Mit dem Ziel 2 in der «Strategie Biodiversität Schweiz» legt der Bund fest, dass in der Schweiz bis 2040 eine funktionsfähige Ökologi­ sche Infrastruktur (ÖI) von Schutz­ gebieten und Vernetzungsgebie­ ten aufgebaut ist. Was bedeutet das für den Kanton Luzern? Der Kanton Luzern muss – wie alle Kantone – eine Ist- und Soll-Planung der für die Biodiversität wichtigsten Kern- und Vernetzungsgebiete ma- chen. Dann müssen die Differenzen zwischen Ist und Soll Stück für Stück geschlossen werden, um in 20 Jah- ren über das ganze Territorium eine funktionsfähige ÖI aufgebaut zu ha- ben. Man soll sich nichts vormachen: Dies ist ein Generationenprojekt. Welche Planungsarbeiten laufen und wie sieht der Zeitplan aus, um im Kanton Luzern eine lebendige ÖI aufzubauen? Die Planung steht ganz am An- fang. Noch liegt die entsprechen- de Arbeitshilfe des Bundesamts für Umwelt BAFU nicht vor. Auch der Katalog dessen, was der Bund aus seiner übergeordneten Perspektive von Luzern fordert, ist noch nicht de- finiert. Der erste Meilenstein besteht wohl darin, dass die Plangrundlage zur Luzerner ÖI kantonsintern und mit dem Bund konsolidiert vorliegt. Dies soll bis zum Ende der laufenden Programmperiode Bund – Kanton 2024 erfolgen, so dass die Massnah- men der Programmperiode 2025–28 basierend auf der Planung zur ÖI er- arbeitet werden können. Es ist aber selbstredend, dass während der Planungsphase auch bereits an der Realisierung von neuen Kern- und Vernetzungsgebieten gearbeitet wird, wo und wann immer sich eine Gele- genheit bietet. Wie ist diese Aufgabe verbunden mit anderen Projekten des Kan­ tons? Zum Beispiel mit der Richt­ planrevision, dem Planungsbericht Biodiversität oder dem Planungs­ bericht Klima & Energie. Gibt es da Synergien? Wenn ja, welche? Ja, es gibt sehr zahlreiche Syn- ergien und Verknüpfungen unter den genannten Planungs- und Strategie- instrumenten. Der Auf- und Ausbau der ÖI ist eine zentrale Zielsetzung des Planungsberichts Biodiversität. Die ÖI-Planung, also das Netzwerk aus Kern- und Vernetzungsflächen, soll als Inhalt auch in die nächs- te Richtplan-Revision einfliessen. Viele Elemente der ÖI, z.B. Moore, Moorböden, Auen, Gewässerräume u.v.m., sind in besonderer Weise re- levant im Kontext Klimaschutz und Klimaanpassung. Beim Handlungs- feld «Natur im Siedlungsraum stär- ken» sind die Synergien zwischen Ökologische Infrastruktur für Luzern – ein Generationenprojekt So wie wir für unsere Mobilität über Jahrzehnte eine Verkehrsinfrastruk­ tur aufbauten, brauchen auch Ökosysteme eine «Infrastruktur», damit sie die unverzichtbaren und unzähligen Leistungen erfüllen können. Was bedeutet dieses Grossprojekt des Bundes für den Kanton Luzern? Peter Ulmann, Leiter der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei, nimmt Stellung. BirdLife Luzern Info Nr. 4/20  –  4 Wassergeprägte Lebensräume, wie hier der Äschweiher, sind für Luzern charakteristische Elemente der Ökologischen Infrastruktur. Manfred Steffen Ökologische Infrastruktur vor der Haustür Siedlungen sind Ersatzlebensräume vieler Tiere und Pflanzen. Doch sie sind oft auch Barrieren. Mit grünen und hindernissfrei- en Achsen durch Siedlungen, kann ein wertvoller Beitrag für eine lebendige Öko- logische Infrastruktur (ÖI) geleistet wer- den. Wenn alle Grundeigentümer in ihrem Umschwung Nischen, Verstecke und Le- bensräume schaffen, indem sie einheimi- sche Sträucher pflanzen, Ast-, Laub- und Steinhaufen anlegen, Trockenmauern bauen und Altgras stehen lassen oder Ruderalflächen ansäen, können wertvolle Grünachsen quer durch Siedlungen ent- stehen. Ganz wichtig ist, dass auch Hin- dernisse und Fallen wie Schächte, Löcher oder Absätze entschärft werden.