Heckenschutz Nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Siedlungsgebiet sind Hecken extrem wertvolle Lebensräume und Ver- bindungsachsen für verschiedenste Tier- arten – von Zauneidechsen über Gras- frösche bis hin zu Zitronenfaltern und Mönchsgrasmücken. Deshalb sind sie ungeschmälert zu erhalten! Der Schutz der Hecken im Kanton Lu- zern ist in der Kantonalen Heckenschutz- verordnung seit rund 25 Jahren geregelt. Hecken dürfen weder vorübergehend noch dauerhaft entfernt werden. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm dürfen ohne Bewilligung nicht gefällt werden. Vorbehalten bleiben die Erteilung von Ausnahmebewilligungen durch die Gemeinde oder innerhalb von Schutzgebieten durch die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft und Wald (lawa). Im Landwirtschaftsgebiet haben finanzielle Anreize durch die Agrar- politik sowie das von BirdLife Luzern mitinitiierte Projekt „Dornröschen wach auf!“ www.dornroeschen-wach-auf.ch zu einer deutlichen Sensibilisierung im Umgang mit Hecken geführt. Innerhalb des Siedlungsgebiets hingegen kommt es leider vermehrt vor, dass die Hecken- schutzverordnung mit Füssen getreten wird. Der Vollzug liegt bei den Gemein- den, die das Thema – wie verschiedene aktuelle Ereignisse zeigen – nicht ernst genug nehmen oder schlicht überfordert sind. Zudem wissen die angrenzenden Hausbesitzer oft nicht, dass Hecken rechtlich geschützt sind. Auch wenn sie auf dem eigenen Grundstück liegen, dür- fen sie nicht einfach für eine bessere Aus- sicht gerodet oder mit Kirschlorbeer und Forsythien „aufgewertet“ werden. Hecken sollten im Einklang mit der Schutzverordnung gepflegt werden. Dies erfolgt idealerweise selektiv, das heisst seltene oder besonders wertvolle Strauch- und Baumarten werden geschont und schnellwachsende, häufige Arten auf den Stock gesetzt (jährlich max. 20 - 40 % des Heckenvolumens). In den letzten Jahren kommt immer häufiger die maschinelle Heckenpflege zum Einsatz. Das sieht zwar auf den ersten Blick schlimm aus, die Hecken werden bei guter Ausführung jedoch schön dicht und bieten so zusätz- lichen Unterschlupf und Nistmöglich- keiten. So darf eine Niederhecke über ihre ganze Länge maschinell geschle- gelt werden, wenn die Mindesthöhe von 1.2 m eingehalten wird. In Wauwil wurde 2013 die Rodung eines Heckenabschnittes zur Schaffung einer Ausweichstelle bewilligt. Das öffentliche Interesse und die Strassensicherheit wur- den vom Gemeinderat höher gewichtet als der Heckenschutz. Es liegt auf der Hand: Hier wurde der Weg des gering- sten Widerstandes eingeschlagen und der Heckenschutz ausgehebelt – letzten Endes aber gegen das öffentliche Interes- se, denn intakte Hecken gibt es im Sied- lungsgebiet von Wauwil weitaus weniger als Ausweichstellen. Auch in Schenkon wurde im gleichen Zeitraum gesündigt. - 5 BirdLife LuzernInfo 1/14 Was sind aus deiner Sicht die grössten Herausforderung für die Zukunft der OGL? Aktive Mitglieder sowie jüngere, belast- bare und fähige Vorstandsmitglieder zu finden. Du hinterlässt deinem Nachfolger Seba- stian Meyer eine sehr aktive ornitholo- gische Gesellschaft. Welche Tipps gibst du ihm für seine Amtsführung, damit dies so bleibt? Vorerst die momentanen OGL-Akti- vitäten im gleichen Stil weiterführen. Etwas weniger Bereitschaft für Ände- rungen! Nicht alles Bewährte soll in Fra- ge gestellt werden. Zum Schluss noch drei Fragen an Urs als Privatperson. Du hast dich in dei- nem Beruf als Biologielehrer und in verschieden Vereinen und Organisati- onen stets für Natur und Umwelt inte- ressiert und stark engagiert. Gibt es für dich überhaupt auch ein Leben neben deinem Fachbereich? Mein Fachbereich ist ja sehr gross: von Genetik und Molekularbiologie über Medizin, Zoologie bis Botanik. Das ist nicht einseitig. Aber doch ja, es gibt ein anderes Leben: meine Frau und die Fa- milie mit Grosskindern bedeuten mir sehr viel. Ich lese mehrere naturwissen- schaftliche Zeitschriften und ab und zu kulturelle und geschichtliche Unterla- gen. Nachdem du nun in der OGL kürzer getreten bist, hast du bestimmt wieder etwas mehr freie Zeit zur Verfügung. Wie möchtest du diese Zeit nutzen? Zur Zeit leite ich immer noch viele OGL-Aktivitäten. Ich möchte mich aber wieder vermehrt in der Natur aufhalten und beobachten. Welches ist dein Lieblingsvogel, wenn es so etwas überhaupt gibt? Ich fühle mich dem Alpensegler, dem Wappentier der OGL, sehr verbunden. Zudem freue ich mich jeden Frühling auf die Rückkehr “meiner“ Mönchsgrasmü- cke. Wunderschön ist auch, wenn ich mit meiner Frau im deutschen Kaiserstuhl mit viel Zeit und Muse Wiedehopfe und Bienenfresser beobachten kann. |Text und Interview: Martin Käch Wer mit offenen Augen übers Land fährt oder in den Dörfern unterwegs ist, kann betreffend Naturschutz zweierlei beobachten: Erfreuliches und weniger Erfreuliches. Es fällt auf (und das muss man den verschiedenen Akteuren in der Landschaftspflege – vom Bauer über den Förster bis zum Gemeindearbeiter – attestieren), dass die Tendenz Richtung mehr Erfreu- lichem geht. Trotzdem kommt es leider noch regelmässig vor, dass einer mit noch bewegtem Herz ob einer schönen Blumenwiese wenig später abrupt vor einer Umweltsünde stehen bleibt. Sei es, weil eine Hecke gerodet, eine ver- nässte Stelle mit Kreuzkrötenquappen trockengelegt oder ein Gebäude mit einer grossen Glasfront ohne Vogel- schutz erstellt wurde. Mit einer kleinen Artikelserie möchte BirdLife Luzern zeigen, wo Umweltsünden geschehen, wie man erkennt, ob überhaupt gesün- digt wurde und was in einem solchen Fall unternommen werden kann. Die Serie beginnt mit dem Heckenschutz. Umweltsünden