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Obwaldner Volksfreund (1960)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Obwaldner Volksfreund (1960)

Zeitung

Titel:
Obwaldner Volksfreund
Sammlung:
Kantonsbibliothek Obwalden
Dokumenttyp:
Zeitung
Erscheinungsort:
Sarnen
Umfang:
104 Bd. ;

Zeitungsband

Sammlung:
Kantonsbibliothek Obwalden
Dokumenttyp:
Zeitungsband
Erscheinungsdatum:
1960
Bandzählung:
1960
Permanente ID:
ark:/63274/s01jg7v
Lizenz:
Copyright not evaluated

Ausgabe

Sammlung:
Kantonsbibliothek Obwalden
Dokumenttyp:
Zeitung
Strukturtyp:
Ausgabe
Erscheinungsdatum:
21.06.1960
Bandzählung:
49

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Obwaldner Volksfreund
  • Obwaldner Volksfreund (1960)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 05. Januar 1960 (1)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. Januar 1960 (2)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 12. Januar 1960 (3)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. Januar 1960 (4)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 19. Januar 1960 (5)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. Januar 1960 (6)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 26. Januar 1960 (7)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. Januar 1960 (8)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 02. Februar 1960 (9)
  • Ausgabe vom Freitag, den 05. Februar 1960 (10)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 09. Februar 1960 (11)
  • Ausgabe vom Freitag, den 12. Februar 1960 (12)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 16. Februar 1960 (13)
  • Ausgabe vom Freitag, den 19. Februar 1960 (14)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 23. Februar 1960 (15)
  • Ausgabe vom Freitag, den 26. Februar 1960 (16)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 01. März 1960 (17)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. März 1960 (18)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 08. März 1960 (19)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. März 1960 (20)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 15. März 1960 (21)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. März 1960 (22)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 22. März 1960 (23)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. März 1960 (24)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 29. März 1960 (25)
  • Ausgabe vom Freitag, den 01. April 1960 (26)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 05. April 1960 (27)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. April 1960 (28)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 12. April 1960 (29)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. April 1960 (30)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 19. April 1960 (31)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. April 1960 (32)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 26. April 1960 (33)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. April 1960 (34)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 03. Mai 1960 (35)
  • Ausgabe vom Freitag, den 06. Mai 1960 (36)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 10. Mai 1960 (37)
  • Ausgabe vom Freitag, den 13. Mai 1960 (38)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 17. Mai 1960 (39)
  • Ausgabe vom Freitag, den 20. Mai 1960 (40)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 24. Mai 1960 (41)
  • Ausgabe vom Freitag, den 27. Mai 1960 (42)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 31. Mai 1960 (43)
  • Ausgabe vom Freitag, den 03. Juni 1960 (44)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 07. Juni 1960 (45)
  • Ausgabe vom Freitag, den 10. Juni 1960 (46)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 14. Juni 1960 (47)
  • Ausgabe vom Freitag, den 17. Juni 1960 (48)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 21. Juni 1960 (49)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Juni 1960 (50)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 28. Juni 1960 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 01. Juli 1960 (52)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 05. Juli 1960 (53)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. Juli 1960 (54)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 12. Juli 1960 (55)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. Juli 1960 (56)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 19. Juli 1960 (57)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. Juli 1960 (58)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 26. Juli 1960 (59)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. Juli 1960 (60)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 02. August 1960 (61)
  • Ausgabe vom Freitag, den 05. August 1960 (62)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 09. August 1960 (63)
  • Ausgabe vom Freitag, den 12. August 1960 (64)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 16. August 1960 (65)
  • Ausgabe vom Freitag, den 19. August 1960 (66)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 23. August 1960 (67)
  • Ausgabe vom Freitag, den 26. August 1960 (68)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 30. August 1960 (69)
  • Ausgabe vom Freitag, den 02. September 1960 (70)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 06. September 1960 (71)
  • Ausgabe vom Freitag, den 09. September 1960 (72)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 13. September 1960 (73)
  • Ausgabe vom Freitag, den 16. September 1960 (74)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 20. September 1960 (75)
  • Ausgabe vom Freitag, den 23. September 1960 (76)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 27. September 1960 (77)
  • Ausgabe vom Freitag, den 30. September 1960 (78)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 04. Oktober 1960 (79)
  • Ausgabe vom Freitag, den 07. Oktober 1960 (80)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 11. Oktober 1960 (81)
  • Ausgabe vom Freitag, den 14. Oktober 1960 (82)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 18. Oktober 1960 (83)
  • Ausgabe vom Freitag, den 21. Oktober 1960 (84)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 25. Oktober 1960 (85)
  • Ausgabe vom Freitag, den 28. Oktober 1960 (86)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 01. November 1960 (87)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. November 1960 (88)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 08. November 1960 (89)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. November 1960 (90)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 15. November 1960 (91)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. November 1960 (92)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 22. November 1960 (93)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. November 1960 (94)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 29. November 1960 (95)
  • Ausgabe vom Freitag, den 02. Dezember 1960 (96)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 06. Dezember 1960 (97)
  • Ausgabe vom Freitag, den 09. Dezember 1960 (98)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 13. Dezember 1960 (99)
  • Ausgabe vom Freitag, den 16. Dezember 1960 (100)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 20. Dezember 1960 (101)
  • Ausgabe vom Freitag, den 23. Dezember 1960 (102)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 27. Dezember 1960 (103)
  • Ausgabe vom Freitag, den 30. Dezember 1960 (104)

