Ein Entlebucher ohne Arme
Von Mirjam Zürcher, 8. April 2026
Ein Mann sitzt auf einem Kissen, vor sich ein grosses Saiteninstrument. Seine Zehen halten Plektren, welche die Saiten zupfen. Das ist kein kurioses Kunstprojekt, sondern eine Darstellung mit Realitätsanspruch: Peter Stadelmann, geboren 1598 im luzernischen Entlebuch, kam ohne Arme zur Welt. Ein im Jahr 1621 in Konstanz gedrucktes Flugblatt, das in der Sondersammlung der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern aufbewahrt wird, zeigt ihn bei seinen Tätigkeiten. Vermutlich diente das Flugblatt zur Werbung für einen Auftritt Stadelmanns auf der dortigen Messe.
Seit dem 15. Jahrhundert wurden Flugblätter in Mitteleuropa millionenfach hergestellt. Sie waren die ersten erschwinglichen Massenmedien der Druckkultur. Ihre Themen reichten von religiöser Propaganda über politische Ereignisse bis zu Wundern. Gedruckt und vertrieben wurden sie arbeitsteilig: Autoren, Zeichner, Drucker, Holzschneider und Händler sorgten gemeinsam für die schnelle Verbreitung der Blätter.
Unter den populärsten Motiven der frühen Neuzeit finden sich die sogenannten Monstraflugblätter – Berichte über «Wundergeburten», also über Kinder mit körperlichen Fehlbildungen. Solche Drucke dienten meist der religiösen Ermahnung. Protestantische Autoren deuteten diese als Zeichen göttlichen Zorns, katholische als Wunder im Sinne göttlicher Macht. Der Text nannte stets Ort, Zeit und Zeugen, um die «Wahrhaftigkeit» zu sichern. Andere Flugblätter richteten sich an Gelehrte und beschrieben anatomische Abweichungen mit wissenschaftlicher Genauigkeit. Sie waren weniger moralische Warnung als didaktisches Material für Ärzte und Sammler. Und dann gab es eine dritte, seltenere Gruppe: «Abrachiaflugblätter». Diese Drucke zeigen lebende Erwachsene mit fehlenden Gliedmassen, die sich selbst auf Messen oder Jahrmärkten präsentierten. Die Blätter vermittelten keine religiöse Botschaft, sie dienten ganz pragmatisch der Werbung, mutmasslich für die nächste Vorführung.
Nicht immer lässt sich der Wahrheitsgehalt dieser Flugblätter prüfen. Peter Stadelmanns Leben hingegen ist auch mit amtlichen Quellen belegt. Das Luzerner Ratsprotokoll vom 12. Juli 1607 vermerkt, dass Andreas Stadelmann aus dem Entlebuch um eine «Bescheinigung» der Geburt seines inzwischen 9-jährigen Sohns gebeten hat, der unehelich geboren worden war:
«Uf anhallten und begären Andreas Stadelman uss dem Entlibuoch hand m.g.h. [meine gnädigen Herren] ime einen schÿn bewilliget der geburt sÿnes uneelichen sons Petter Stadelmans der vor jaren anno 1598 in dem land Entlibuoch von muotter lÿb one die glider der zweÿen armen geboren worden nach lutt der zügknusß der land-lütten im land Entlibuoch.»
StALU, Ratsprotokoll, Bd. 50, 1607-1608, Folio 205v.
Der Eintrag belegt die Existenz von Peter Stadelmann, nennt Vater, Geburtsjahr sowie Herkunft und bestätigt seine körperliche Beeinträchtigung seit Geburt. Weitere biografische Angaben fehlen, doch der Vermerk macht Stadelmann zu einer der wenigen frühneuzeitlichen Personen dieser Flugblattgattung, deren Existenz archivalisch gesichert ist.
