3 .4 eibonnemer ia — — Anserate: XR ¶Aoneu — die einspaltige Petitzeile oder deren — sur Linern zum e dr. v7 dr. —7 aned Zweiunddreißigster Jahrgang. sur ee ee ... mVtun ce durch.die Po g Iẽ 3 ID — Inserate von J Jeilen und weniger 30 * Sonntag, Nee 129. Dlvidendenzahlung der Gotthardbahn. tales als Reserve verfüggt. Sei man indeß dieser oder — jener Ansicht, eutscheidend ist einzig das Ermessen det —— Bundesralhes, uber welches derselbe vorlãusig leinem Dritten Im vorgestrigen Abendblale der „N. Z. Zig.“ lesen Rechenschast jchuldig in. Dann allerdinge wurde der wir die Muheilung, es werde der Luzerner Stadtralh Vundedrath eine Pllichwerlehung begehenwenn infolgi gegen die Ausjahlung von Divldenden an die Attlonire definiuder Vereinigung der dinanglageder Gouhardbahn ber Gonhardbahn gerichtliche Schritte einleiten, da dle Linse das Vermogen der lebiern zur Ausfuhrung der verschobenen Luzern Immensee noch nicht erstellt sel. Linien konsiatitt wäre, und der Vundesrath doch noch nich So viel wir hören, ist es wenig wahrscheinlich, daß „vorwäris!“ kommandiren wollte. Allein die bisherigen olese Prophezeiung in Erfüllung gehe; und wenn wir uns Erfahrungen geben wohl Niemanden das Recht zu der sragen, ob der Stadirath gut thun wurde, gerichtliche Annahme, daß der Bundesrath sich jemals einer solchen Schritte im angegebenen Sinne zu unternehmen, so glauben Haudlungsweise schuldig machen könnte. Dagegen ist er wir, diese Frage verneinen zu müssen. Denn so enischie. klar, daß gegen eine derartige Renitenz des Bundes den wir einerseits der möglichst baldigen Anhandnahme rathes die interessitten Gegenden nicht wehrlos dastehen der Immenseer-Linie das Wort reden möchten, se wülrden. sehr will es uns andrerseits schelnen, daß die Sladi— Es wird nun vieljach die Ansicht geäußert, daß, so gemeinde von Luzern weder ein Necht noch ein Inieresse lauge der Vundesrath dile Ausführung der verschobenen habe, die Dividenden⸗Auszahlung zu verhindern. Linien nicht auordne, keine Dividenden ausbezahlt werden Für die Veurthellung der vorllegenden Frage sind Arfen. Diese Ansicht ist aber eine irrthümliche. Rach der wesentlich mahgebend der aternationale Siaatsverirag vom Stsluten der Gotihardbahn Cirt. 17) haben die Attionaͤr 12. Marz 1878, welcher die Rekonstruktllon der Gotthatb. Auspruch auf einen Theil des Reingewinnes. Die Statuten bahn begründete, und der Bundesrathsbeschluß vomn 4.0 lind vom Vundesrathe genehmigt; sie min ssen nach Maß Juli 1879, welcher die neuen Suboentlonen ber Gotiharde dabe des Staatsvertrages vom 18. Oltober 1860, welchen dahn · Gesellschaft dann endguͤllig zusprach. Beselneskraft zukommt, die Genehmigung des Vundes Durch diese beiden Alic (Att. I3 und Art. 7) wurde rathes pasñiren. Nun ist in den nachherigen Allen, speziel oie Gotihardbahn pflichng ertärt. die verschobenen Limen iuꝛ Staatsverttage voin 12. Marz 1878, keine Aenderunc ju denen bekanntlich auch die von Luzern nach Jmmenset enes Artitets der Siatuten vorgenommen worden. Im dehört, authuführen, sobald als ihre finangielle Lage ez Vegentheit hat der Bundertrath in seinem Veschlusse von gestattet. 1. Juli 1870 (Art. —X 17) die Aus zahlung von Divi Allein diese Verpflichtung wurde der Gotthardbahn denden auddruckich und bestimmt in Ausficht genommen auferlegt nur gegenuͤber dem Dunde, weicher der Gesein Es lann also sehr wohl das Verhälinitß vortemmen, daß shaft die Subdentionen Abergab. Gegenuber einem Kan, Ler Bundedrath die Ausführung der verschobenen Linier tone oder einet Gemeinde trat die Golthardbahn in kein noch micht anerdnet, daß aber doch Dividenden an die Vertragkverhaͤliniß und hat keine vertragüichen Verpsuch Aluionäre verabjolgt werden, mit andern Worten: Aui rungen, — seit 1878 sowenig als vorher ESchon an Grund der maßgebenden bundee gesehlichen Bestimmungen diesem Grunde kann hier min dem Dividenden Prozesse kann die Auszahlung von Dioidenden neben der einst der Nordosibahn, der übrigens vom Obergerichte des