- 2 BirdLife LuzernInfo 2/09 Der Obstgarten muss mindestens 10 Bäume umfassen und mindestens aus zwei Reihen bestehen. Pro 10 Hoch- stamm-Obstbäume muss mindestens eine Nistmöglichkeit für Vögel, Fledermäuse oder Wildbienen vorhanden sein. Fehlen natürliche Nistmöglichkeiten ganz oder teilweise, müssen diese durch künstliche Nisthilfen ergänzt werden. Pro Obstbaum müssen mindestens 0,5 Aren Zurechnungsfläche in einer maxi- malen Distanz von 50 Metern vorhanden sein. Als Zurechnungsflächen gelten öko- logische Ausgleichsflächen wie zum Bei- spiel extensiv genutzte Wiesen, Weiden und Hecken. Erfüllt die Zurechnungsflä- che selbst die ÖQV-Qualitätsanforderun- gen in Bezug auf die minimale Artenviel- falt, entfallen weitergehende Auflagen. Erfüllt die Zurechnungsfläche die Qua- litätsanforderungen noch nicht, was im Kanton Luzern im Tal- und Hügelgebiet mehrheitlich der Fall ist, braucht es pro 20 Obstbäume noch zusätzlich ein Struk- turelement, total mindestens 3 in maxi- mal 30 m Entfernung des Obstgartens. Als Strukturelemente gelten eine Viel- zahl von biologisch wertvollen Objekten wie Holzbeige, Asthaufen, Steinhaufen, Gebüsch, grosser alter Baum, Baum mit Efeubewuchs usw. Als weitere Anforde- rung muss sich der Landwirt verpflich- ten, innerhalb der 6-jährigen Vereinba- rungsperiode jeden abgehenden Baum zu ersetzen. Sind alle diese Voraussetzungen gegeben, erhält der Landwirt ein schrift- liches Attest mit Plan und pro Obstbaum einen Qualitätsbeitrag von Fr. 30.- im Jahr. Während der Verpflichtungsperiode findet eine Kontrolle statt, bei welcher das Einhalten der Auflagen überprüft wird. Nach 6 Jahren wird das Attest auf Wunsch des Landwirts für eine weitere 6-Jahresperiode erneuert. Im Jahr 2008 erfüllten im Kanton Luzern rund 86‘000 der total 275‘000 Obstbäume die ÖQV-Qualitätskriterien. Man kann davon ausgehen, dass die ÖQV-Obst- gärten eher erhalten bleiben als andere. Insgesamt nimmt der Obstbaumbestand im Kanton Luzern trotzdem immer noch ab. Allein seit dem Jahr 2005 beträgt der Rückgang 25‘000 Stück, bedingt vor al- lem durch die Feuerbrand-Epidemie. Um 1950 betrug der Hochstamm-Obstbaum- bestand im Kanton Luzern noch sagen- hafte 1,3 Mio. Stück. Das Hauptproblem für den Rückgang ist beim fehlenden Markterlös für das Mostobst zu suchen. Soll der Hochstamm-Obstbaumbestand nicht noch weiter zurückgehen, braucht es neue Impulse. Ein solches ist das Pro- jekt „Hochstamm Seetal“, welches jetzt gestartet wird. Auch die kantonale Bio- diversitätsstrategie, welche gegenwärtig erarbeitet wird und nächstes Jahr vom Kantonsparlament beraten wird, soll wei- tergehende Massnahmen zum Erhalt der Hochstamm-Obstgärten aufzeigen. Mit der Öko-Qualitätsverordung kann die Biodiversität im Landwirtschaftsge- biet erhalten und gefördert werden. Na- turschutzvereine, welche in ihrer Region einen aktiven Beitrag zur Biodiversitäts- förderung leisten wollen, können zum Beispiel die Landwirte beim Unterhalt und der Pflege der Nistgelegenheiten in ÖQV-Obstgärten unterstützen. Welche Betriebe über einen ÖQV-Obst- garten verfügen, kann beim örtlichen Landwirtschaftsbeauftragten in Erfah- rung gebracht werden. Im nächsten BirdLife erfahren Sie mehr über die Förderung von artenreichen He- cken.|F. Xaver Kaufmann Wo der Gartenrotschwanz vorkommt, lohnt es sich, spezielle Nistkästen für diese bedroh- te Art aufzuhängen. |F. Xaver Kaufmann Hoffnungsschimmer für Luzerner Kiebitze „Die vielen jungen Kiebitze sind der Lohn unserer Arbeit“, freut sich Luc Schifferli von der Schweizerischen Vo- gelwarte Sempach. Der Ornithologe be- treut im luzernischen Wauwilermoos ein Projekt zur Rettung des bedrohten Wat- vogels. Nur noch knapp hundert Brut- paare des Kiebitzes gibt es in der ganzen Schweiz. Die Art ist stark gefährdet. Die grösste Kolonie lebt im Wauwilermoos. 27 Paare zählten die Sempacher Forscher diesen Frühling. Aus 25 Gelegen wurden insgesamt 34 Küken flügge, das sind 1,26 Junge pro Paar. Um den lokalen Bestand langfristig stabil zu halten, braucht es 0,7 Junge pro Paar. Jetzt wurde dieser Wert erstmals seit Jahren übertroffen, so dass der kleine Bestand wieder etwas wachsen kann. Doppelter Nesterschutz Möglich wurde dieser Bruterfolg des Kie- bitzes durch eine Kombination von zwei Schutzmassnahmen. Einerseits wurden zwei Äcker, die seit der Ernte im Vorjahr brach lagen, von der Bewirtschaftung ausgenommen, so dass die Kiebitze von Landwirtschaftsmaschinen unbehelligt brüten konnten. Zu verdanken ist dies dem grossen Verständnis der Landwirte Hans Huber und Ferdi Bisang aus Kott- wil, auf deren Parzellen 17 Kiebitzpaare brüteten. Andererseits wurde das ganze Brutgebiet mit Elektrozäunen grossräu- mig abgesperrt, um Füchse, Katzen und andere Räuber von den Nestern fernzu- halten. Da Kiebitze am Boden brüten, sind sie Feinden besonders ausgesetzt. Ein Viertel der knapp hundert Schweizer Kiebitzpaare brütet im Wauwilermoos. |Matthias Kestenholz