Abcun wen — —— — — Iuseraten 23 die einspaltige Petinzeile oder deren Mi fur Luzern uum e *3 — 8 Zweiunddreißigster Jahrgang. lur ee — — anm an ourch die Voñ RAsd: 6.10 3 ZJuleraie don I geilen und weniger 40 Sonntiag, Nre 230. o—O O ., „ ——— — — Haushaltungsschulen. Pflege des Molkereiwesens gerichtet iiß. Außerdem wird ingehend die nöthige Buchsuͤhrung, Wartung und Pflege ver Masikälber, der Kühhe und Schweine, die Pflege des Federviehes, das Kochen und die Führung des inneren —E Hesuch der Lehranstalt ist an keine beslimmte Dauer ge— unden, nur wer von dort aus eine Stelle anstrebt, muß echs Monate die Schule besucht haben. Die Schulerinnen nüssen an allen Arbeiten sich praktisch berheiligen, wahrend ogenannie Hospitanlinnen, die dementsprechend einen Mo⸗ alsteitrag don 100 Mark sür Unterricht, Wohnung und dost bezahlen müssen (gegen 60 Mark der eigentlichen zchuͤletinnen) nur nach ihrem Belieben daran theilnehmen. Innerhalb der lehlen drei Jahre haben 100 Schülerinnen Aese Austalt besucht. Von gleichen Grundjähen gelellet ist die ähnliche An⸗ zalt auf dem Nittergute Ober⸗-Kunnersdorj bei Klingenthal. Auf diese Schule nimmt der Landmwirthschaftliche Verein zu Dresden Einssuß. Hier werden nur je acht Schuͤlerinnen ujgenommen, von welchen alle vierzehn Tage je zwei Madchen die Butterbereitung, die Käse Fabrikation, den Diens in der Küche, sowie im Kuh, und Schweinstalle zu mesorgen haben. Nachmittage, in den freien Slunden, er⸗ oigt der Unterricht in der Buchjührnug, in der Pflege des Zemüusegartens, der innern Haushaltung, oder es wird den Mädchen eine andere nübßzliche Beschästigung zugewiesen. Auch hier regelt eine sirenge Hankordnung den ganzen tetrieb. Vesucht werden beide Schulen von Schülerinnen zicht nur aus Sachsen, sondern auch von den umliegen · den Landern Preußen, Orsterreich, Baiern und selbit aus Nußland, so daß die Anstalten der Nachjrage nicht genügen önnen. Jedenfalls muß ein folcher melhodischer, länger fort⸗ esebter Unterricht bessere Erfolge aufweisen, als die zwar ꝛecht erfreulichen, allein keineswegs ausreichenden, wenigt Tage umsossenden Kurse über Ghemüseban und Haushalt angdlunde, wie selbe von landwirihichaftlichen Vereinen eranstaliel werden, womil jedoch keineswegs das bedenlende Verdienst auf diesem Gebiete dir Veransialter derselben jerabgeseht werden soll; denn selbst diese nicht zureichenden Vestrebungen haben viel Gutes gewirll, und wäre eine ahlreiche Nachahmung dringend zu wünschen. Die Haushaltungsschulen erscheinen als ein Bedürjniß, im ersolgreich den Landwirthschaftobetrieb zu heben. Durch Nie Frauen ist es am leichtesten, Forischritu im Landwirth⸗ chafisgewerbe zu erzielen, nut muß denselben eben Ge⸗ egenheit geboten werden, Vesseres zu lernen, als in der Haterlichen Wirihschaft geübt wird. Das gelegte Samen⸗ zorn wird sich weiter verbreilen, die künftige Generalion dird an dem Vorbilde der Müuer lernen und somit bei⸗ ragen, daß geregelle Ordnung und zielbewußteres Sireben n den Kleingrundbesiherkreis gelangt. den 30. September 1383. ——— — 22 Strafjustiz ist ja Sache der Kantone, und eine legislative Einmischung des Bundes in dieses Grbiet würde gerade von denen am meisten bekämpft und zurückgewiesen wer⸗ den, welche die Wiedereinführung der Prügelstrase am lautesten derlanßzen. Ein eidgen. Appell oder Kassalions⸗ hof, au welchen Strafurtheile kantonaler Gerichte weiler gezogen werden könnten, existirt ja nicht — das Gebiet der VBundesstrafrechtepflege umfaßt nur ein sehr beschränkies Geblet — so daß eine Cognition kantonaler Strafurtheile keiner einzigen Bundesbehörde zusteht, und hieran wuͤrde jedensalls nichts geändert werden. Wohin kamen wir daher durch eine neut Nevision bdes Art. 66? Dahin, dañ die Wiedereinführung der Prügel⸗ strase in die unbeschränkte Kompetenz der Kantone fielt, und wir zweifeln auch keinen Augenblick, daß einzelne der⸗ selben nicht jaumen würden, dieses ebenso bequemen wie „wohlfeilen“ Strafmittels sich in ausgiebiger Weise zu bedienen und die Schweiz neuerdings