Volltext

2 Sarnen, den 21. Juni 1960 
90. Jahrgang — Nr. 49 
«t 
bui alö ner B olUsfrcuuö 
finzelverkaufspreis 15 Rp. Adreßänderungen 30 Rp. Abonnements- 
Jas mit Obwaldner Pfarreinachrichten: Per Post zugestellt für 
. ganze Schweiz jährlich Fr. 13.—, halbjährlich Fr. 6.70. Ausland 
jährlich Fr. 18.—. Einzahlungen auf Postcheck-Konto VII 1085. 
»Jeuabonnenten werden jederzeit gerne angenommen. — Druck 
'nd Verlag: Louis Ehrli & Cie., Sarnen, Telephon (041) 85 10 33. 
Konservativ-christlichsoziales Organ 
Erscheint Dienstag und Freitag 
Wöchentliche Beilage: Obw. Pfarreinachrichten 
Verantwortlich für die Redaktion: 
Dr. jur. Jost Dillier, Sarnen, Tel. 85 18 06 
Inseratenpreise: Einspaltige Millimeterzeile: Obwalden 11 Rp., 
Schweiz 13 Rp., Reklame 40 Rp. — Inseratenannahme: Schweizer- 
Annoncen AG «ASSA», Luzern, Tel. 2 12 54, und Filialen. 
(Mit Ausnahme des Kantons Obwalden.) — Vorschriften 
betr. Placierung, Schriftwahl und Arrangement werden 
abgelehnt. Schluß der Inseratenannahme jeweils Montag 
und Donnerstag 18.00 Uhr. 
Wichtige Themen der zwei 
n|g Schweiz beginnt die Mitarbeit im Europa- 
Rat 
SKK Im Rahmen der Debatte über den Ge- 
schäftsbericht des Bundesrates beantwortete 
Bundespräsident Petitpierre im Nationalrat 
die Interpellation des Zürcher Christlichsozia- 
len Dr. Duft über die Beteiligung der Schweiz 
am Straßburger Europarat. Um die Hauptsache 
gleich vorauszunehmen: Der Bundesrat erklärt 
sich mit der Interpellation einverstanden und 
widersetzt sich der Entsendung einer schwei- 
zerischen Parlamentsdelegation in den Euro- 
parat von Straßburg nicht mehr. 
Die Einladung dazu ist vor einem Jahr er- 
gangen. Sie regt die Entsendung einer Delega- 
tion an zur Teilnahme an den Debatten über 
wirtschaftliche und kulturelle Fragen. In Fra- 
ge steht also nicht ein Vollbeitritt zum Euro- 
parat, sondern die Entsendung einer konsulta- 
tiven Beobachterdelegation. Obwohl sich seit 
der Einladung verschiedenes geändert hat — 
Spanien ist in die OECE aufgenommen worden 
und die OECE soll durch den Beitritt der 
USA und Kanadas erweitert werden, so daß 
sich der Europarat künftig kaum mehr als 
Parlament der OECE ausgeben kann — be- 
antragt der Bundesrat nun den Räten, die Ein- 
ladung des Europarates positiv zu beantwor- 
ten. Die beiden Kommissionen für Außenpoli- 
tik haben sich dieser Auffassung bereits ange- 
schlossen. Da der Europarat sich schon bisher 
immer um eine Vermittlung zwischen EWG 
und E'FTA bemüht hat, 'kann die Präsenz der 
Schweiz in Straßburg wertvoll sein, auch 
wenn die schweizerischen Delegierten kein 
Stimmrecht haben werden. Die Zahl d. schwei- 
zerischen Parlamentsdelegierten wird vom 
Europarat festgestellt werden. Es ist mit fünf 
Delegierten und fünf Stellvertretern zu rech- 
nen. Sie sollen auf Vorschlag der Fraktion von 
den Räten durch ihre Büros bezeichnet wer- 
den, am besten für eine Legislaturperiode. In- 
struktionen sind nicht zu erteilen, weder durch 
den Bundesrat noch durch die Räte. Die Dele- 
gierten stehen unter ihrer persönlichen Ver- 
antwortung und nehmen ohne Mandat Stel- 
lung. Selbstverständlich aber bleibt, daß ihre 
Stellungnahme die Schwiz nicht bindet und 
den Grundsatz, wonach die Außenpolitik in 
der Kompetenz des Bundesrates liegt, nicht 
tangiert. 
Daß sich der Interpellant von dieser po- 
sitiven Antwort befriedigt erklärt, versteht 
