Kurzbeiträge KriensNatur: unsere 20. Sektion! Die Gemeinde Kriens zählt über 25‘000 Einwohnerinnen und Einwoh- ner und seit der Gründung von Kri- ensNatur am 31. August auch einen Natur- und Vogelschutzverein! Die Initiantinnen und Initianten setzen auf das Erfolgsrezept der BirdLife-Fami- lie: Lokales Engagement für die Natur verbindet und verpflichtet. Einen besonderen Fokus möchte der neu gegründete Verein auf die Kinder- und Jugendarbeit legen: Die nächste Generation für die Einma- ligkeit und Faszination der Natur be- geistern und über die Verletzlichkeit informieren, ist ein besonderes An- liegen von KriensNatur. Bereits liegt Kinder und Jugendliche für die Natur zu begeistern, ist ein Schwerpunkt der Aktivitäten von KriensNatur. Mit den entsprechenden Methoden gelingt es, deren Neugierde für die vielfältig Tier- und Pflanzenwelt zu wecken. BirdLife Luzern Info Nr. 3/18 – 5 Maria Jakober ein vielseitiges Exkursionsprogramm vor. Geplant ist zudem, im nächsten Jahr in Kriens einen ornithologischen Grundkurs anzubieten. www.kriensnatur.ch Eingriffe bei Nilgänsen erfolgt Im Frühjahr 2018 hat die Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der Dienst- stelle Landwirtschaft und Wald (lawa) den Umgang mit Rost- und Nilgän- sen geändert. Nachdem die Bestän- de im Kanton Luzern offenkundig zugenommen haben, wurde von der passiven Beobachtung auf eine ak- tive Regulationsstrategie umgestellt. Die kantonalen Jagdfachstellen wer- Raumentwicklungsplanung: Ein- satz lohnt sich! Vor einem Jahr lud der Gemeinderat von Horw zur Vernehmlassung des Entwicklungskonzepts «Luzern Süd – Vertiefungsgebiet Horw See» ein. Der NV Horw nahm zusammen mit BirdLife Luzern Stellung dazu. Wir sahen umfassenden Verbes- serungsbedarf und vor allem eine grosse Chance, dem unter Schutz stehenden Steinibachried Platz und Qualität zurückzugeben. Anhand von Schutzverordnung, rechtlichen Grundlagen und Konzepten argu- mentierten wir für eine sorgsame, qualitätsvolle und rechtlich korrekte Entwicklung in diesem Gebiet. Mit Er- folg! Mit Freude stellten wir fest, dass im Bericht zum öffentlichen Mitwir- kungsverfahren, der im Frühsommer 2018 publiziert wurde, Anliegen zur Entwicklung des Naturraums aufge- nommen wurden. den durch die Bundes-Jagdverord- nung beauftragt, die weitere Aus- breitung dieser Arten zu verhindern. In Absprache mit den Natur- und Vo- gelschutzorganisationen wurden die Rahmenbedingungen für die Regu- lation festgesetzt. Im Frühjahr 2018 wurden für die Rost- und für die Nil- gans je eine Regulationsverfügung öffentlich aufgelegt, ohne dass Ein- wände dagegen eingegangen wären. Seit Frühjahr 2018 wurden 19 Nilgän- se erlegt. Rostgänse wurden bisher keine erlegt. In Schutzgebieten mit Jagdeinschränkungen (z. B. Wasser- und Zugvogelreservat) werden die Eingriffe durch die kantonale Wildhut ausgeführt, ausserhalb von Schutz- gebieten durch Jägerinnen und Jä- ger der örtlichen Jagdgesellschaften. Aktuell sind weitere Vorkommen und Bruten von Nil- und Rostgänsen im Kantonsgebiet bekannt. Informationen der Dienststelle lawa Stefan Wassmer Der Bestand der Nilgans wird im Kanton Luzern seit diesem Jahr reguliert.