A 8 x az r \° a Preis: Fr. 2.- Auflage: 5000 Wird in Stadt und Agglomeration Luzern verkauft wre NEN KE September 1997 Postfach 3003 - 6002 Luzern tderausgeberInnen: Pitsch Galbier; Markus Bachmann; Maya Fries; Hannibal; ‘Dani Wechlin; Roberto: Peter Bartholome: Michael Grüninger; Paul Weber; Yolanda Uebelhard Produktion und Lavout Loris Succo Liebe Leserin, lieber Lese! „ A» ı F m } m ur Nicht jedes Mittel m N EZ) m yeiligt Zie' Am 28, September 1997 kommt die In itiative «Jugend ohne Drogen» zur Abstim mung vor das Schweizervolk. Der Name dieser Initiative geht uns natürlich herunter wie Butter. Wer möchte schon nicht ein“ Jugend ohne Drogen. Vor allem wohl die älteren unter uns Drogenkonsumenten die wir selbst Kinder haben, wären super: froh, wenn dies möglich wäre. Allerding: ist uns klar, dass eine Jugend ohne Dro gen nur machbar ist, wenn das Umfeld da: für vorhanden ist. Dieses Ziel können wir sicher nicht via Bundesbeschluss oder Volksabstimmung erreichen. Die einzige Möglichkeit, dies zu erreichen ist meiner Meinung nach, unseren Kindern eine Welt zu schaffen, in welcher sie zufrieden leben können, ohne den Zwang, viel Geld zu ver- dienen, immer die Besten zu sein, das grösste Auto zu fahren, eine Welt also ohne Eifersucht, mit genug Essen für alle, Arbeit für alle, Frieden für alle, Es ist mir klar, dass wir von diesem Ziel noch weit entfernt sind. Ebenso klar ist mir aber auch, dass wir einer drogenfreien Jugend mit der vorliegenden Initiative keinen Schritt näherkommen. Im Gegenteil, es besteht die Gefahr, dass wir das bisher Er- reichte, eine deutlich verringerte Krimina litäts-, HIV-Ansteckungsrate und verbes- serte Gesundheit der Süchtigen, wiedei aufs Spiel setzen. Schiessen wir also kein Eigentor und las- sen den Süchtigen die Ueberlebenschan ce, auf welche auch sie ein Recht haben Gehen wir also ins Stimmlokal und werfen, dem Leben, dem Gewissen und der Fair- ness zuliebe ein Nein in die Urne, Diitsch che kommt. Eine Massnahme ist die Alternative zu einer Haftstrafe zum Bei- spiel. Die Kriminalisierung der Drogen- gebrauchenden wird fortgeführt. Absatz 5 verbietet die Abgabe von Betäubungsmitteln. Das heisst, Metha- don- und Heroinprogramme werden eingestellt. Ausnahme wäre eine Ver- wendung zu medizinischen Zwecken. Dies schliesst eine soziale Indikation aus. Es wäre also nicht mehr möglich, gezielt aus Gründen einer sozialen Inte- gration, zum Beispiel für eine regelmäs- zige Arbeit, Betäubungsmittel abzuge- 2en. Dieses Verbot schadet mehr, als es nützt. Durch die schon gesammelten ınd ausgewerteten Erfahrungen der deroin- und Methadonabgabe wissen wir, dass der Nutzen für den und die ein- z‚eineN sowie für die Gesellschaft sehr Jross ist. Wir müssten auf diesen Nutzen J/erzichten, um uns einer verabsolutier- jen Abstinenzforderung zu unterwerfen. Nir fordern nicht primär Abstinenz, son- lern ein menschenwürdiges Leben. Jetzt möchte ich noch das Augen- nerk auf ein scheinbares Detail werfen, las den meisten LeserInnen wahr- cheinlich entgangen ist. Die InitiantIn- ‚en von «Jugend ohne Drogen» wollen, ass ihre persönlichen Anliegen als \rtikel 68bis in die Bundesverfassung ‚ufgenommen werden. Der Artikel 68 3V regelt aber die Bürgerrechte und die bestimmungen über Heimatlose. Worin esteht nun der Zusammenhang zwi- chen Bürgerrechten und Betäubungs- ıtteln, zwischen Bestimmungen über Teimatlose und Betäubungsmittel? Ich ‚ehe keinen offensichtlichen, ich kann ‘ur einen ahnen: wenn ein Mensch Dro- Jen gebraucht, dann gehört er ausge- ichlossen aus der Gemeinschaft der ;auberen Gesellschaft, als deren Spre- :herInnen sich die InitiantInnen aufspie- en. Diese Initiative verrät ihr wahres jesicht vielleicht erst