stelle. So wurde in den vergangenen Monaten im Wauwilermoos bei Egolz- wil Moorboden durch die Zufuhr von Oberboden „aufgewertet“. Für die Ver- pflanzung von rund 3500 Kubikmetern Erde waren mehr als 200 Lastwagen- fahrten nötig! Diese so neu geschaffene FFF kommt in den kantonalen Kataster als Ersatz für eine 1.36 ha grosse Land- wirtschaftsfläche, die in Ebersecken in eine Gewerbezone umgeteilt wurde und nun überbaut wird. Der Willisauer Bote hat am 17. Juni 2014 über das Thema berichtet. Der Artikel kann hier herun- tergeladen werden. Aus der Sicht von BirdLife Luzern ist diese Praxis äusserst fragwürdig, zu- mal es sich hier um einen Präzedenzfall handelt, der falsche Signale setzt und schlimme Folgen haben könnte. Denn wenn auf diese Art neue FFF geschaffen werden können, ist die weitere Zubeto- nierung von bestem Ackerboden vor- programmiert. Zudem steigt der Druck auf landwirtschaftlich weniger wertvolle Böden, die aber oft aus naturschütze- rischer Sicht interessant sind, weil sie tendenziell artenreicher sind als reines Ackerland. Im Beispiel von Egolzwil kommt dazu, dass die umgewandelte Fläche im Perimeter des Bundesinven- tars der Landschaften und Naturdenk- mäler von nationaler Bedeutung (BLN) liegt. Uns scheint auch, dass hier der Volkswil- len missachtet wird. Die letzte Änderung des Raumplanungsgesetzes mit dem Ziel, der weiteren Zersiedlung Einhalt zu bieten, erhielt an der Urne eine grosse Zustimmung (68.1 % Ja-Stimmen im Kanton Luzern)! Wenn nun weiter mun- ter Bauzonen erweitert werden und dazu Ackerland kurzerhand mit hunderten von Lastwagenfahrten einfach verpflanzt wird, dann entspricht das wohl kaum dem Volkswillen! Für Leute, die sich im Na- tur- und Landschaftsschutz engagieren, grenzt ein solches Vorgehen schon fast an eine Perversion. Darum fordert BirdLife Luzern ganz klar, dass FFF nur dann ein- gezont werden dürfen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und ein bedeutendes, übergeordnetes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. Zu den alternativen Möglichkeiten zäh- len wir etwa die Rückzonung von acker- baufähigem Bauland in landwirtschaft- liche Nutzflächen an anderen Orten des Gemeindegebiets, die Verdichtung des Siedlungsgebiets, die Überprüfung ande- rer Standorte innerhalb der bestehenden Bauzonen und mögliche Umnutzungen, z.B. von Industriebrachen. Diese Alter- nativen zur Verpflanzung von FFF sind auch dann zu bevorzugen, wenn dies für die Bauherrschaft mit Nachteilen verbun- den ist. Denn ein Stopp der Zersiedelung hat für BirdLife Luzern oberste Priorität. BirdLife Luzern hat dieses Anliegen am 25. September 2014 im Rahmen der Um- weltplattform an den zuständigen Regie- rungsrat Robert Küng herangetragen. |Martin Käch - 4 BirdLife LuzernInfo 2/14 In Ebersecken/Egolzwil hat der Kan- ton Luzern mit der Einzonung einer Fruchtfolgefläche und der Realisie- rung von Ersatzmassnahmen einen Präzedenzfall geschaffen, der in die falsche Stossrichtung geht. BirdLife Luzern kann das Vorgehen nicht gutheissen und fordert einen konse- quenten Stopp der Zersiedlung. Fruchtfolgeflächen (FFF) sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignetes, ackerfähiges Kulturland. Der Bund legt den Mindestumfang an FFF für die gesamte Schweiz und die Aufteilung auf die Kantone fest. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass dieser Mindestumfang dauernd erhalten bleibt. Für die Schweiz ist eine Mindestfläche von 438‘560 Hektaren definiert. Davon muss der Kanton Luzern 6 %, das heisst eine Fläche von 27‘500 Hektaren sicher- stellen. FFF bezwecken die Ernährungs- sicherung in Zeiten von ungenügender Versorgung, den Erhalt der natürlichen Ernährungsgrundlage und des Produk- tionspotenzials für die kommenden Ge- nerationen und sorgen für den Schutz des Kulturlandes. Durch die rege Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte hat der Kanton Luzern jedoch immer mehr Mühe, das notwendige Kon- tingent an FFF zu gewährleisten. Damit aber weiterhin Ackerland eingezont und überbaut werden kann, wird jetzt in die Trickkiste gegriffen: FFF werden kurzer- hand verpflanzt, und dies mit dem Segen durch die kantonale Bodenschutzfach- Umweltsünden Die Zersiedlung darf nicht weitergehen Lastwagen um Lastwagen wird Humus herangeführt und im Feld verteilt – dadurch soll der Moorboden aufgewertet wer- den. |Franz Xaver KaufmannAuch in St. Erhard wird landwirtschaftlicher Boden durch das Zuführen von Humus in Fruchtfolgefläche umgewandelt. |Franz Xaver Kaufmann