ääar· elrere⸗ ine non ibe⸗ 50 0 im⸗ pp. Xn ner * ot hn —V * 9 2* , 37— ** T j WM ntt J aul u rn y n n u ie — E—— — — Abonnenentsapreiso; J — Jusertlonspreis t m Freers r mie XX u manab Durch bie Post bestete — sd Fr. 8. 40 Fr. 3. 40 Achtuuddreißigster Jahrgang. Deetane denen —— 5323 —— —— — —— — eeeeee ezre did uͤn hwehcze di nonne mhch mcmen NC19 — — edaltions · und Expeditiond⸗ Vslreaux: St. Jalo d — elephon. — —— ———— eepespe g —E ——— ——— PoODDüEn— — —VçCC —— 04 Mittwoch ,, oreissReltaten Vun dneeen in e diali- Mellehen 2t. Januer Iπ ·— ——— — — — — — — — —— — — ——— Zirche aucblelben will. weil sie der andere auch benutzt, so dast bis auf die äußerste Ede ausgenutzt; zwei Platze lassen sich st das seine Sache; zwingen kann man ihn nicht dazu, in Rielleicht noch anbringen, ohne daß Inkonveniensen entstehen, der Kirche zu bleiben. So steht die Sache auf dem Stand. ein übeiflüsfiger enduich ist bereits vorhanden. So kann zunkt ded bürgerlichen Rechts. In der ganhen Eidgenossen- dorderhand, b. h. bis um Jahre 1902, der jetige Saal schaft hat man genug an bieser Mariahilf⸗Angelegenheit sie enügen, uͤnd bis dahin wird hoffenilich ein neues Parla⸗ ommt den Leuten langwellig vor; wir aber muͤsfen ungs nentszebände mit einem gröhern Saal sertig werden. aamit befassen, und wir müssen sie an Hand des bürger⸗ Auf dem statistischen Vurean wo ich mich erkundigte, ob ichen Nechts behandeln und einmal zum Austrag bringen. s nicht moöglich ware, dahn di⸗ Wohnbevbllerung von Tessin Hr. Dr. Welbel proiestirt gegen die Vehauptung des nfolge der nicht audsubleibenden Aenderungen doch noch auf den. Sautier, als werde die Kirche dadurch, dahß die Alt- Aber 180, 000 steigen könnte, wodurch dieser Kanton zur atholilen sie benuhen, dem katholischen Kultus entzogen. lebigen Zahl von Witgliedern des Nationalrathes berechtigt Uuch die Altkatholilen feiern katholischen Gotteadienst. Die liebe, hat man mir ausenandergeseht, es sei das höchst Aluatholiten stehen sogar auf dem ganz gleichen Voden, vie Anwahrjcheinlich; vielleich sei bei den eigenthümlichen Ver⸗ xerlenige, der die Mariahilftirche seinerzett dem Goutesdiensie ältnissen im Tessin eine Retufitatidn der Wehnbevbiterung vieder gebffnet hat, Stadtpfarrer Thad, Müller. n entgegengesetzter Richtung anzunehmen. Selöstverständlich Hr. Obergerichtsschreiber Wintger bemerkt gegenüber vird moan schon um dieser heikeln Frage willen bei nöthig drn. Winkler Folgendes: Schon fruͤher hat der Vorstand verdenden Aenderungen mii größter Gewissenhaftigkeit zu aer christtatholischen Genossenschaft darauf hingewiesen, daß Werk gehen. Das öleiche wird auch dei Schwyj der Fall wentuell die Alilatholiten aucn ein Recht darauf haͤtten, in ein, das bet 496 Seelen weniger Wohnbebditecung dur der Marlahilftirche den Jugendgottesdienst abzuhalten. Der äuuf zwei Nationalräthe Anspruch machen könme Stadtrath hat ihnen aber erkläri, er lase sich auf diese Frage — A (orr. vom 21. d) Noch verlautet nichts Sicheres ucht ein. Wenn Hr. Winkler heute die nämliche Frage lber das Stadium der uslerhainn gen mit Italten, auufmirst, so können wir auch sagen, wir haben uns nicht nd ich dann daher auch nichts Gewisses melben. Doch mamit zu defassen; der Stadmath verlangi die Vollmocht sheint mir, daß der Vundesranh lern Konzesstonen aicht gestützt auf diesen Titel. Im Uebrigen