n finden uer, auernde Arbeit. oce und Socci arzem Narmor galtstelue von Ainbauermeister, ndeneqt, der n verstehi, tann iehmen bei der 22 —XC at und hohem e. Lbealerquai. czjuungser, der A ichsie Sommer⸗ MK 43 e * —3 ucht, Walcherei gut Areibstube. te Aellnerin· —A 28210 e er er Erpedition 29* oqen und allen ichen Arbeiten Ale auf Mitie Ju dernebmen lꝛaꝛ⸗ ibe, intelligent und Unsitilung in am dirtschen · 22 deuisch sund guten Zeug · Etelle, am er Zimmaer⸗ bei der Er⸗ esucht: c nachsthin u. Raderes beauftragten me ister, —. —D esuaut, wenn iue Seylember. ujern. 2Nvoe esucht: ua von 223 die Erpedition 12526* nung aller Zu⸗ * n. Sonn⸗ ten, Haus üreau zur —8 en: 24 mdoblirtes jach moͤpliries ei der Erdedi⸗ ——— en: Jimmern nebst rpedirion des 227. n: ne Wohnunq. Ravbellgasse. nen: grokes, heir nen oder zwei er Erpedstion 2 ven: ohnung mit 4 nerleitung am istrahe Re. 2B, —QXV —3 en: A ebener Erde e mit Wasser⸗ it A. Wald is lanl — MB—— — Ein schoue d, zumig und hej⸗ wein oder wei nijalior, Unter⸗ Ein moblittes Sioch, an der PC... ; — rAbonnemenispreid·: d F Inseruemoruan⸗ P X a Nonate 2 Ronaie ůñ inspalt nitzeile oder deren Naum.. . die Post bestelt Ir. A 3586 Fr. 76 Fünfunddreißigster Jahrgang. ——83 —— tzur Luzern zum Bringen 122 58. 237 JMABfMw FJuseral-Annahme, grössere bie 9 Utzr, kleincre bis 11 Uhr, im Albhoien 10. ⸗ 5.2260 ẽrpebuons · Blireaun. — Anskunft Uber Inserate ebendaselbst Erscheun iaglich min Ausnahme des Moniagt. N 53 oder durch Telephon. — Schriseliche Auskungt Uber Juscraie Nedabtions · und Eppeditione · Bllreau: St. Jakobsvorsiadt 808 E. o gegen Einsendung der beit. Nuafraukatur in Postmarleu. — — — — — — — — — — — —— —j ——— Donnerstag, Srden Frellag eine belletristische Veilage: „Wöchenlliche Unlerhaltungen . den 4. Maͤrz 1886. wenn nicht ein Bundebgesetz über Betreibung und Konkurt n Aussicht stände. Die daherigen Vorbereitungsarbelten ind so weit gediehen, daß wahrscheinlich schon in der Dezembersitzung der Bundesversammlung die daherigen Brralhungen stalsinden werden. Sollten auf dem Wege der Bundesgeseggebung die Uebelstände nicht gehoben werden, welche in unserm Konkurbwesen und zwar inß⸗ bisondere auch bezuglich der staatzburgerlichen Rechte, be⸗ stehen, so wird es Zeit sein, daß die kantonale Gesetz⸗ gebung selbst Ordnung schaffe. So wie jetzt, kann es nicht bleiben; unser Konkursgesetz ist aus total andern Verbält⸗ issen, als sie jetzt sind, herausgewachsen; jede ernstliche rifis würde Hunderte von Existenzen auf die Gasse werfen. Malteriell waͤre der Vorschlag des Hrn. Dr. Weibel gewlß begründet, und nur aus dem angeführten formellen Grunde st Redner für dermalen gegen den Antrag. — Der letztere dird fallen gelassen. (Schluß folgt.) e. Verhaudlungen des Großen Nathes. Sluung vom 3. März. Dem Kostennachlaßtgesuch der Famille Arnold in Nebikon wird entsprochen. Revision des Hypothekargesetzes. Gemäß der exsten Berathung lautet 5 2 wie folat: „Die vor dem 1. Herbsimonat 1861 errichteten, nicht gültenmäßig aus Jgefertigten Verschreibungen können in neue Gülten mit gleicher Rangordnung und gleicher Verfallzeit umgewandelt verden. „Daherige Erbsn, Kaust und Auskaufdzahlungen lönnen edoch nur für neun Zehntheile ihres Kapitalbetrages in solche Gülten umgewandelt werden; ein weiterer Zehntheil st abzubejahlen.“ Es wird heute an dieser Fassung fest · zehalten. 83. Der 8 44 des Gesehes über das Handänderungs⸗ und Hypothekarwesen vom 6. Brachmonat 1861 betr. die Aujkuündung einer Gült zur einmaligen gänzlichen Ab⸗ oczahlung und daherige unentkrästete Herausgabe derselben an den Schuldner findet auch auf die vor dem 1. Herbst ⸗ monat 1861 errichteten Verschreibungen im Liegenden An⸗ vendung.