Kis weiligen Nichtausfhrung der verschobenen Linien besiehen Zurich noch nicht entschieden ist, nicht argumentirt werden Wir zweijseln daher sehr daran, ob der Bundesrath eine Zwischen dem Komite für eine rechisuftige Serbahn und Auf diese Richtausführung sich stühende gerichiliche Inhi der Nordostbahn besteht ein direller Vertrag; zwischen der bition der Dividendenahlung zulassen wirde. Siadt Luzern und der (holthardbahn besicht ein soicher Aber selbst auf dem Voden der luzernischen Geseb Vertrag nicht. gebung wurde eine solche Inhibition kaum möglich sein Dieser sormelle Gesichtopuult konnte vom Nichter wohl Es konnte sich offenbar nur uun eine provisorische Ver werlich außer Acht geseyt. werden; er wuͤrde voraussichte fügung handeln. Eue solche sindet nach g 326 des Jivil. lich vielmeht zu drur Tuhscheide sühren, daß dir Genuirinde Lechtsversahreus nur slall, wenu für eiue Parlei die Ge- Luzern gar nicht legitimirt sei, in dieser Sache irgendwie aht eines nicht lelcht zu ersehenden Schadens vorhanden derichtlich gegen die Gotthardbahn aufzutreten. Allein wir ist, Daß fülr die Stadi eine solche Gefahr vorliege, d. h wollen von dieser formellen Erwägung, welche vielleicht daß die Goithardbahn durch die Auezahlung von 425, vuoo nicht Jedermann verständlich ist, absehen und prüsen, wie Franken so geschwächt werden könnte, um fur die AUus die Angelegenheit sich in materieller Veziehung geftalte. jührung der verschobenen Linien unfähig zu werden, dae Der Siaatevertrag von 1878 disponitt in Art. 18. wird im Eruste wohl von Niemanden behauptet, noch viel woörtlich wie folgt: weniger von einem Richter als erwiesen angenommen „Nach der Eröffnung der Linie Immensee⸗Pino soll werden. die Gotthardbahnge sell schast den Vau der drei verschobenen Daß der Gemeinde Luzern sormell auch noch die Legiti⸗ Linien,“) sobald als ihre finanzielle Lage es gen mation sehlen würde, haben wir bereits nachgewiesen. Zattet, an Hand nehmen uͤnd ausführen. Der schweizerischt Bundesrath hat zu entscheiden, od dieser Fall dorüthi und in welcher Reihenfolge die fraglichen Linen in Angriff jenommen werden sollen.“ Man mag nun die Haltung des Bundetrathes immer⸗ din tritiñiren, man mag finden, daß er allzulange zögere, den Zeitpunkt fur Inangriffnahme der fraglichen Linien ür gekommen zu erklaͤren. Wir unsrerselts glauben, daf der Bundedrath bei der gegenwärtigen Finanzlage der Dolthardbahn im jehigen Augenblide schon mit aller Ve cuhigung den Vesehl zur Anhandnahme der Limen r— theilen durfte. Wir möchten jedoch mit der h. Behoͤrde auch nicht hadern, wenn sie das Maß der Vorfichi erschöpfen, wenn sie das Resultat elnes ganzen Betriebslahres mi offenbarer Steigerung der Auzgaben, sowie dassenige der Abrechnung mit den Bauunternehmungen gewartigen will wobel allerdings wieder in Veiracht saͤlt, daß die Gen— datdbahn noch über einen erheblichen Rest des Vamapi. — eii— Nachdem dle Cencrt-Linie seliher erssellt worden ist, haudelt es sich nur noch um die Linien Lutrm-umtnhie uns Zug⸗e Arih. den 3. Juni 1383. zu beñtzen. Allein daß eine allfällige Verhinderung der Dividenden⸗Auszahlung die Auefuhrung der Linie beschleu⸗ nigen wilrde, glauben wir nicht. Eine derartige Maßregel wilrde den Kurs der Gotthardbahnaktien sofort hinunter⸗ drücken und dem ganzen Kredite der Gottharbbahn einen schweren Schlag versetzen. Dieß herbelzusühren, kann nicht in unserm Interesse liegen. Vieimehr muß Luzern wun⸗ schen, daß die Gouharddahn prosperire, und daß ihr Kredlt sich volllommen besestige. Je mehr dieß geschleht, desto eher wird der Bau der verschobenen Linien in Angriff genom⸗ men werben, und desto eher werden andere, viclleicht noch bedeutsamere Vortheile einltreten konnen. Wir erinnern namentlich an die fur die Entwicklung unsres Handels so wichtige Verbesserung der Tarifansaͤhe, welcher wohl eine groͤsere und beharrlichere Beachtung geschenkt werden durfte. Ein Angriff gegen die Autzahlung der Divldenden wegen Richtausführung der Linie