Infos von BirdLife Luzern Eingriffe ins Brutgeschäft der Höckerschwäne am Hallwilersee Anfangs Jahr wurde im Luzerner Kantonsblatt ein Verfügungsentwurf für Regulationsmassnahmen bei den Höckerschwänen am Hallwilersee publiziert. Das mediale Interesse an diesem Verfahren war gross, die Mei- nungen gehen auseinander. Wir vertreten die folgenden Po- sitionen: Lokale Konzentrationen von Schwänen, Gänsen oder Enten entstehen besonders im Winter an Orten, wo sie Futter finden. Ein kon- sequentes Fütterungsverbot über längere Zeit ist deshalb unbedingte Massnahme, um solche Konzentra- tionen auflösen zu können. Das Ziel von Eingriffen muss sein, allfällige Konflikte und Schäden zu verringern. Es ist jedoch völlig unklar, ob dieses Ziel durch die geplante Eientnahme oder das Anstechen von Eiern er- reicht wird. Jederzeit können neue Schwäne einfliegen. Zudem gibt es keine Garantie, dass ein kleinerer Be- stand weniger Konflikte verursacht. Die Wirkung und damit der Nutzen der geplanten Massnahmen ist des- halb fragwürdig. Zusammen mit Pro Natura Luzern und WWF Luzern reichten wir unse- re Einwendungen gegen den Verfü- gungsentwurf ein (verfügbar unter folgendem Link: goo.gl/1e4NsU). Neben administrativen Aspekten liegt der Fokus auf der Forderung, dass ein Fütterungsverbot konsequent durchgesetzt wird. Ab diesem Früh- ling liegt, dank dem revidierten Jagd- gesetz, dafür eine rechtliche Grund- lage vor. Geht es nach den Kantonen Luzern und Aargau, soll auf Wunsch der Landwirte der Schwanenbestand am Hallwilersee durch Eingriffe ins Brutgeschäft reduziert werden. BirdLife Luzern Info Nr. 1/18 – 5 Stefan Wassmer Grossdietwil: Erfolgreiche Einglie- derung in die Landschaft erwirkt Ende letztes Jahr wurde ein Woh- nungs- und Werkstattaufbau auf ein Gewerbegebäude in Grossdietwil publiziert. Im Zonenplan ist eine zu pflanzende Hecke entlang der Par- zelle vorgesehen. Anstatt der 50 cm breiten Hecke entlang der Parzelle, verlangten wir in einer Einsprache, dass die Hecke, die zur Eingliede- rung des Siedlungsrandes im Bereich des BLN-Gebiets (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmä- ler von nationaler Bedeutung) beitra- gen sollte, mindestens vier Bäume enthalten müsse. Weiter sollen viel- fältige, einheimische Heckenpflanzen buchtig und 1–2,5 m breit gepflanzt werden. Wichtig ist aus der Sicht von BirdLife Luzern, dass tatsächlich Wildpflanzen und nicht Züchtungen gesetzt werden. Es wurden deshalb Empfehlungen abgegeben, wo die Heckenpflanzen und Bäume zu be- ziehen sind. Nach Verhandlungen der Gemeinde mit dem Gesuchstel- ler konnte der von uns vorgelegte Pflanzplan als integrativer Bestandteil der Baubewilligung aufgenommen werden. Wir konnten unsere Einspra- che deshalb zurückziehen. Programm Nil- und Rostgänse Kanton Luzern BirdLife Luzern konnte zusammen mit Pro Natura Luzern, WWF Luzern und dem lawa ein Programm ausar- beiten, in dem festgelegt wird, wie im Kanton Luzern den zwei invasiven Arten Nil- und Rostgans begegnet werden soll. Vorgesehen ist, dass in einem ersten Schritt für die nächsten drei Jahre stationäre Nil- und Rost- gänse in den Schutzgebieten Wau- wilermoos, Mauensee, Hagimoos und Ronfeld entfernt werden. Brüten die Tiere, sollen die Eier entnommen werden. Bis am 11. März 2018 liegen die Verfügungsentwürfe zur Gewäh- rung des rechtlichen Gehörs auf. Nilgans (links) sowie auch Rostgans (rechts) gelten als Neozoen. Sie sind aggressiv und konkurrenzstark gegenüber anderen Arten. Stefan Wassmer