ist Hr. Winiger ñ diesen fortwaäͤhrend mit neuen Bedenken oder Vunschen zunz mit Hrn. Sautier einverstanden. Der eindig richnge ind Forderungen auftretenden Staat abgeneigt ist. Mich Weg, auf dem diese Angelegenheit zum Austrag gebracht purde es daher nicht alluu sehr wundern, wenn die verden sollte, wäre ein Prosth der Altlatholilen gegen die chweig. Umerhändler eines Tages in Rom erklaͤren murden, —Arr zur Abreise nach der Schweiz, auch ohne er Bundesnerjassung betreffend Ttennung von Religiong. inen Vertrac iminminehnen beren, znossenschaften (die Mariahilfkirche ist üdrigens nicht Cigen⸗ Jialien hat den Handelevertrag mindestens ebenso nothig hum der katholischen Kirchgemeinde). wie die Schweiz. Hr. Gerichteschreiber Schürmann findet auch, die —77 Sache sei langweilig, nicht nur für das Schweizervolf, son⸗ Suzern. Zur Richterwahl. Einges.) Es schwirren »ern füͤr uns selbst. Die Meinungen sind hüben und drüben dandidalen die Menge durch die Luft, iauner vorzügliche emacht, und man kdann Niemanden zu anderer Ansicht be Namen. Die Quartierversammlungen werden hoffenilich zu ehren. Ich habe nichts dagegen, wenn die Regierungspartei iner endgültigen Nomination gelangen. neint, sie habe recht, und wenn sie diesen Standpunkt auch Wohl wird wieder eine konservative Vertretung verlangt rechtlich zur Geluumg bringen will. Aber gerade iin Interesse verden, und viele Liberale werden grundsätzlich diesem Ver⸗ es Fricdens soll einmal ein Ende gemacht und daher dein angen beistunmen. Dagegen glauden wir nicht, dast die Ziadtrath die Vollmacht zum Nekurriren an den Bundes- Freunde der Minderheits-vertretung diesem Grundsate zu aih ertheilt werden. Sollie es auf diesem Wege nicht vor⸗ üebe einen Kandidaten acceptiren werden, wie er ihnen von pärtd gehen, sollie weiter getrölt werden, so soll der Siadt- zewisser Seite vorgeschlagen wird. Ju dem Aim eines Nichters ath ermächtigt sein, auch ans Bundesgericht zu ger Zraucht es einen ganzen Mann, der vor Allem durchaus angen, um die Rechte der Gemeinde zu wahren. Redner elbständig ist. Und nun muthet man uns zu, einem dill Gewissensfreiheit für Jedermann, und diesem Grundsah dandidaten ju stimmen, den di uä von uns gar nicht kennen, oill er einmal Geliung verschaffen. Als ehemaliger Theo⸗ and von dem die wenigen, die ihn kennen, nichts Anberer oge weisßg er ührigens auch, daß die Kirche Konzessionen u sagen wissen, als daß er lange auf der Nniversität war, nachen kann und schon wichtigere gemacht hat, als die des ndlich das erste Eramen uit mittelmäßigem Erfolge bestand Simultangebrauchz wre. Or. Schürmann stellt daher den und gegenwärtig auf der hiesigen Gerichiskanslei als Prakti⸗ Untrag, bie verlangte Vollmacht zu ertheilen und den Stadte ant arbeitet. Älles das weist doch darauf hin, daß der in aih überdies einzuladen, auch den Reiurs an daz Bundes · Aussicht genommene Kandidat die erste Eigenschaft, die wir zericht zu ergreisen, falls ihm dieß als geeigner erscheint, die don einem Nichter verlangen, reifes Urtheil ind voll— dache möglichst rasch zum Austrag zu bringen. tändige Selbstäündigkeit und Unabhängigkeit, auch Hr. Dr. Nager ist der Ansicht, es sollte der Ein⸗ uürcht im Eniferntesten besizt. Mominisso juvnbit! ohnergemeinde Gelegenheit gehoten werden, sich Anmerkung d. Red. Diese Einsendung war bereits cher die Sache