- 3 BirdLife LuzernInfo 1/12 hoch. Bund und Kanton gewähren daher Beiträge und bieten für die Waldeigentü- merinnen und Waldeigentümer dadurch einen Anreiz. Wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Zusammenarbeit mit der Landwirt- schaft. Zurzeit bestehen 44 vom Kanton genehmigte landwirtschaftliche Vernet- zungsprojekte nach der Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Aus- gleichsflächen in der Landwirtschaft vom 4. April 2001 (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) und weitere 9 sind in Erarbeitung oder in Vorabklärung. Die gesetzten Zie- le im Rahmen dieser Vernetzungsprojek- te beflügeln die erfolgreiche Umsetzung des Waldrandaufwertungsprojekts. Der Handlungsbedarf richtet sich primär nach dem in den Vernetzungsprojek- ten aufgezeigten ökologischen Aufwer- tungspotenzial. Darüber hinaus stehen die verfügbaren forstlichen Kredite den Forstbetrieben, den regionalen Waldei- gentümerorganisationen sowie allen pri- vaten Waldrand-Besitzern zur Verfügung. Ziel ist die Aufwertung von jährlich sie- ben bis zehn Kilometern Waldrand. Eine Arbeitsgruppe der Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat die Kri- terien für die Förderbeiträge festgelegt. So sollen pro Projekt auf einer Länge von wenigstens 100 m und einer Brei- te von mindestens 10–20 m stufige und gebuchtete Waldsäume geschaffen und unterhalten werden. Finanzhilfen werden gewährt, wenn mit der Massnahme die folgenden Minimalziele erreicht werden: Der Waldrand ist stufig und/oder buchtig aufgebaut, der Deckungsgrad der Baum- schicht ist kleiner als 30 %, und es sind Strukturelemente wie Asthaufen vorhan- den. Eine höhere Entschädigung wird gewährt, wenn zusätzlich Qualitätsziele erreicht werden. Diese Qualitätsanfor- derung lehnt sich eng an die ÖQV des Bundes an und bezieht sich auf folgende Kriterien: nur einheimische Strauch- und Baumarten, mindestens fünf verschie- dene Strauch- oder Laubbaumarten pro zehn Laufmeter Waldrand, mindestens 30 % der Abrechnungsfläche mit Sträu- chern bestockt, wovon mindestens ein Waldränder - am Rand und doch zentral Grünes Heupferd, Goldammer, Neun- töter, Perlmutterfalter, Schlingnatter, Wiesel, Glühwürmchen, Grünspecht, Feldhase, Zauneidechse, Grauschnäpper, Bläulinge…. Wer nennt sie alle? Waldränder sind mit ihrem reichhaltigen Angebot an Saum- und Heckenpflanzen wichtige Ausbreitungsachsen für Insek- ten, Vögel und Kleinsäuger und haben eine grosse Bedeutung als Grenzzone zwischen den beiden Lebensraumtypen Wald und landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Kanton Luzern besteht keine kantona- le Erhebung über die Qualität von Wald- rändern. Diese müssen aber mehrheitlich als strukturarm eingeschätzt werden. Mit dem Wald-Biodiversitätsprogramm 2008–2011, das von Kanton und Bund getragen wird, ist aber Schwung in die Sache gekommen. Seit 2008 konnten innert vier Jahren 54 Kilometer Waldrän- der durch forstliche Eingriffe aufgewer- tet werden. In den nächsten vier Jahren (2012–15) sollen weitere 50 Kilometer dazukommen. Im Prinzip geht es darum, mittels star- ker Eingriffe den Lichteinfall zu ver- bessern und dadurch eine lichte, stufige Struktur zu schaffen, wodurch sich eine reichhaltige Strauchschicht entwickeln kann. Idealerweise besteht ein Waldrand aus vorgelagertem Krautsaum, einem Strauchgürtel und einer lückigen, ge- buchteten Baumschicht. Um diesem Ide- albild näher zu kommen, sind forstliche Eingriffe notwendig, die aber meist nicht kostendeckend sind. Die Holzqualität der astigen, krummen Waldrandbäume ist häufig minderwertig, der Arbeitsauf- wand zum Räumen des Schlagabraums Drittel mit Dornensträuchern, oder alter- nativ mindestens eine seltene Baumart mit einem Durchmesser von wenigstens 50 cm pro 30 Laufmeter. Die Entschädigung erfolgt mit Flächen- pauschalen. Der Ansatz ist abgestuft nach Aufwand der Pflegemassnahmen und er- reichter Qualität. Er bewegt sich im Rah- men von 30 bis 90 Franken pro Are. Eine wichtige Rolle haben die Förster, welche die Waldeigentümer und Wald- eigentümerinnen bei den geplanten Ein- griffen am Waldrand beraten und durch ihre Überzeugungsarbeit und die entspre- chende Holzanzeichnung viel zu Gunsten einer grösseren Artenvielfalt beitragen. Waldrandpflege ist eine Daueraufgabe. Nach ausgeführtem Ersteingriff ist die Nachpflege äusserst wichtig: Der Höhen- zuwachs von Stockausschlägen ist in der Regel gross und kann derart dominieren (z.B. Eschen und Haselsträucher), dass der Erfolg des Eingriffs zeitweilig in Fra- ge gestellt wird. Besonders im Mittelland tendieren schnellwüchsige Lichtbaumar- ten dazu, mühsam geförderte Dornen- sträucher wieder zu unterdrücken. Struk- turreichtum und damit der ökologische Wert kann nur erhalten werden, wenn immer wieder lenkend eingegriffen wird. Naturschutzvereine, welche in ihrer Re- gion einen Beitrag zur Biodiversitäts- förderung am Waldrand leisten wollen, können einerseits Eigentümerinnen und Eigentümer von Waldrändern mit hohem Aufwertungspotenzial dazu motivieren, entsprechende Massnahmen zu ergrei- fen. Andererseits sind sie aber auch sehr willkommen, wenn sie sich bei einem nachfolgenden Pflegeeinsatz engagieren wollen. In beiden Fällen ist mit dem zu- ständigen Förster Kontakt aufzunehmen. |Ueli Frey, Abteilung Wald, Kt. Luzern Waldrand nach Pflegeeingriff |Ueli Frey Waldrand mit Strauchschicht und grossem Einzelbaum |Ueli Frey