Im Text des Flugblatts erfahren wir, dass der genaue Geburtstag von Peter Stadelmann der 4. September 1598 war, er in der Gemeinde Doppleschwand als uneheliches Kind zur Welt kam, seine Mutter Catharina Krummenacher hiess und sein Vater Andreas Stadelmann wohl in der Landwirtschaft arbeitete. Mehr wissen wir nicht über Peters Leben. Doch das Flugblatt und andere ähnliche Drucke bestätigen, dass Menschen mit körperlichen Besonderheiten in Druckmedien präsent waren, dass sie öffentlich auftraten und dafür manchmal weit reisten.
Das Flugblatt mit dem Titel «Contrafactur und kurtzer Bericht von einem Knaben…» erschien 1621 in Konstanz, gedruckt von Leonhard Straub. Der Holzschnitt zeigt den damals 23-jährigen Peter Stadelmann in einem offenen Raum: Er sitzt auf einem Kissen, an den Schultern enden seine Arme in kurzen Stümpfen. Mit den Füssen spielt er eine Zither. Rund um ihn sind Alltagsgegenstände angeordnet: Messer, Kelch, Nadel, Münzen, Würfel, ein Schreibgerät. Sie illustrieren, was der Text über ihn erzählt: Peter könne essen, schreiben, nähen, musizieren und spielen – alles mit den Füssen.
Der Text ist in Ich-Form und Reimversen gehalten. Er beschreibt Stadelmanns Behinderung und seine Fähigkeiten, zudem enthält er ein schlichtes Gebet. Im Gebet dankt Stadelmann Gott, bittet um Geduld und Erlösung. Es finden sich keine Hinweise auf göttliche Strafen oder das Ende der Welt. Damit unterscheidet sich das Blatt deutlich von Wundergeburtsberichten. Es war kein moralischer Aufruf, es stellte dar und warb für den Auftritt an der Messe. Wie die meisten «Abrachiaflugblätter» war es multifunktional: Wer es sah, wusste, was auf dem Jahrmarkt zu erwarten war. Wer es kaufte, nahm eine gedruckte Erinnerung mit. Es war Werbung, Eintrittskarte und Souvenir zugleich – die frühneuzeitliche Form von Merchandise.
Flugblätter machten weitere armlos geborene Menschen aus dem 16. und 17. Jahrhundert bekannt. Wie wahrheitsgetreu die auf den Flugblättern verbreiteten Informationen sind, ist ungewiss. Quellen wie das Ratsprotokoll zu Peter Stadelmann sind jedenfalls als zuverlässiger zu bewerten.
Die berühmteste «armlose» Person auf Flugblättern war Thomas Schweicker aus Schwäbisch Hall (1540–1602). Laut einem Flugblatttext lernte er schon als Kind, mit den Füssen zu schreiben und zu malen. Ein Blatt von 1582 zeigt ihn zusammen mit zwei Schreibern, denen jeweils eine Hand fehlt. Der Titel der Zeichnung lautet: «Drei Schreiber mit zusammen zwei Händen». Schweicker wurde an fürstliche Höfe eingeladen und erhielt ein eigenes Wappen.
Ein weiteres Beispiel für einen schaustellenden Menschen mit fehlenden Gliedmassen ist die Schwedin Magdalena Rudolfs Thuinbuj, deren Augsburger Flugblatt von 1651 über zwanzig kleine Szenen zeigt. Darin wickelt sie ihr Kind, näht, isst und spielt – alles mit den Füssen.
Diese Geschichten zeigen: Die Abrachiaflugblätter stellten Personen dar, die als Schaustellende weit reisten. Die Flugblätter warben um Publikum, machten aber keine Aussagen über den Alltag oder die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung. Ob sich ihre in den Flugblättern angepriesene Eigenständigkeit bzw. Handlungsfähigkeit auch auf ihren Lebensalltag oder ausschliesslich auf die vorgeführten «Kunststücke» bezieht, kann ohne weiteres Quellenmaterial nicht ermittelt werden.