auszusprechen. Es ist ihm jedoch von ver. zeseht, als uns die nachfolgende Korrespondenz zukam. Es chiedenen Seuen erklärt worden, eine solche Verufung an ünd uns, überdies heute, Dienstags, leider eimas zu spät, — goch verschärfen. Er siellt daher nicht einen bezüglichen An. heutigen Quarterversammlungen für die Stelle rag, wird aber auch nicht für den Vorschlag des Stadte ines Vezirksrichters Hrn. Rochispraktikanten Koller als athes, noch fuͤr denjenigen des Hrn. Sautier stimmen, Vertreter der konservaiiven Minorinät vorschlagen. „Hr. ondern sich der Stimmabgabe enthalien. doller ist“ schreibt ein insender, „ein junger Jurist, der Damit war die Diskussison beendigt. In der Ab- Ue nuthlgen Fähigkeiten besizt und auch über das Mah von timmun g wurde der Autrag Schürmann bei Anwesen⸗ Zelt derfügen kann, welches zut Bewältigung der großen zeit von 41 Mitgliedern mit 28 Suimmen angenommen. AÜürbeitelast nöthig ist. der so amendirte Antrag des Stadtrathes wurde mit 20 Als Friedensrichter wird in einer Korrespondenz Zummen zum Beschluß erhoben. Dasir suimmien micht: vorgeschlagen Or. Füͤrsprech 2. gimmermann, jn einer oe HH. Albiez, Veck, S. Pfyffer, Sautter, Scherer, E. andern dr. Albert Schenker Häfliger, belde Manner, zchmid, N. Viulller, Vl. Veuih, K. von Vroos, Winlger die das wichtige Amt unzweifelhaft in düͤchtiger Weise ver⸗ und Jemp. Hr. Nager enthielt sich der Summabgabe, ehen würden. — Zu den Richterwahlen. (Korr.) Wie aus dem bisherigen Stillschweigen auf eine öffentliche Anregung gin wenigstens zu schließen, ist man liheralerfelis einver⸗ danden, daß der konservativen Minorität eine Vertretung mn städtischen Bezirksgerscht eingeräumt werde, und können wir unsrerseits den dom konservariven Zentralkomite ge⸗ zannten Kandidaten, Hin. Melchtar Koller, Jurist, Sohn des Hrn. Sakristan Koller zu Barfühern, als jungen, ntelligenten und im Umgange freundlichen Mann, nur em⸗ ehlen; er kann mit seiner jugendlichen Kraft und Vegabt⸗ Jelt unserm Richtertolleglum als Ortz⸗ und Veyirkorschter aur gute Dienste leisten. Ebenso wurde auch hegen die Montag den 21. Januar haue sich der Große Stadtrath gon Luzern neuerdings mit der Mariahiff . Angelegenheit zu defassen. Der Siadtrath verlangte, dah ihm Volimacht er ⸗ heilt werde, gegen die reglerungérathliche Erkanntnig vom 10. Januar abhin den staatsrechtlichen Rekurs an den Bunderrath zu ergreisen. Die Akienlage ist bekannt. Die Verhandlung im Großen Siadtrath war, wie das uͤbrigens n dieser ehrenwerthen Körperschaft der Brauch ist, ruhig and sachlich. — Nachdem die stadträthliche Botschast und eingelne in Be⸗ racht lommende Altenstüce verlesen waren, ergriff zuerst das Wort Hr. Sautier⸗Dolder, um den Äntrag zu be⸗ gründen, es sei dem Stadtrath die gewünschte Vollniacht nicht zu erthellen. Der Vorwurf der „Trölerei“, welcher in zer Presse der Regierung gemacht worden sei, sei nicht ge⸗ rechtfertigt. Die Regierung thut — das ist die Ansicht des Irn. Sauiler — nur ihre Pflicht, menn sie der Ueberlassung der Mariahilftirche an die Alttatholiken opponirt. Dat Oberhaupi der latholischen Kirche hat aus triftigen Gründen, die audeinander zu sehen hler nicht der Ort if, untersagt, daß eine latholische Kirche von Römisch-Katholiken und Ait atholilen gemeinschaftlich benugt werde. Es kann uns nicht ugemuthet werden, uns aus NRücksicht gegen