Fall beim nächsten Treffen von Umwelt- verbänden und der kantonalen Regie- rung/Verwaltung einbringen. Doch was kann jemand tun, der einen Verstoss gegen die Heckenschutzverord- nung feststellt? In erster Linie empfehlen wir, mit der Gemeinde das Gespräch zu suchen um herauszufinden, was die Be- weggründe für den Eingriff waren. Er- scheinen diese nicht plausibel, so kann bei der Gemeinde eine schriftliche Be- schwerde eingereicht werden mit Kopie an lawa. Es ist auf jeden Fall hilfreich, wenn Gemeinden feststellen, dass sich ihre Einwohner für einen guten und kor- rekten Umgang mit Hecken einsetzen. |Stefan Schilli Hier verschwand ein zirka 50 m langer Heckenabschnitt zugunsten der Aussicht für ein Bauprojekt. Diese beiden Beispiele zeigen, dass der Vollzug durch die Gemeinden nicht wunschgemäss funktioniert. Zu oft liegt ein Interessenkonflikt vor. Der Hecken- schutz zieht meist den Kürzeren. Hand- lungsbedarf ist hier angezeigt! Eine Möglichkeit wäre, dass zukünftig Aus- nahmebewilligungen beim Heckenschutz vom lawa geprüft werden müssten. Bird- Life Luzern wird das Thema auf jeden BirdLife LuzernInfo 1/14 Heckenrodung für die Ausweichstelle Rigiblick in Wauwil – nicht im Sinn der Schutzverordnung. |F. X. KaufmannIn Schenkon wurde eine Hecke gegen bessere Aussicht ausge- tauscht – nicht im Sinn der Schutzverordnung. |Hans Schmid - 6 während über eineinhalb Jahren, ist sehr gross. Neu wird der Ende Januar erstmals er- schienene „Lehrgang Feldornithologie“ (Michael Gerber, Hrsg. SVS/BirdLife Schweiz) als Kurslehrmittel eingesetzt. Dieser umfangreiche, reich bebilderte und gut aufgebaute Ordner unterstützt sowohl Leiter wie Kursteilnehmende, die Kursinhalte zu lehren und zu lernen. Ich kann mir vorstellen, dass in Zukunft mit der notwendigen Erfahrung mit diesem Lehrmittel die Theorieabende neu gestal- tet oder sogar gekürzt werden könnten. Das Kursprogramm des FOK 2014/15 umfasst 17 Theorieabende, 20 halb- oder ganztägige Exkursionen sowie zwei Weekends, verteilt auf drei Semester. Vor den jeweiligen Exkursionen wird das entsprechende Thema an einem Theo- rieabend eingehend behandelt. Der Kurs kann mit Prüfung und Zertifikat abge- schlossen werden. Im Winter galt die Aufmerksamkeit be- sonders den Wasservögeln, gefolgt von den Durchzüglern im Frühling. Ein wich- tiger und nicht ganz einfacher Kursinhalt bildet das Erkennen und Einüben der Ge- sänge unserer Brutvögel. Die beiden letz- ten Exkursionen vor der grossen Som- merpause sind den Bergvögeln gewidmet (Exkursionen auf die Frutt und im Gebiet Hospental). Das zweite Semester startet Ende August mit den Limikolen, danach wird das Augenmerk den Greifvögeln gewidmet. Das Leitungsteam ist mit den Teilnehmenden sehr zufrieden, die Ex- kursionen werden gut besucht, auch bei nassem Wetter oder bei schweisstrei- benden Temperaturen. Sollten Sie liebe Leserin, lieber Leser Lust bekommen haben, sich ebenfalls intensiver mit der Welt der Vögel zu beschäftigen, dann melden Sie doch Ihr Interesse, an einem FOK teilzunehmen, beim Vorstand von BirdLife Luzern. (lisbeth.kurmann@bluewin.ch) |Lisbeth Kurmann Seit mehr als 10 Jahren werden unter dem Dach von BirdLife Luzern feldor- nithologische Kurse (FOK) angeboten, anfänglich eher sporadisch alle paar Jah- re ein Kurs. Seit 2009 hat die Nachfrage nach einem FOK jedoch stark zugenom- men, sodass jedes Jahr ein Kurs mit über 20 Teilnehmenden durchgeführt werden konnte. Der jüngste Kurs startete Anfang Januar 2014 mit 23 Teilnehmenden, altersmäs- sig gut durchmischt von „Jungen, alten Jungen und jungen Alten“. Das Kurs- leitungsteam setzt sich aus fünf versier- ten Ornithologen zusammen. Neu und sehr erfreulich im Team sind die vier jungen Ornithologen René Hardegger, Dominik Henseler, Daniel Muff und Sämi Wechsler (alle beim ornitholo- gischen Verein Sursee gross geworden). Sie leiten erstmals einen FOK, angeführt vom erfahrenen Kursleiter Martin Buchs. Es ist jeweils nicht einfach, versierte Ornithologen mit didaktischem Geschick für die Leitung zu finden, denn der zeit- liche Aufwand, neben dem Beruf und Feldornithologischer Kurs 2014/2015