“ Als AbsahnJ bis schlägt die Kommissionz⸗ Mehrheit vor: „Diese Bestimmung gilt auch für alle Prio⸗ aitategulten. Der bisherige Eigenthumer einer solchen ist dei der Abbezahlung verpflichtet, die Sieben vom Hundert neb Kapitals nach den gesrhzlichen Bestimmungen ju ent ichten, insosern diese Verpflichtung nicht berelis abgelöst wurde.“ — Hr. Nick als Minderheit beanlragt fur den weiten Satz dieses Absatzes jolgende Redaltion: Im Aebrigen werden sie errichtet, aufgekundet und abbezahlt wie die gewöhnlichen Gülten; auch können sie, wie diese, vieder in Umlauf gesetzt werden.“ (g 60 Abs. 2b. Hyp.⸗G.). Der ledte Absaz von g 8 laut erster Berathung lauiet: .Ebenso konnen Verschreibungen, welche vor Erlaß dets jegenwärtigen Gesehes aufgekündet wurden und in Ab⸗ zcjahlung begriffen sind, vom Schuldner sechs Monale vor )er Verfallzeit eines Zinses sür den ausstehenden Kapltal⸗ zetrag zur sammthaften Abbezahlung gekündet und für olesen Betrag unzernichtet herausverlangt werden.“ — Der rste und letzie Absag werden in der frühern Fassung an senommen. Absatz 1bis wird gemäß Vorschlag der Kom⸗ mission angenommen, nachdem Hr. Nid seinen Anirag. zer wesentlich das Glelche bezwectte, zurücgezogen. Die Kommissionsmehtheit stellt serner folgenden An⸗ rag: ð* 30 Abs. 2 des Hyp.G. soll lauten: „Dieser Geld⸗ würdigung soll auch die Katasterschazung und bei land wirthschaftlichen Grundslücken die Wurdigung der jährlichen Ertragenheit für Vieh und au Fruchten beigescht werden.“ Hr. Räber, Namens der Kommissionsminderhrit, isi zafür, daß die Kalasterschazung weggelassen werde. Es Abt Geyenden, wo die Katasterschatzung höher isi, als der Werth der Liegenschaft; in andern Gegenden ist die Ka— asterschahung viel zu niedtig. Ein zuverlässiges Kriterium ist daher in der Katasterschagung nicht gegeben. Vesser wväre es, zu sagen: Die neue Katasterschahung; denn denn es auch schwierig oder unmöglich ist, eine richtige Zatasterschazung vorzunehmen, so wird doch eine neue Zchabung, die ohnehin nicht mehr lange ausbleibt, zu⸗ zerlassiger sein, als die jezige. — Hr. Nid empsiebll jen Mehrhrilsantrag, dessen Annahme nichts schaden, wohl iber —ühen wird. — Eventuell wird beschlossen, die neue czatastet chazung aufzunehmen; sodann wird der Antrag jer Kommissionemehrheit zum Bischluß erhoben. Von Hrn. Dr. Weibel ist der Antrag gestellt wor⸗ den, in 5 22 des Hyp.G. nach litt. b die Bestimmung wnufzunehmen: „Mit Hotels, welche ein versicheries Horel⸗ nventar von mindestens 30,000 Fr. Veisicherungswerih zaben, darf auch das Holelinventar als liegend milver chrieben werden.“ Die Kommiinsion beantragl Ablehnung dieses Antrages. — Herr Dr. Weibel begründet denselben. Die einziae rößere Industrie ist die Fremdenindustrie. Je größer ein dotelgeschaft ist, je mehr wird es auch auf einen gersseu redit angewiesen sein. Ein leeres Haus, so groß und werthvoll es auch sei, biettt zu diesem Zweck wenig Sicher heit. Das Invenlar kann nicht verpfändet werden. Kaufen vird Derienige, der gegebenen Falls den Kredit bewilligen soll, das Invenlar nicht, weil er gewöhnlich keine Verwendung Nefür bat. Ein solches Kaufegeschaft ist zudem gewagi. das ist überdies ein krummer Weg; man macht ein Kaufe jeschaäjt, wahrend eine Verpfändung beabsichtigt ist. Das Inventar ist werthlos, wenn es nicht mit dem Hause ver⸗ ofändet werden kann; auch das Hotel ohne Inventar, das zu seinem Schmuck und zu seinem Betriebe nöthlg ist, ist verthloz. Dadurch wurde dieser Industriezweig schon zielfach gehemmt. Auch das Interesse der Kreditoren vürde in manchen Faͤllen besser gewahrt werden können, venn eine Mitverpfändung des Inventars möglich wäre Die