen Nesen Versuch der eidg. Schulmeisterei nehmen und sich in der Aufnahme von Unterschriften zur Anbegehrung des uidg. Referendums lebhaft mitbetheiligen. Um dieses Vorgehen zu vereinfachen und zu erleichtern, lellen wir Ihnen eine angemessene Zahl Formulare für Unterschriftenbogen zur Verfuigung und laden Sie ein, als⸗ bald in der Ihnen geeignet scheinenden Weise die Samm⸗ lung der Unterschrifsen in Ihrer Gemeinde in's Werk zu sehen und so zu beschleunigen, daß die Unterschriftenbogen dis längstens den 20. August an die Kantondkanzlei zu⸗ ruͤckgellefert werden können. Anläßlich erlauben wir uns, zur Vermeidung von Unrichtigkelten und Irrungen Ihre Aufmerksamkeit auf jolgende Punkie zu lenken: 1. Zur Veisehung von Unterschriften sind nur solche Personen berechtigt, welche in eidg. Angelegenhelten stimm⸗ berechtigt sind; demnach sind nicht zuläßig Unterschriften don Bürgern, welche das 20. Alterdjahr noch nicht voll⸗ endet haben, und von Frauen überhaupt; 2. die Unterschrift muß eigenhändig sein, keine Dritt Jerson darf im Namen einer andern unterzeichnen; 3. die Beisetzung des Handzeichens oder Kreuzes von deuten, die nicht schrelben koͤnnen, soll ganz unterlassen werden; 4. bel Einsammlung der Unterschriften soll gesorgt verden, daß die Vogen nicht beschmutt und beschädigt werden, da sie sammtuͤch den eidg. Nathen vorgelegt wer⸗ den mussen; 8. ed ist nothwendig, daß der betreffende Gemeinbs⸗ Ixfident am Fuße elneb jeden Unterschristenbogens be⸗ zeugt, daß die Unterzelchner stimmberechtigte Schweizer ⸗ vurger seien, welche ihr Stimmrecht in der belreffenden Ge⸗ neinde aubüben. p