BirdLife Luzern - Info Informationen des Luzerner Natur- und Vogelschutzverbandes 2/09 November 2009 www.birdlife.ch/luzern Infos zum Info - Erscheint: 2-3x jährlich - Umfasst: 2-6 Seiten - Versand: elektronisch, als pdf-Datei, lesbar mit Acrobat Reader (ab Version 4.0; gratis unter www.adobe.com/ acrobat) - An: Sektionen und auf Bestellung auch für Interessierte - Bestellen: www.birdlife.ch/luzern/ info.html - Leitung & Layout: Susanna Geiss- bühler - Kosten: gratis; in Ausnahmefällen Versand per Post (20.- pro Jahr) - 1 Was Naturschutzvereine über die ÖQV wissen sollten Die Öko-Qualitätsverordnung des Bundes ist eine Landwirtschaftsverordnung, wel- che die Förderung der Qualität und die sinnvolle Vernetzung der ökologischen Aus- gleichsflächen zum Ziel hat. Die Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) ist seit 2001 in Kraft. Es ist eine Rahmenver- ordnung, welche minimale Vorgaben macht. Gestützt auf die ÖQV des Bundes müs- sen die Kantone Umsetzungs-Richtlinien erlassen, welche auf die lokalen natürlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Die Richtlinien und Weisungen des Kantons Lu- zern können heruntergeladen werden unter www.lawa.lu.ch. Da die ÖQV zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits die Förderung der Qualität und andererseits die Förderung der sinnvollen Vernetzung von ökologischen Ausgleichs- flächen, gibt es je eine kantonale Richtlinie für die beiden Ziele. Und wie funktioniert die ÖQV? Förderung der Qualität am Beispiel Obstgarten Ein Landwirt kann beim Kanton ein Gesuch stellen für den Qualitätsbeitrag für sei- nen Obstgarten. Eine vom Kanton beauftragte Fachperson besichtigt daraufhin den angemeldeten Obstgarten und nimmt die strenge Qualitätsbeurteilung im Beisein des Landwirts vor. Seit 2008 kommen im Kanton Luzern die neuen strengeren Qualitätskriterien zur Anwendung, welche mehr biologische Standards enthalten. Grob zusammengefasst, gilt für Obstgärten: Fördern, vermitteln, wecken BirdLife Luzern und dessen Sektionen setzen sich aktiv für die Natur ein. Sie vermitteln entsprechendes Wissen und wecken das Interesse an der Natur. Die Ökoqualitäts-Verordnung ist nicht nur eine Domäne der Landwirte. Die lo- kalen Vereine können hier unterstützend mitwirken. Am Artenvielfaltstag im Rottal wurden zahlreiche Arten erfasst und dem Publikum viel Interessantes in der Natur gezeigt. Der an diesem Anlass stark beteiligte Verein Lebendiges Rottal stellt sich und seine Aktivitäten hier vor. Der NAVO Schötz zeigt uns, wie er mit einem speziellen Anlass im August Gross und Klein für die Natur begeistert hat. Damit es den Sektionen auch in Zukunft nicht an Mitgliedern mit fachlichen und didaktischen Fähigkeiten für die Lei- tung solcher Anlässe mangelt, hat Bird- Life Luzern einen Exkursionsleiterkurs durchgeführt und im Sommer erfolgreich abgeschlossen. |Susanna Geissbühler Hochstamm-Obstgarten |F. Xaver Kaufmann