recht dort, wo sie jich am besten versteckt. Wir wissen ja, ver hinter dieser Initiative steckt. Die deologie, die von ihnen vertreten wird, larf nicht der Allgemeinheit aufgezwun- Jen werden. Jugend ohne Alkohol? Ein Prcg uf die unverschämte Initiative. (Plakatwand) Was macht die Initiative «Jugend ohne Drogen»? Sie gibt ein absoluCa$ Ziel vor, die Abstinenz. Dunkt und fertig. mmen: «alles wird gut», Bem 1992 ceitsbegriff, der dort sehr realitätsfern ınd nicht umsetzbar ist, wo es um den Imgang mit lebendigen Menschen geht. Absatz 1 der Initiative Jugend ohne drogenibt das Ziel an. Ziel ist eine di- ekt a Dbstinenz ausgerichtete Dro- jenpolıtık des Bundes, während das Mit- el im Adjekitv «restriktiv» vorsorglich ingeschränkt wird. Absatz 2 listet noch nehr Ziele auf. So muss unter anderem 1uch die Anzahl der Rauschgiftkonsu- nenten verringert werden. Wie soll das jehen? Indem man sie tötet, indem man je zwangsweise medizinisch versorgt wie wir es von der alten Psychiatrie ken- ıen), indem man sie interniert ... Absatz > will halt die Anzahl der Menschen ver- 'ngern, die Rauschgift konsumieren. Absatz 3 will die Jugend schützen. Jass es bei den Alten ohnehin nicht mehr ‚Chade ist, scheint hier durchzuschwin- zen. Die sollen selber schauen. Jugend ınd Drogen, das gehört zusammen. Absatz 4 nennt in geheimnisvoller Veise Massnahmen, die geeignet sind, intzug, Therapie und Resozialisation ıu gewährleisten. Massnahmen, das is! ain Beariff der aus der Gerichtssnra- /erfassung fällt auch auf, dass die Nortwahl der Initiativtexter (falls Frau- ın auch mitgetextet haben, haben sie ;ich gut versteckt) eine gewisse sprachliche Unsicherheit verrät: ma jeht es um Rauschgift, mal um Drogen mal um Betäubungsmittel. Die Bundes: ‚erfassung kannte bisher nur den Aus- Iruck Betäubungsmittel, für die es ;ichon gesetzliche Umsetzungen gibt kauschgifte und Drogen sind Begriffe ıus dem Alltag, die juristisch nicht ge- asst sind. Damit begehen die Initian- Innen eine Gewohnheitssünde all jener lie gerne moralisch sein wollen, näm- ich nonchalant mit verschwommener.: 3egriffen umzugehen. Die zweite Ge- vohnheitssünde ist die selbstgefällige Jnwissenheit, mit der hier Menscher. ınderen Menschen vorschreiben wol- en, was für sie gut sei. Alles im Leben st ein wenig komplexer, als es Leute, lie ideologisch ein einziges Ziel anstre- 'en, sich vorstellen können. Daneben vermittelt der Initiativtext lurch den Gebrauch von bestimmten /erben (bekämpfen zum Beispiel) einen militaristicsch ennagehaltenen Wirklich. Mogelpackung «Jugend ohne Drogen» ist eine Mogel- packung. Sie gibt vor, für eine Jugend ohne Drogen zu sein, meint aber, gegen die Ju- gend mit Drogen. Dieser Jugend kann aber nicht mit repressiven Mitteln geholfen wer den. Zudem wird der Anschein vorge täuscht, die «Alten» seien ohnehin entweder ohne Drogen oder wenn mit, dann sei das halt nicht so schlimm. Die Initiantinnen ha: ben viele ihrer prominenten Anhänger ver loren, als diese merkten, welche totalitärer und psychosektenartigen Interessen jene verfolgten. Der VPM und die Zürcher SVP vor allem haben Stammtischparolen dazu benutzt, ihre eigenen Machtinteressen durchzusetzen. Als der Letten täglich Schlagzeilen machte, heizten diese Kreise die Stimmung an gegen all jene Menschen die ihnen nicht ins Konzept passten: Aus- länder, Drogenabhängige und vernünftige Leute, die von Repression nichts halten Jetzt geht es darum, die Folgen dieser ver fehlten Politik zu verhindern. Michael Grüninge: Um dieses Ziel zu erreichen, ist jedes Mittel recht, Repression zuvorderst, auch wenn das Mittel unseren Staat von innen zersetzt, das Zusammenle- ben verunmöglicht und Menschen kri- minialisiert, Die