durch Strafurtheile oor der ganzen Welt an den Pranger zu stellen, wie es s. J. durch den Rynikerhandel geschehen ist. Daß irgend rin „begütertet“ Inkulpat mit guten Connexionen und einslußreicher oder angesehener Verwandtschast je mit den daselstauden oder Birkenzweigen Bekannischaft machen wütde — und wäre sein Verbrechen oder Vergehen gerade so barbarisch und unmenschlich, wie dasjenige des solo⸗ thurnischen Gemeindenatadors, von dem wir vorgesiern erzählt haben — wird uns Nemaud weis machen; dagegen hätten allerdings arme Inkulpalen, an welchen der Staat sich weder jür die Prozeß-, noch die „Ahungskosten“ (wäh⸗ rend der Strafzeit) erholen könnte, alle Ursache, ihre „hin⸗ iern“ Theile in Acht zu nehmen. Der vom „Vaterland“ versuchte Hinweis auf den „Volkswillen“ imponirt uns nicht. Es ist ja noch wohl erinnerlich, wie vot vier Jahren ebenfalls mit dem „Volks⸗ willen“ für die Wiederzulassung der Todesstrase gejochten wurde, und als es dann am 18. Mal 1879 zur Abstim⸗ mung kam, bettug die Mehrheit nicht einmal 20,000 Summen bei rund 382,000 Volanten, so daß, wenn die Beguer der Revision sich eiwas mehr angestrengt hätten, ein verwersendes Resultat sehr leicht möglich gewesen wäre. Jedenfalls zeigte dieses Ergebniß, daß die eidgen. Räthe eeine Ursache gehabt hälten, vor der Drohung mit dem „Volkswillen“ die Segel zu sireichen. Hoffentlich bleiben sie einem alljälligen Anlauf sür Wiederzulassung auch der Pruͤgel gegenüber fester, schon aus dem Grunde, weil es unmöglich ist, Garantien zu schaffen, daß dieses Straf⸗ mittel nicht von einzelnen Kantonen in ärgerlicher und die zjanze Schweiz kompromittirender Weise angewendet, resp. miũbraucht werde. — Luzern. Der Geoße Siadtrath hat in seiner Sizung vom lehten Freitag sämmtliche Lehrer und Lehrerinnen, deren Anstellungkzeit abgelausen war, sur eine vierjährige Periode wiedergewählt, mit Ausnahme von Frl. W. Häfliger, welche von der Schulpflege und dem Stadtrath nicht zur Wiederwahl empfohlen war; an ihrer Stelle wurde im dritten Wahlgang mit 19 von 36 Slimmen I6 Stimmen sielen auf Frl. Hafliger) Frl. Brunner von Luzern, Lehrerin in Emmen, gewählt. Die neukreirte Sielle an den Knabenschulen wurde mit Herrn Widmer don Neuenkirch, Lehrer an der Sonnenberg⸗Anstalt, beseht; neben ihm hatten sich die Herren Hammer in Malters und Studer in Escholzmatt in der Wahl besunden. Hr. Jast Muheim wurde auf sein Ansuchen als Mit⸗ glied der Stadischulpflege ertlassen und an dessen Sielle einstimmig gewählt Herr Direklor Gustav Arnold. Die Angelegenheit betreff. die 9. Klasse der Töchler⸗ schule, welche errichtet werden soll, obwohl der Regierunga⸗ rath hiefür keinen Staatsbeitrag bewilligt hat, wurde zur Begutachtung an eine Kommission gewlesen. Neue Lehr⸗ kraͤsie sollen wegen dieser Klasse nicht angestellt, sondern der Unlerricht soll von den bereits an der Mädchen⸗ Sekundarschule wirkenden Lehrern und Lehrerinnen besorgt verden. Eine schliehliche Inlerpellaiion wegen besserer Abjuhr des Hauekehrichts ergab, daß die bezügliche, schon vor In erfreulichet Weise macht sich dad Vestreben gellend, Fachwissen und rationellen Vetrieb in jedem Erwerbs · sweige zu verbreiten und so die gewonnenen Erfahrungen zer Allgemeinheit in weitestenn Umkreise zugänglich zu nachen. Die Landwirthschaft jand in Ackerbauschulen end⸗ lich jene Unlerstühung, die hdiesem Hauptzweige der Ur⸗ produktion mit Recht gebührt. Bieher wurde bei dem zanzen landwirthschaftlichen Unterricht immer nur Rüd— acht auf den künftigen Vesiger, auj den Herrn oder Ve—⸗ amten genommen. Keine Vauernwirthschast kann jedoch der Zäauerin entbehren, soll dieselbe vollen Ertrag liefern. Der Frau wurde beinahe nirgends gedacht, und doch er⸗ Jänzt ihre Thätigken zum großen Theile die Arbeit des dandwürthes, und mir Recht schädt die ganze Gegend eine üchtige Hauswirthin als nachahmenewerthes Veispiel. Die Frau hat zumeist die Obsorge ilber die Molkerei⸗ Prodnuktion und die Kleinviehmnucht, ihr obliegt das Kochen und die Führung des innern Haushaltes; sie