m Protokoll A x. \Es erfellten fich Bürger Franz und Tofeph von Noll von hier, bandelnd im Namen ihres abwefenden Bruders Ludwig von Noll, Bewefener Hauptmann im ehemaligen Schweizer-Garden-Regiment in franzöfiichen Dienften , und traten durch ihren bevoNlmächtiaten Fürforech Bürger Jayet Hagend auf, gegen die Bürger Stephan, Urs, Hans und Kakob Schluep, Urs Kanyfer alt Weidel, und deffen Tochtermann den vormakigen Bezirk Serichts-Präfidenten Mullet , fmttich von Nennikofen; denne Stephan Stuber, getwoefener Lehene Mann auf dem NRiemberg , und feinen Sohn Hans Stuber von Lüß- Higen, Da nun nach gefchehener gemöhnlichen Borruffung durch den Diftrikts - Gerichts - Weibel, die rechtlich vorgeladenen Parthenen Nicht erfchicnen , verlangte der Antwald Br. Jayet Namens der Be: Deidere von Moll, für ihren abwefenden Bruder Ludwig von Noll, daß die Heutige Nechtsklage gegen die obgedachten yorgeladenen Bür- Aer von Nennikofen und Lüfligen, als die erfte gerichtliche Klage Angefehen werde möchte für das einte, — für das andere fodanın begehrte obgedachter Anıvald der Klägere, daß, {indem diefe Prozedur Weitfchichtig werde, zur Vermeidung gröfferer Köften auf nüchfte Tünftigen zzften Tag April ein peremptorifcher Nechtstag angefeßt werden möchte, damit während diefem Zeitraum die Beklagten hins fängliche Zeit Hätten, auf die gegen diefelbe zu führende Klage, aeblıhrend antworten zu Finnen, Das Difrikts - Gericht von Solothurn , über die Nechts- Frage: r) Dh die von den Klägern vorgeruffenen und nicht erichtenent Bere‘ “ “ve von Nennikofen und Lüßligen eröffnete Klage alg für das crfte Geklagte angenommen werden fünne ? nd ob den vorerwähnten Klägern von Noll für ihren abrot fenden Bruder Ludwig von Noll, der anverkanate prrempto- siiche NMechtstag auf den zen Uprill nächfitünftig geßlattet suerbdei folle ? Sn Ermkgung ; diefe vorkommende Prozedur von groffer Wich- kigfeit, auch ziemlich weitläuftig zu werden fcheint, dazıs ein pe YemMptorifcher NMechtstag nothmendig fenn wird.