Verhältnisse sind bekannt genug. Durch Aufnahme »er vorgeschlagenen Bestimmung könnte manchen Uebel⸗ tänden leicht abgeholfen werden. Auch anderwärts be⸗ dehen solche Bestimmungen, wo sie weniger Bedlitjniß ind, und sie haben sich gut bewähtt. — Herr Räber gibt zu, daß in den Ausführungen des Vorredners viel Wahres enthalten sei. Es wäre unzweifelhaft gut, wenn zroßes Hotelinventar verpfändet werden könnte; allein ine Mitverschreibung des Inventars mit der Liegenschast .st schwerlich zweckmäßig. Nicht das Inventar bildet die vesentliche Grundlage des Kredits der Hotelindustrie; von Izröherer Bedeutung sind: die Gebäulichkeiten, die Lage zes Etablissements, die Güte des Geschäaftobetriebes, die Frequenz u. s. w. Es kann nicht Sache einer Revision des Hypothekarc esrtzeb sein, diese Verhältnisse zu regeln; es sind Aubnahmsderhältnisse. Hr. Dr. St eiger unterstüht den Antrag Weibel. Er weitt auf die Wichtigkeit der Hotelindustrie hin. Wenn ie Verhaältnisse autnahmsweise sind, so schließt das eine Jesetzgeberlsche Regelung nicht aus; die Gesete sollen jür alle da sein, und ausnahmeweise Verhältnisse bedürfen eben auch besonderer Berücksichtigung durch den Geset jeber. Eine Bestimmung, wie sie jeht vorgeschlagen wird, väre von großem Werthe. — Hr. Pfenniger ist gegen „en Antrag. Wir haben schon fruͤher eine solche Bestimm⸗ uing gehabt, die Verschreibung des Wirthschaftainventars nit der Liegenschaft, sowohl bei Kauf, als auch bel Gült⸗ crrichtung. So soll bei der „Sonne“ in Sursee noch jeht Jas Mobiliar mitverschrieben sein. Man hat nicht die vesten Erfahrungen mit einer solchen Vestimmung gemacht und hat nicht ohne Grund damit aufgeräumt. — Hr. Dr. Weibel macht darauf aufmerksam, daß so kleine Ge— ichaäfte, bei denen die nöthige Aufsicht mangelt, nicht maß - jebend sein können; insbesondere die Gesahr der Verab⸗ wandlung des Mobiliars durch einen allfälligen Pächter ist bei großen Etablissements, die er mit seinem Vorschlage im Auge hat, auszeschlossen. — Der Antrag Weibel wird richt angenommen. Hr. Dr. Weibel beantragte des Weitern, in 8 26 des Hyp.»G. den Absatz zu streichen: „Derselbe hat für die verschriebene Summe persönlich Nachwähr zu leisten.“ —A dimmung. — Hr. Dr. Welbel ist der Meinung, es sei nicht gut, wenn bei Abtretung von Gülten nicht die all⸗ Jemeinen Grundsäte des Obl. R. gelten. Ueber die An⸗ dendung der fraglichen Bestimmung sind ohnehin die Ge⸗ ehrten nicht einig, und es wäre angezeigt, diesemn Zweisel un Ende zu machen. Es wäte außerdem gerechifertigt, die Möglichkeit, daß mit der Liegenschaft auch der Vesiher in Konkurs gerathe, einzuschränken. Die gleiche Tendenz detfolgt Hr. Dr. Weibel mit dem nachher zur Verhand⸗ ung lommenden Antrage, will aber darüber nicht viele Worte verlieren, da derselbe so wie so verworfen werde. — Der Antrag Weibel bleibt in Minderheit. Hr. Dr. Weibel beantragte des Weitern folgenden 81 ,Vom 1. Januar 1896 an soll wegen Sqhulden zuj der Liegenschaft kein Konkurs über den Besiter siatt inden. Auch hajtet derselbe sür die auf der Liegenschast u Verlust gehenden Schulden nicht mehr persönlich, wenn u. er so viele Jahretzinse von dem auf der Liegenschaft Aerschtiebenen bezahlt hat, als er Jahre lang die Liegen⸗ chaft besaß, und b. die Liegenschaft in ebenso gutem Zu Jande sich befindet, als er sie antrat, und mit den darauf Jewachsenen Früchten im Verhäliniß zur Jahrtszeit ver⸗ iehen ist. „Fur die Erfüllung dieser beiden Vetinaungen hagtet er Vesitzer persönlich mit seinem ganzen Vermöhen, und ;s ist eine daherige Forderung in seinem Konkurse in die V Rlasse zu kolloziren.