Luzern⸗ Immensee wäre indirelte gegen den Bundesrath selber gerichlet Ist es nun gerade angezelgt, bei derjenigen Behörde böses Blut zu machen, welche das ausschließliche Entscheidungsrecht besidt und welche auch allsällig die Reihenfolge festzusetzen hat, in welcher die zwei noch ungebauten Limen zur Aus⸗ führung gelangen sollen? Die siadiluzernische Eisenbahnpolitik der lehten Jahre war kaum eine ganz glücliche, und der bekannte zum vorne herein aussichtalose Subventions-Prozeß hat uns wohl Nosien verursacht, aber keine Vortheile gebracht. Ungleich mißlicher aber könnten gerichtliche Schritte gegen die Dioidendenzahlung sich gestallen, Wer eine pro⸗ visorische Verfügung erwirkt, die sich nachher als unbe⸗ grundet herausstellt, wird füür den erwachsenden Schaden verantwortlich, Daß vorliegend ganz bedeulender Schaden eintreten könnte, liegt auf det Hand. Es wurde uns sonder⸗ bar vorlommen, wenn unsere Buͤrgerschaft Lust haben sollte, sich daherigen Prozessen auszusetzen. Endlich ist nicht außer Acht zu lassen, daß es denn doch überall einen üblen Eindruck machen mũüßte, wenn getade Luzern, das wegen seiner außerordentlichen Vor. theile, welche die Gotthardbahn ihm bringt, so viel benel⸗ der wird, jehzt der Gesellschast Schwierigkelten bereiten wollte. Sonach scheinen uns Erwãgungen rechtlicher und eisenbahn · polilischer Natur ein gerichtliches Vorgehen gegen die Dividenden Auezahlung entschieden zu widerrathen. Damit wollen wir aber durchaus nicht sagen, daß die Vehörden unthätig bleiben sollen. Nachdem die Ansicht, dah die Finanzlage der Gotthardbahn jeht schon die Anhandnahme der verschobenen Linien gestatien durfte, viel verbreiter ist und zum mindesten gesagt, einige Berechtigung hat, scheint es an der Zeit zu sein, den Bundesraih um Auskuuft an⸗ zugehen, wann ungesähr er denn den Vau der fraglichen Linien anzuordnen gedenke. Es sollte wohl nicht schwer sein, hierlber vom Vundesrathe eine befriedigende Erkla⸗ cung zu erhalien. Wenn die Verhältnisse bei der Gou— hardbahn, wie zu erwarten, ihren normalen Verlauf neh⸗ * men, so wird der Vau wohl vor dem Ablaufe von zwei Der Einspruch gegen die Dividenden Ausjahlung ist Jahren ohnehin beschlossen sein. — Wir werden es also sehr in Antegung gebracht worden, um damit eine Pression begrüßen, wenn die Behötden des Kantons und der Stadt auszuuben sur baldige Erstellung der Linie nach Immeusee. Lujern vereint an den Vundes rath gelangen, ungefähr so, Zu Denjenigen, welche meinen, diese Linie sel ohne wie es in der Interpellation des Hen. Stutzer im Grohen Werih fur Luzeru, gehdren wir nicht. Es ist zwar zuzu⸗ Rathe angeregt, und von Hrn. RN. Schobinger auch in geben, daß sie an Wichtigkeit viel verloren hat, nachdem Ausgicht gesteür worden ist. Wir hoffen von einem der⸗ der internationale Schnellzug ohnehin über Luzern geleitet artigen Vorgehen entsprechenden Ersolg. worden ist. Man hat neulich als Hauptgrund für die Der Einsender dieser Zeilen wunscht die möglichst bal⸗ Nothwendigleit det Vahn nach Immensee angejllhrt, daß dige Erstellung der Eisenbahn Luzern-Immensee so ĩebhaft vom Auslande her darauf gedrungen werde, den Schnell als irgend Einer; allein er wilrde es bedauern, wenn die Kug Uber die kurzeste Linie (Sildbahn) zu leiten, und daß VBehörden in mißbersiandenem Uebereiser Schritie unler⸗ duzern daher Gefahr lause, vom direkten internatlonalen aähmen, die Nlemanden etwas nulten, wohl aber der Gott⸗ Verkehre abgeschnitien zu werden. Allein diese Gefahr ist hardbahn und der Siadt Lujzern nut Nachtheile bringen bloß eine eingebildele; in Wirklichkeit existirt sie nicht konnten. Niemals würden die Zentralbahn 9 F ee — — ich dazu verstehen, mit dem internationalen nell zugt 2 5 und Niemand konnte sie hiezu zwin Eidgenossenschaft. gen. Nichtsbestoweniger scheint uns die Linie nach Im⸗ Bundesstadt. A Die Nadrlcht, dah Rom der Schwelz mensee ganz offenbar eine erbebliche Bedeutung für Luzerne die Wiederherfse llung der Runtiatur vorschiagen