sich. 
So geht es nicht ... 
Wohl das aktuellste Thema der ganzen 
Debatte des Nationalrates um den Geschäfts- 
bericht des Bundesrates kam beim Militärde- 
partement zur Sprache. Das Thema heißt: 
Freiheit der Meinungsäußerung und Armeere- 
form. 
Daß diese Frage durch die Geschäftsprü- 
fungskommission aufgegriffen wurde, war 
®ehr als notwendig: Was heute an Druck auf 
jene ausgeübt wird, die sich in der Armee- 
reform eine eigene Auffassung zu bilden die 
Freiheit nehmen, ist ganz einfach unerhört. 
Erni vom Melchi 
Roman von R. Küchler-Ming 
Copyright by Eugen Rentsch-Verlag 
Erlenbach-Zürich 
Wie ungeduldig sie in der frischen Schnee- 
deöke umhertappen? Sie können und können 
sich nicht mehr halten. Schon bald eine Stun- 
de warten die einen. Und auch die andern wa- 
*«1 lange vor der angesagten Zeit auf dem 
p°sten. Vor Tageslicht sollen sie hier in den 
®rlen 
sein, hieß es. Ja, aber jetzt taget's Schon 
ann man die nahe gelegene Mühle unter- 
Scheiden und die frisch verschneiten Baume 
r'ngsherum. Und immer noch müssen wir war 
ten! 
. Der eine lüpft die Hellebarde von der rech- 
te& Schulter auf die Linke. Der andere prutt 
dle 
Schärfe seiner Axt. Sie tusdieln und mur- 
ren 
und drängen. Immer noch kein Zeichen 
Angriff! Was hat's denn gegeben. - - - 
Wenn es in der Kirche läute, müßten sie zum 
ten Sessionswoche in Bern 
Dieser Druck hat auch auf die eidgenössischen 
Räte übergegriffen, die doch den Entscheid 
zu fällen haben und deshalb den Anspruch 
auf umfassende Orientierung erheben dürfen: 
Der Konservativ-christlichsozialen Fraktion 
wurde am Dienstagabend das Referat von 
Oberstdivisionär Ernst, Kdt. der 8. Division, 
der nicht die offizielle Auffassung der Lan- 
desverteidigungskommission teilt, verunmög- 
licht. Und dies, obwohl es sich um eine ge- 
schlossene Fraktionssitzung handelte, eine Pub- 
lizität also nicht in Frage stand, und die Kon- 
servativ-christlichsoziale Fraktion früher be- 
reits ein Referat von Generalstabschef Anna- 
söhn zur Armeereform angehört hatte. Soweit 
sind wir also bereits — und es begann mit dem 
Redeverbot für jene höheren Offiziere, die die 
offiziellen Armeereformvorschläge nicht als 
abschließend, sondern als falsche Weichenstel- 
lung beurteilen. 
Die Auffassung der Geschäftsprüfungskom- 
mission zum Problem legte der Bündner Kon- 
servativ-christlichsoziale Tenchio dar. Es sei 
bei den höheren Offizieren zwischen Miliz-Of- 
fizieren und Berufsoffizieren zu unterschei- 
den. Für Milizoffiziere bestehe das Recht der 
freien Meinungsäußerung wie für jeden Bür- 
ger. Für Berufsoffiziere, die im Beamtenver- 
hältnis stehen, gelte zusätzlich das Beamten- 
statut. Auch für Berufsoffiziere soll uneinge- 
schränkte Diskussionsmöglichkeit herrschen — 
selbstverständlich im Rahmen des notwendi- 
gen Taktes, Maßes und der Disziplin, auf die 
die Armee nicht verzichten kann — solange 
Probleme in Diskussion und Beratung stehen. 
Mit dem Beschluß des Bundesrates muß diese 
Diskussion ihr Ende finden. Mit Nachdruck be- 
harrt die Geschäftsprüfungskommission aber 
auf der Wahrung des Rechtes des Parlamentes 
auf volle und umfassende Orientierung vor sei- 
ner Beschlußfassung. Es muß in der Kompe- 
tenz der parlamentarischen Kommissionen lie- 
gen, zu entscheiden, ob allenfalls Vertreter von 
Auffassungen, die von den offiziellen abwei- 