verabsolutierte Absti nenzforderung ist gepaart mit der Un- fähigkeit, hinter dem «Problem» die Menschen zu sehen. Mit der Krankheit stirbt auch der Patient. Der Initiativtext zeichnet sich forma! dadurch aus, dass er nicht geschlechts: ı1eutral formuliert ist. Frauen sind na: :ürlich (so nehme ich an) mitgemeint, werden aber nicht ausdrücklich sprach- ich erwähnt. Es ist eine Männerwelt die gerettet werden soll. Neben der ei: zenartigen Finardnuna in die Bundes- Michael Grüninger Fin klares NEIN zur Initiative sunftsweisende Anläufe der Betrof- enen werden unterdrückt. Statt iilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, erhindert die Initiative Jugend ıhne Drogen genau das, was sie erspricht, nämlich die Jugend in ırer Persönlichkeit zu stärken. Der ;chaden, den diese Initiative verur- achen könnte, würde sie ange- ıommen, ist grösser als ihr Nutzen. Jnter anderem deswegen stimme chgegen die Initiative «Jugend ahne Drogen. Konstruktive Kritik wird immer angenommen, zerstörerische Kri- ik aber zu recht abgelehnt. Diese nitiative, die nur ans Bekämpfen jeht, positiv aber keine konkreten 5chritte vorschlägt, wie Menschen jeholfen werden kann (falls diese :s wünschen), um ihnen ein men- :cChenwürdiges Leben zu sichem 'errät ihre Urheber. Mehr als ein Ösungsversuch ist diese Initiative ine Selbstaussage der selbster- ı1annten Saubermacher, Und was ;agen uns diese Menschen? Wir 'erabsolutieren das Ziel der Absti- 1en7 und vergessen dabei dass lie Wirklichkeit komplex und dy- ıamisch ist. Wenn’s darum geht, jas einzig wahre Ziel zu erreichen, ıehmen wir in Kauf, dass dabei Aenschen geopfert werden, als sanonenfutter im heiligen Krieg jegen die Drogen sozusagen. So Ant es zwischen den Zeilen der In- jative hervor. Durch ihre zerstöre- ‘sche Kritik und brutale Rücksicht- »sigkeit haben die Initiantinnen las Drogenproblem nicht nur nicht ntschärft, sondem jene Men- chen, die ohnehin schon in prekä- en Lebenssituationen sind, noch veiter ven msichert Mädgliche zır Im Bundesbiatt veröffentlicht am 15, Dezember 1992. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 121 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17, Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art, 68ff. folgendes Begehren ie Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt: Art. 680° (neu): 1 Der Bund bekämpft das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik. ?Er trifft aut dem Wege der Gesetzgebung alle geeigneten Massnahmen, um die Nachfrage nach Rauschgiften und die Anzahl der Hauschgiftkonsumenten zu verringern, die Rauschgiftabhängigkeit zu heilen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden des Rauschgiftkonsums zu vermindern sawie den illegalen Rauschgifthandel effektiv zu bekämpfen, . 3 Um die Jugend vor Drogen zu schützen, nimmt der Bund gegen Rauschgiftkonsum Stellung und verfolgt eine aktive Drogenprävention, die die Persönlichkeit des einzelnen stärkt, 4 Der Bund fördert und unterstützt die Durchführung der Massnahmen, die geeignet sind, den körperlichen Entzug, die dauerhafte Entwöhnung und die Wiedereingliederung der Rauschgiftabhängigen sicherzustellen. 5pie Abgabe von Betäubungsmitteln ist verboten. Vorbehalten ist die Verwendung zu rein medizinischen Zwecken. Davon ausgeschlossen Ist jedoch die Verwendung von Herain. Rauchapium, Kokain, Cannabis, Haliuzinogenen und analogen Substanzen, Abstimmungskommentar yan Michsaal Grininager Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten polilischen Gemeinde wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eina Volksinitiative fälscht. macht sich sirafhar nach Art. 2A7 das Strafgesetzbuches Und was meint 1n- zur Initiative "Jugend Sahne Dravan"-