In Erwägung; 06 'nmald Bürger Jayet von Hier entfernt ift, und durch die vier nach einander anzufeßende Mechtstäge durch bie Verzögerung und Nicht - Erfcheinung der Beklagten , bis auf den vierten und festen Nechtsrag, beträchtliche Köften für beyd® Deitetr lich erheben würden. Sn Ermigung; durch den Zwifchenraum von bennahe einem Monat die Berantworter hinlänglich Zeit haben, während demiel- ben fich mit ihrer Verantwortung bereit zu Halten; Hat erkennt: 1) Daf die durch den Bürger Jayet erbffnete Klage Namens -Behrldere von Noll, für ihren Bruder Ludvig von Noll von hier, gegen die beklagten Bürger Stephan, Urs, Hang und Nafob Schluep, Urs Kayfer alt Weibek , zutıd deffen Zochter- mann Er-Prafident des vorigen Bezirk-Gerichts von Biderift; denne Stephan Stuber alt Lehenmann, und fein Sohn Hans Stuber von Lhfligen, als das erfte Getiagte angefehen {eur follez und 2) Daß der begehrte peremptorifche NMechtstag auf Donnerstags den zzfien Aprill nächftfünftig angefekt werden, und die Kld- ger angehalten feyn follen, mit Beförderung den Beklagten folches rechtsfürmig anzeigen fir Taffen, damit ihnen zur Bereit haltung idrer Berantmortung Zeit genug verbleibe; indeme alcdann die Klage eröffnet, und im Nicht » Erfcheinungsfall nichts defkomweniger damit fortgefahren, und Verantwortere das Contumas - Urtheil ich zusichen würden. Adum, dern z6ften Merk 1802, Der Präfident des Difrift-Gerichts Solothurn, %, Brunner. Am Namen des Gerichts, der Secretair. Silutz; Make,