ASS Kati „eö Seite 3 ijuhrt dieser We Gedanken zur Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» von Jörg Stocker, Komman- dant Kantonspoli- zei Luzern Ich gestatte mir im folgen- Jen, aus der Sicht eines vor allem mit der Repression 3eauftragten, einige Gedan- ken zu machen. Die Initianten der Initiative Jugend »)hne Drogen verlangen erstens die Prä- vention und zweitens die Repression. Zudem wird verlangt, dass lediglich (herapien, die auf absolute Abstinenz ausgerichtet sind, zugelassen werden sollten. Letztlich würde die Annahme dieser Volksinitiative bedeuten, dass sämtliche Massnahmen, die auf Scha- densminderung ausgerichtet sind, nicht nehr durchgeführt werden dürften. Dar- inter würden sämtliche Projekte fallen, >ei denen beschränkt und kontrolliert Drogen oder Ersatzstoffe abgegeben werden. Die bundesrätliche Drogenpolitik hin- jegen setzt auf das sogenannte Vier- säulenmodell. Es sind dies die Präven- ion, die Therapie, die Schadensbegren- jung und Ueberlebenshilfe Sowie die Repression. Bereits heute haben sich die Kantone, Städte und Gemeinden im Rahmen dieses Viersäulenmodelles be- :ätigt und die Bemühungen im Drogen- bereich koordiniert. In der Zielrichtung, nämlich die Eindämmung des Drogen- konsums und das suchtfreie Leben, decken sich sowohl die Initiative wie of- fizielle Drogenpolitik des Bundesrates, Auch ohne die Initiative Jugend ohne Drogen wird die repressive Tätigkeit beim Bund, im Kanton und in den Ge- meinden mit vorwiegend polizeilichen Anstrengungen ständig intensiviert. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten bezüglich der Bekämpfung des Drogenhandels wurden in den vergan- genen 25 Jahren zusehends verstärkt. Trotz all dieser Bemühungen aber ge- lang es nicht, den illegalen Droogen- handel und Drogenkonsum vollständig in den Griff zu bekommen. Allerdings sind seit den 90er-Jahren Tendenzen vorhanden, die eine vorläufig positive Prognose zulassen. Die Initiative aber würde bewirken, dass die polizeilichen r'epressiven Massnahmen noch mehr ausgebaut werden müssten. Obwohl ich ain starker Verfechter einer massvollen zepression bin, die vor allem durch die ?olizei sowohl gegen Konsumenten wie auch gegen Dealer durchgesetzt werden nuss, halte ich die Zielsetzungen der In- tiative in diesem Bereich für illusionär. Die Meinung, im Rahmen eines härteren degimes gegen die Drogenabhängigen würden logischerweise auch die Aktivi- täten der Drogendealer abnehmen, kann ich nicht teilen. An den USA kön- nen wir sehen, dass eine noch so starke Drogenpolizei nicht in der Lage ist, Dro- genhandel und Konsum in den Griff zu bekommen. Immer wieder gelingt es auch in den Vereinigten Staaten, die Nachfrage nach illegalen Drogen zu be- riedigen. Denn die Drogenhändler sind geschickt genug, um immer neue Han- delswege und Vertriebswege für illegale Drogen zu öffnen. In diesem Zusammenhang darf je- doch erwähnt werden, dass von den ‘und 24°000 Verurteilten wegen Dro- zendelikten, 81% lediglich wegen Dro- zenkonsums erfolgen. Politiker und 7achleute diskutieren über Sinn oder “Insinn einer Bestrafung des reinen Konsums. Als Praktiker der repressiven Seite der Drogenpolitik warne ich aber davor, den Drogenkonsum zu verniedli- chen. Es ist für mich eine allgemeine Fatsache, dass Verbote auch ab- schrecken können und so gerade labile Menschen var strafrechtlichem Verhal- an bewahren. Dies gilt meines Erach- ans auch für die Repression im Rahmen er Drogenpolitik. Ein Wunsch nach ei- ar drogenfreien Gesellschaft kann si- 1erlich nicht dadurch erreicht werden, enn der Konsum von illegalen Drogen traffrei erklärt wird. Dazu kommt noch, ass ohne repressive Tätigkeiten gegen ıe Drogenkonsumenten auch keine re- ‚essive Tätigkeit gegen die Dealer ıöglich sein wird. Die bundesrätliche rogenpolitik, wie sie heute praktiziert ird, hat aus folgenden Gründen gegen- ber der Initiative Jugend ohne Drogen ahr viele Vorteile: 1. Zentrales Anliegen der bundesrätli- ıen Drogenpolitik ist die Suchtpräven- an. Die Suchtprävention hat sich im zrlaufe der 80er-Jahre bis h u in die Der-Jahre langsam etablier Kg wur- ? laufend der Zeit angepasst. Bereits in ın Schulen wird diese Prävention be- 'eben, in dem die Kinder lernen, was Acht und Abhängigkeit bedeuten, wo- U sich diese Prävention nicht aus- *hliesslich auf die illegalen Een be- hränkt. 2. Die bundesrätliche Drogenpolitik eht im Bereich der Therapie und Wie- ereingliederung auf die ganz differen- 'erten Behandlungsmöglichkeiten der rogenabhängigen ein. Ziel dieser Be- andlung ist es, schrittweise eine Ge- undung herbeizuführen und letztlich ie Drogenabhängigen beruflich und zial zu integrieren. Sowohl für den irperlichen Drogenentzug, wie auch ie längerfristige psychische Entwöh- Angsphase und die Erreichung einer 'ngfristigen Abstinenz stehen verschie- 'enartige Therapieeinrichtungen zur zrfügung. Auch die Modelle der kon- ıllierten Abgabe zielen letztlich in die leiche Richtung. Sie ermöglichen näm- zh, den Drogenabhängigen von der asse wegzubringen und als erstes Ziel en Gesundheitszustand zu normalisie- ın. Ist diese Behandlung positiv verlau- an, wird oft der zweite Schritt, nämlich ie Behandlung, die in die Drogenabsti- ?nz führt, eröffnet. 3. Schadensbegrenzung und Ueber- benshilfe: Betrachten wir die Verwahr- sung und Hilflosigkeit, in die die Dro- enabhängigkeit führen kann, so müs- an wir auch die Massnahmen im Be: zich der Schadensbegrenzung und Ule- erlebenshilfe unterstützen. Letztlich zht es hier um ein Gebot der Men- :henwürde, dass dort Hilfe angeboten ‘rd, wo Menschen in Not sind, auch 'jenn sie durch ein illegales Suchtmittel diese Not geraten sind. Ebenso haben le diese Massnahmen zum Ziel, dass ie Menschen, welche von Drogen ab- ingig sind, vor der völligen Verwahr- zung bewahrt werden können. 2, Die Repression: Persönlich vertrete h die Meinung, dass auch die Repres- ıon ihren Platz in der Drogenpolitik be- alten muss. Allein schon aus prakti- :hen Überlegungen der Bekämpfung es Drogenhandels dürfen die Konsu tenten von der Repression nicht ausge lammert werden. Eine erfolgreiche Re ression im Rahmen der Drogenpolitik st nur dann möglich, wenn auch der ontakt zu den Drogenabhängigen urch die repressiv tätigen Behörder. 'attfindet. Nur über die Abhängiger. ann die repressive Behörde auch die of7e der Verteihinag. welche durch die Bild und Text: Deter Bartholnme F_& ET IETEEEE