Was die Flugblätter über Stadelmann, Schweicker und Thuinbuj verbindet, sind Ähnlichkeiten in Text und Bild. Fast immer werden dieselben Tätigkeiten hervorgehoben: Essen, trinken, schreiben, nähen, musizieren. Die Darstellungen gleichen sich in Komposition und Absicht. Sie zeigen die Protagonistinnen und Protagonisten in einem Raum oder auf einer Bühne, umgeben von Gegenständen, die ihre Geschicklichkeit illustrieren sollen.
Auch die Sprache ähnelt sich. Religiös gefärbte und gereimte Texte, die Frömmigkeit und Demut betonen, aber keine religiöse Deutung der angeborenen Fehlbildung bieten. Das Ziel war nicht Belehrung oder Theologie, es war Staunen und Unterhaltung. Wobei man «Staunen» wohl auch durch «Voyeurismus» ersetzen kann. Der Germanist Michael Schilling spricht von der Geburtsstunde der Werbung: Reisende Künstler, die keine Stammkundschaft hatten, nutzten Flugblätter, um Aufmerksamkeit zu erregen und Einkommen zu sichern. So wurden die Drucke zugleich zu Selbstporträts und Geschäftsmodellen.
Das Konstanzer Flugblatt über Peter Stadelmann zeigt, wie sich in der frühen Neuzeit religiöse Sprache, Handwerk, Druckkunst und Unterhaltung verbanden. Von wem die Initiative sowohl zur Schaustellerei als auch zu den Werbemassnahmen ausging – von den abgebildeten Personen selbst, von Personen aus ihrem Umfeld oder aus dem Markt- und Messebetrieb – lässt sich nicht sagen. Auch über Stadelmanns Leben wissen wir nicht viel – nur, dass er geboren wurde, gelebt hat und es vom Entlebuch bis nach Konstanz geschafft hat. Aber gerade diese wenigen Spuren machen das Blatt bedeutsam: Es ist ein Beleg für Sichtbarkeit. Menschen mit auffälliger Körperlichkeit waren Teil der Gesellschaft, nicht nur als medizinische Kuriosität oder göttliches Zeichen, sie waren auch Akteure im Markt der Aufmerksamkeit.
Die Flugblätter erzählen nichts über die Perspektive der Abgebildeten. Aber sie belegen, dass diese Menschen lebten, dass sie in der Öffentlichkeit auftraten und dass ihre Abbildungen gedruckt, verkauft und überliefert wurden.
Quellen und Forschungsliteratur (Auswahl)
Die Informationen in diesem Artikel wurden im Rahmen einer Masterseminararbeit an der Universität Luzern 2013 zusammengetragen und nun in gekürzter Form für den ZentralGutBlog aufbereitet. Im Rahmen des redaktionellen Überarbeitungsprozess wurde ein KI-Tool für eine erste Kürzung eingesetzt.
- ZHB Luzern Sondersammlung, U 419, «Contrafactur und kurtzer Bericht/ von einem Knaben/ welcher um 1598. Jar/ …», Einblattdruck, Konstanz 1621.
- Staatsarchiv Luzern, Ratsprotokoll, Band 50 (1607–1608), Folio 205v.
- Irene Ewinkel: De Monstris. Deutung und Funktion von Wundergeburten auf Flugblättern im Deutschland des 16. Jahrhunderts, Tübingen 1995.
- Werner Faulstich: Medien zwischen Herrschaft und Revolte, Göttingen 1998.
- Wolfgang Harms / Michael Schilling: Das illustrierte Flugblatt der frühen Neuzeit, Stuttgart 2008.
- Eugen Holländer: Wunder, Wundergeburt und Wundergestalt in Einblattdrucken des 15.–18. Jahrhunderts, Stuttgart 1922.
- Hans Scheugl: Showfreaks & Monster, Köln 1974.
- Michael Schilling: Bildpublizistik der frühen Neuzeit, Tübingen 1990.
- Joachim Siener: Der Kalligraf Thomas Schweicker zu Schwäbisch Hall, in: Im Archiv, Nr. 4/2009.