Nr.2Quartier Euses Forum des Quartiervereins Wesemlin | Dreilinden 3 Ein erfolgreiches Duo 4 Entdeckung Pilgerweg 5 Eindrücke aus Prag 7 Ein Arbeitsplatz für 170 Menschen 8 Betreuungsangebote im Quartier 12 30 Jahre Wäsmeli-Cup Sommer 2008 Mehrere Anrufe besorgter Quartierbewohnerinnen und – bewohner veranlassen mich, das Thema Natelantennen an die ser Stelle noch einmal aufzu- greifen und zu informieren. Das Bundesgericht hat klärende Ent scheide zur Bewilligun g von Mobilfunkantennen in Wohngebieten erlassen. Es hält fest, dass die zu- lässige Strahlenbelastung abschliessend durch Bundesrecht geregelt wird; Kantone und Gemeinden dürf en diesbez ü glich keine strengeren Vorsch riften erlassen. Sind die Strah lung sgrenzwerte und die Bauvorsch rift e n eingehalten, muss das Baugesuch bewilligt werden. Die Baubehörde darf das Gesuch auch dann nicht ablehnen, wenn sich Anwohner gegen ein Antenn enprojekt zur Wehr setzen. Im Klartext: Ka ntone und Gemeinden haben wenig Spielraum, Mobilfunkantennen zu verhindern. Was kann man tun, wenn man Mobilfunkantennen im eigenen Woh nqu artier möglich st verhindern möch te? 1. Hauseigentümer sind zu ermutigen, keine Mietverträge mit A n tennen betreibern abzuschlies- sen. Nur wenn die Mobilfunkanbieter einen geeig- neten Stellplatz fi nden, können Sie ein Baugesuch stellen. 2. Gemeinden und Kantone haben im B ereich des Bau- und Planungsrechts (nic ht aber im Umweltschutzrecht) einen beschränkten Spielraum, um Ant e n nenprojekte in bestimmten Gebieten einzudäm men. Der Quartierverein hat dem Stadt rat von Luzern beantragt, diesen Spielraum auszuloten und geeignete planerisch e Massnahmen gegen den Antennenwildwuchs in Wohn gebieten zu treffen. 3. Nachbarn sind bei Baugesuchen einsprache- berechtigt. Wer Einsprache erhebt, kann da rüber w achen, dass die recht lichen Voraussetzun gen (insbesondere auch die Strahlungsgrenzwerte) ein- gehalten werden. Die Bewilligungsbehörde muss indes auch von Amtes wegen auf der Befolgung der g e setzlichen Vorschriften bestehen. 4. Wenig wirksa m sind Unterschriftensammlungen und Protestaktionen von Anwohnern gegen Antennenprojekte. Die Behörden sind verpfl ich tet, Baugesuche nach den gesetzlichen Vorschrif ten zu beurt e ilen. Sind alle Vorschriften eingehalten, muss die B ewilligu ng erteilt werden. Da helfen auch Proteste aus der Be völkerun g nichts. 5. Wer generel l einen strengeren Strahlenschutz oder strengere Schu tzbestim mun gen gegen St rahlu ngen in Woh ngebieten befü rwortet, der wende sich an die Politiker und an die politischen P arteien. Diese können sich auf B u ndesebene für Mobilfunkantennen in Wohngebieten