“ Die Kommission ist sür Ablehnung dieses Antrages nit Ruͤcksicht auf das im Wurse llegende eidgenössische Zeset betreffend Betreibung und Konkurs. — Hr. Dr. Weibel halt den Antrag nicht aufrecht, nachdem sein leyler Antrag abgelehnt worben, der die gleiche Tenden jehabt. — Hr. Stuher würde troh des von Hrn. Weibel jeltend gemachten Grundes den Antrag aufjrechterhalten, Eidgenossenschaft. Luzern. Der Große Rath hat heute (Mittwoch) Bormittag die erstmalige Berathung der Rediston des Hypothekargesetzes zu Ende geführt und dadselbe in der Schlußabstimmung mit großer Mehrheit angenom⸗ men. Es findet eine Nachmittagesitzung statt, in welcher zunächst die Motion Bid-Leu betr. Heimstätten, resp. die ezuglichen Kommissiontanträge zur Diskussion gelangen. — Eingesandt.) Unfere Landesväter sind nun auf- geklaäͤrt über die Wunsche des Volkes betreff end Umänder⸗ ung der Gülten ꝛc. Mogen die Geister des Eigennutzes und der Zwiettacht bei dieser Berathung verbannt werden ind dafüt der Genius der Volkswohlfahrt sein siegreiches Panner schwingen! Wir erlauben uns noch auf einen Bunkt aufmerksam zu machen, der in diese Materie ein⸗ chlägt und leicht erlediat werden kann. Belanntlich hat der Kanton Luzern z. Zt. den Zinsfuß für Gülten, die in dem St aate unterstellten Kassen liegen, auf 4/20/6 herabgesetzt, im Falle die Zinsen nachbezahlt und der Zins innert 30 Tagen entrichtet wird. Wenn nun auch bei odieser zweiten Berathung der Zins bei allen Gülten, d. h. den bestehenden und neu zu errichtenden, herabgesehzt wird, o sollte nach unserer Ansicht dennoch der Staat den Zinz⸗ uß jür Gulten in den staatlichen Kassen auf 40/0 herab⸗ eden und zwar für Zinsen, die seit leßtem Neujahr an⸗ legangen sind. Auch sollte er den Termin sür Zins—⸗ entrichtung unbidingt auf 8 Monate erweitern, anstatt der kurzen Frist von 80 Tagen. Natüurlich kann die Be⸗ günstigung der niedern Verzinsung nur dann eintreten, wenn die Zinsen nachbezahlt werden. — Die „Schweizerlsche Bauzeitung“ verdffentlicht einen Artikel üder die Pilatusbahn, der seiner tech⸗ nischen Details und Illustrationen wegen sehr bemerkens⸗ werth ist. Die Miithellungen dieses angesehenen Fach⸗ dlattes verstärken — wie die „N. 8.gig.“ konstatirt — den Eindruck, daß das Unlernehmen bis in die kleinsten Delails hinein mit Sorgsalt vorbereitet wurde, und daß man all' die unleugbaten Schwierigkeiten, welche zu Uber⸗ winden sind, in genaue Erwägung gezogen hat. — Escholzmatt. (Korr.) Ein Korrespondent be—⸗ pricht in dir Mittwoch Nummer des ‚WVaterland“ die FZroßrathswahl in Schilpfheim und benudt diesen Anlaß, um sofort gegen das liberale Escholzmait Gift zu spritzen, ndem er vorgibt, die Kandidatur Zihlmann sei von hier aus empfohlen worden. Dieser Zulage entbehrt unseres Wissens jedweden Grundes. Vei der ungewöhnlichen Aufressung allerdings, die sich wegen dieser Wahl der Ge⸗ müther in Schüpfheim bemächligt halte, muß es als natür⸗ lich erscheinen, daß über den Aussgang dieses Wahlkampfes auch in liberalen Kreisen von Escholzmalt gesprochen wurde, wobei jeder der auf estellten Kandidaten seinen Freund und Veriheidiger hatle. Ein Mehreres ist nicht geschehen und hätte dieses auch keinen Sinn gehabt, da der Wahl ⸗dwede grundsäbliche polilische Bedeutung abgesprochen werden muuß. Namentlich mag noch hervorgehoben wer⸗ den, dasj Schüpfheumm von Escholzmatt aus auch nicht mit Wahlknechten regalirt wurde, wir ein Solches vor z Jahren Schüpfheim gegen Escholzmatt in Szene geseht hat. Das Resultat vom lehten Sonntag wurde an aller⸗ wenigsten durch die vorgeblicht Slellungnahme von Escholz ⸗ malt, wohl aber — zuverlässigen Verichten aus Schüpf⸗ helm zusolge — durch ganz andere Miltel herbeigesührt, auf deren Audrinandersebung hier indessen bisser ver⸗