die Alikatholiten zegen die päpstliche Autorität aufzulehnen. Die Regier⸗ ung handelt ganz korrekt, wenn sie alle gesetzlichen Mittel anwendet, um zu verhindern, daß die Mariahilfkirche ihrem Zwecke eniftemdet, dem katholischen Kultus entjogen würde. Und daß. lehteres geschehen wurde, wenn die Aülatholiken die Kirche benutzen wurden, ist beklannt. Deshalb und im JInteresse eines einträchtigen gusammenlebens und Zusammen⸗ wirlens der VBürgerschast unserer Stadt stellt Redner den An⸗ rrag, die Vollmacht nicht zu ertheilen. Auch Hr. Blassus Muth ist mit Hen. Sautier einver⸗ standen. NRicht aus Antipathie gegen die Altkatholiken, son⸗ dern um die Kirche dem Jugendgotteddienst zu erhallen zund um unter der Bevollerung die Erbitterung nicht noch mehr zu teigern, ist er gegen Ueberlassung der Kirche. Er hält eine zütliche Beilegung der Sache für möglich; die Alilatholiken jollen eine eigene Kirche hauen und dabei gehörig unterstültzt verden. Hr. Dr. Johann Winkler hat nicht geglaubt, daß er n den Fall kammen werde, heute nochmals in dieser Augelegen⸗ heit reden zu mussen. Da aber Hr. Sautier seinen Anirag auf Nichtertheilung der Vollmacht mit einem Verbot des Oberhauptes der Kirche begründen will, so ist es nöthig, ARese Auffassung zurückzuwelsen. Wir haben vor zehn Monaien, in März vorigen Jahres, erklärt, daß für uns ein solches Verbot nicht maßgebend ist. Ich habe alle Hochachtung vor zem Oberhaupt der Kirche — so suhr Hr. Winkler sort — aber in amtlicher Stellung darf ich nicht auf dasselbe Nucksicht nehmen. Fur uns ist das Landrecht masßigebend, und worin das bestehl, hat der Vundesrath in seinem bekannten Nekurs⸗ entscheid vom 28. Januar 1888 deutlich gesagt. Konfessionelle ẽrwägungen können, wenn wir in amtlicher Stellung handeln nüssen, nicht den Ausschlag geben; wir mussen über den Konjessionen stehen. Ich weiß wohl, daß es Vehörden gibt, die unter dem Baune des Konfessionalismus siehen, für die zas birgerliche Recht nicht existirt, wo konfessionelle Fragen At Betracht lommen. Wir aber wollen konstitulionell handeln. dr. B. Muth hat vorhin von der Zweckbestimmung der Mariahilftirche für den Jugendgouesdienst gesprochen und uuch der Meinung Ausdruck gegeben, neue Vermitilungs⸗ Aersuche sollten angebahnt werden, weil solche vlelleicht in vesseres AResultat als die frühern haben koͤnnten. Üllein gie Verminlung ist gescherert, trohdem der Siadtrath sich zafür die größte Muͤhe gegeben und anerkennenswerthe Ge⸗ nild an Tag gelegt hat. Der Siabdtrath schlieht übrigens zuch jetzt noch nicht jeden sernern Vermittlungeversuch aus; der Reglerungstath mache nur positive Vorschläge, von denen nan mit einiger Berechngung annehmen kann, sie könnten krsfolg haben. Aber die Stadibehörde wurde sich eine Pflicht⸗ uuid Rechteverletzung gu Schulden kommen lassen, wenn sie m Sinne der HO. Saufer und Muth entscheiden würde. der NRegierungerath hat im Prohesse erklärt, die Kirche sei dem Jugendgottesdienst bestimmi. Der Bundesraih seiner⸗ elts erllürte, für ihn seien beide Parteien Theile einer und. xrfelben Kirchgenossenschast; nach bundedräthlicher Auffassung ind sowohl die Kinder der Alilatholiten, wie die der Romisch⸗ atholiten, „katholische Ktinder.“ Velde Theile machen nun zanz den gleichen Rechtsanspruch darauf, die Kirche für den Jugendgonesdienst zu benußen. Wenn ein Theil aus der