Kiebitz: Vogel des Jahres 2019 Der Kiebitz wurde von BirdLife Schweiz zum Vogel des Jahres ge- kürt, weil er als gefährdeter Brut- vogel zeigt, wie die Vogelwelt des Kulturlandes in den letzten Jahr- zehnten verarmt ist. Feuchtwiesen, der ursprüngliche Lebensraum des Wiesenbrüters, wurden bis vor rund fünfzig Jahren zu 90 Prozent zerstört. Der Kiebitz begann dann auf Äckern zu brüten und kam vom Regen in die Traufe. Die Intensivierung der Land- wirtschaft mit ihren vielen Bewirt- schaftungsgängen zerstörte Nester und Jungvögel. Nur mit einer engen Zusammenarbeit zwischen Natur- schutz und Landwirten kann es gelin- gen, dem Kiebitz zu helfen. Infos von BirdLife Schweiz Als Dachverband der Naturschutzvereine ver- eint BirdLife Schweiz zwei Landesorganisa- tionen, 18 Kantonalver- bände und rund 440 lokale Sektionen. BirdLife Schweiz ist Partner von BirdLife International mit über 10 Mio. Mitgliedern und Gönnern. birdlife.ch BirdLife Luzern Info Nr. 1/19 – 11 Tierfallen vermeiden Tierfallen sind allgegenwärtig, fallen aber oft nicht auf. Deshalb zeigt Bird- Life Schweiz im letzten Jahr der Bird- Life-Kampagne für die Biodiversität im Siedlungsraum, wie sich Tierfallen vermeiden lassen. Wer denkt schon, dass bereits eine 20 cm hohe Mauer dem Igel das Fortkommen verunmöglicht, dass all die Zäune um die Gärten ihn zu Um- wegen zwingen oder ihm sogar die Nutzung von Grundstücken ganz ver- unmöglichen? Dass ein Kellereingang oder ein Lichtschacht für Amphibien und andere Kleintiere eine Falle sind, merkt man erst, wenn man die Tiere dort entdeckt. Mit einem feinen Gitter lässt sich das Problem einfach lösen. Ausstiegshilfen für Kleintiere am Pool oder Teich ermöglichen das Überle- ben von hineingefallenen Kleintieren. Statt Fadenmäher eine Sense oder Sichel zu benützen, ist zwar an- strengender, rettet aber das Leben vieler Tiere. Nischen und Brutplätze für Gebäudebrüter lassen sich auch bei Renovationen und an Neubauten bei guter Planung gut fördern. Diese und die vielen anderen Tier- fallen in Gärten, an Häusern, bei Zäu- nen, an Leitungen sowie bei Glasfas- saden und -scheiben nimmt der neue Nachdem der Bestand bis zur Jahrhundertwende auf nur noch rund hundert Paare zusammengebrochen war, hat die Art dank Förderprogram- men von BirdLife Schweiz und der Vogelwarte Sempach seither die Zahl der Brutpaare wieder fast verdoppeln können. Der Bestand ist aber weiter- hin sehr verletzlich, an vielen Brut- plätzen ist der Bruterfolg sehr gering. Und wenn sich die Agrarpolitik nicht endlich stärker auf die Biodiversität ausrichtet, wird der Kiebitz weiterhin auf die intensiven Fördermassnah- men von BirdLife Schweiz und seiner Partner angewiesen sein. Der Vogel des Jahres 2019 ist damit Symbol der verfehlten Landwirtschaftspolitik Michael Gerber Der Kiebitz kann nur dank einer besseren Zusammenarbeit von Landwirten und Naturschützenden in unserem Land noch überleben. Leitfaden in der Reihe «BirdLife Aktiv» auf. Er erscheint im März und geht an alle BirdLife-Mitglieder. Achten Sie vermehrt auf Tierfallen in Haus, Gar- ten und Landschaft und helfen Sie mit, diese zu vermeiden. Neue Volksinitiativen Der Druck auf Natur und Landschaft wird immer stärker. Dauernd müssen BirdLife Schweiz und die anderen Na- turschutzorganisationen Angriffe ab- wehren. Ohne Gegendruck wird das in den nächsten Jahren so weiter- gehen: Die dringend nötigen Mass- nahmen für die Biodiversität werden verschleppt. Vom Aktionsplan Bio- diversität, der die Trendwende beim anhaltenden Rückgang der biologi- schen Vielfalt hätte bringen müssen, ist nicht viel zu spüren. Beim Schutz der unverbauten Landschaft reicht die vorgeschlagene Neuregelung des Bauens ausserhalb der Bauzo- ne nicht aus, um den Bauboom im Nichtbaugebiet zu stoppen. Deshalb haben BirdLife Schweiz, Pro Natura, die Stiftung Landschafts- schutz und der Schweizer Heimat- schutz beschlossen, zusammen mit anderen Organisationen zwei Volks- initiativen zu lancieren. Die Biodiversitäts-Initiative sichert unsere Lebensgrundlagen. Sie sorgt dafür, dass es der Natur besser geht, weil ihr genügend Flächen und Mittel zur Verfügung stehen. Und sie veran- kert den Schutz unserer Landschaf- ten und des Erbes unserer Baukultur in der Verfassung. Die Landschafts-Initiative will die Trennung des Baugebiets vom Nicht- baugebiet sicherstellen. Die Regeln im Nichtbaugebiet sollen wieder ihre ursprüngliche Klarheit erhalten. Neu- bauten im Nichtbaugebiet müssen für die Landwirtschaft nötig oder aus wichtigen Gründen standortgebun- den sein. Die Unterschriftensammlung für beide Initiativen startet im März. und zugleich der Hoffnung dank der Zusammenarbeit von Naturschutz und einzelnen Landwirten.