sorgt jür Wäiche und Kleidung, sie bemüht sich im Hauegarten ⁊tc., und ihr fallt der großte Theil der Erziehung und Pflege der Kinder anheim, die schönste, aber auch schwerste Aufgabe. Für alle Zweige des Wissens, der Gewerbe ꝛc. haben vir Schulen; wo soll aber das Mädchen lernen, ihren so zielseitigen Pflichlen als Fran, als Vorsteherin der Wirth chaft, des Haushaltes zu geuügen? Das Vorbild im Elternhause ist nicht immer völlig entsprechend und oft zurchaus nicht den gesteigerien Anjorderungen der Jehtzeit Jenügend. Wo bielet sich Gelegenheit, verbessetten Molkerei⸗ detrieb, rationellere Haltung dis Kleinvichs, bessere und doch sparsamere Bereilung der Speisen oder Pflege des gemüsegartens zu erlernen? Und doch könnten grrade auf diesem Wege in unsern Kleingrundbefiterlrteisen Millionen jewonnen werden, die derzeit aus Unkenntniß und Mangel an Gelegenheit der Erlernung alljährlich verloren gehen müssen. In sehr dielen Fällen hält allein die Tüchtigkeit der Haudfrau die Wirihschaft zusammen. Die kleinen, klug dewonnenen, ojl rappenweisen Ersparnisse heljen mit, dem Manne das RNingen um die Exisienz zu erleichtern. Wuürttemberg, in so mancher Veziehung ein Vorbild ür Landwirthe, suchte zuerst durch Errichtung sogenannter daue haltunßoschulen diesem dringenden Bedurfnisse abzu⸗ jelfen, und so entsiand die Anstalt zu Stubersheim (bei Geis⸗ lingen), später jene zu Erbach, deren Einrichtungen als muster⸗ ziltig bezeichnet werden und als Vorbild bei Errichtung ihnlicher Institute dienten (wie jene zu Aulendorf und Schrozbergh. Die Anstalt in Stubersheim ist auf den Ve⸗ zuch von 20 bis 30 Schülerinnen berechnet, die in einem Sommer⸗ und einem Winterkurse dortselbst Aufnahme sinden. Der lehlere ist pumeist stärker besucht. Zweck dieser Schulen ist, die Mädchen an ne Reinlichkeit und Punttlichkeit zu gewohnen, weehalb Ane streng geregelte dausordnung fesigeseht ist. Der Unterricht, um künflige daudjrauen auezubilden, besteht in der Haushalltungs⸗ tunde, Kochen, Vacken, Waschen, Bügeln, Aujtäumen, dann Behandlung der Rahrungemittel, der Wäsche und Kleider, Unfertigung der letzteren, Ausbesserung ꝛc. im Stricken, sdahen mit der Hand und Maschine, sowie Foribildungs Anterricht im Kopfrechnen, Schön⸗ und Rechtschreihen, lujsad und Buchsührung, Gesang ꝛc; endlich im Gemüse⸗ uind Obstbau nebst Pflege des Kleinviehes (Schweine, Schafe und Federvieh), sowie Gesundheitblehre. Der Molkerribetrieb wird in beiden Anstalten nicht gelehrt. Die Schülerinnen sind sortwährend beschäftigt. Das Durch chnittbalter ist zwischen 10 bis 20 Jahre. Die Kosten, nclusive Wohnung, Verpflegung und Unterrlicht sind sehr jering und belragen für den jünfmonatlichen Cursus zirka 140 biß 180 Mark; einen Theil tragen die landwirih⸗ ichaftlichen Vereine. Nach diesem Vorbilde wurden in Sachsen ähnliche In⸗ ditutionen ins Leben gerujen. Die erste Anstalt war die Lehrmalerei des Gutes Heinrichsthal bei Radeberg, in delcher das Schwergewicht det Unterrichts auf ralionelle Eidgenossenschaft. Luzern. Das „Vaterland“ konstatirt in einer Er— viderung auf unsern vorgestrigen Attikel betreffend die Motion Meyer ebenjalle, daß die Nuthen- oder Prügel⸗ rase „durch die Bundeeverfassung leider (1) unzulassig ttlart ist, deßhalb auch der Appell an die bessere Ein— icht der eidgendssischen Raͤlhe;“ es sei fest überzeugt, daß dieses Verbor nicht mehr lange werde aufrecht blelben donnen. Wir dagegen hoffen ebeuso lebhaft, daß dieses Verbot n der Bundesverjassung sestgeuagelt bleibe und daß die idgen. Rathe der vom „Valerland“ gewunschien „bessern xinsicht“ sich hartnäckig verschließen werden. Sollte neuer— oings zu einer Nevision des Art. 66 der Bundesverfassung zeschrien werden, so wurde das nur in dem Sinne der ainfachen Aufhebung des Verbotes körperlicher Strafen eschehen konnen, ohne dah die Bundesversammlung daran durde denken konnen, über die Unwendung der wirder als zulaͤssig erklärten korperlichen Strasen irgendwelche Vorschristen zu erlassen; denn die Sirafgesehgebung und f