chen, zugezogen werden sollen — was ver- 
nünftigerweise auch für die Fraktionen Gel- 
tung haben muß. Im höheren Landesinteresse 
müsse eine Synthese zwischen Meinungsfrei- 
heit, Informationsbedürfnis der Oeffentlich- 
keit und Disziplin der Armee erstrebt werden. 
Die Stellungnahme des Chefs des Militär- 
departementes zu diesem grundsätzlichen Pro- 
blem — zugleich als Antwort auf zwei Inter- 
pellationen — war erschütternd: Für die Be- 
rufsoffiziere gelte das Beamtenstatut wie für 
jeden anderen Beamten. Bundserat Chaudet 
fand es sogar angebracht, Oberstdivisionäre 
und Korpskommandanten mit einem Polizei- 
chef in Vergleich zu setzen! Die Milizoffiziere 
seien frei in ihrer Meinungsäußerung — selbst- 
verständlich wiederum in Respektierung der 
Disziplin. Alle höheren Offiziere seien über 
die Grundlagen der Armeereform orientiert 
worden. Ein eigentliches Redeverbot sei nicht 
erlassen worden, aber man erwarte, daß diese 
Offiziere es unterlassen, in der Öffentlichkeit 
eine andere Auffassung als die offizielle zu 
vertreten. Daran seien die hohen Offiziere an- 
Angriff bereit sein. Schon längst ist die Glok- 
ke verklungen. 
Das durch den tiefen Wasserstand lahmge- 
legte Mühlrad hebt seine Riesenarme aus der 
Dämmerung hervor. Der eine Arm weist hin- 
auf, auf die Burg, deren mächtige Umrisse sich 
jetzt am grauen Himmel abzuzeichnen begin- 
nen, und der andere hinunter gen Norden. 
«Was ist das, daß dort der Himmel blutet?» 
Nur schwach mag die Röte durch den gro- 
ßen Nebelschleier zu dringen. Doch sie wissen 
alle, was das bedeutet: 
«Dort liegt der Rotzberg. Dort brennt die 
Burg!» 
«Die Eidgenossen nid dem Kernwald haben 
ihr Werk erfüllt. Und wir hocken noch hier!» 
«Verdammt! Müssen wir die Letzten sein? 
Die Urner und die Schwyzer haben schon vo- 
rige Woche alle festen Häuser und Türme, auf 
denen die Habsburgischen hockten, gebrochen. 
Nid dem Kernwald brennt die Burg. Alle ha- 
ben sich befreit. Nur wir warten noch!» 
«Auch wir warten nicht länger. Auf Ehr!» 
läßlich des Rapportes Ende 1959 erinnert wor- 
den ... Laut Bundesrat Chaudet kann es der 
Bundesrat auch nicht akzeptieren, daß diese 
Offiziere von Kommissionen und Fraktionen 
zu orientierenden Vorträgen beigezogen wer- 
den. Das sei keine «rationelle Information», 
sondern schaffe nur Unsicherheit und gefähr- 
de die Autorität der Armeeleitung und des 
Bundesrates ... 
Auch wenn das letzte Wort dieser Angele- 
genheit noch nicht gesprochen sein kann, so 
muß heute mit Bedauern festgestellt werden: 
Die Verantwortlichen für unsere Landesver- 
teidigung haben das Klima für die Armeere- 
form in einer Weise präpariert, die zu Be- 
sorgnissen Anlaß gibt. Mit den in diesem Falle 
angewendeten Methoden ist in einer Demokra- 
tie mit freien Menschen nichts zu erreichen. 
Das Hauptgeschäft des Nationalrates am 
Freitag war die Behandlung einer Motion 
Scherrer (Schaffhausen) über 
Maßnahmen gegen die Ueberfremdung durch 
Grundstückkäufe. 
Bundesrat von Moos antwortete, in- 
dem er eingangs die Darstellungen des Motio- 
närs über die in den letzten Jahren in starkem 
Maße zugenommenen Grundstückkäufe durch 
Ausländer bestätigt. Vor allem sind es deut- 
sche Käufer, die in großem Maße Grundeigen- 
tum in der Schweiz erworben haben und im- 
mer noch erwerben. Sie werden dazu durch 
entsprechende Inserate schweizerischer Ver- 
käufer und Liegenschaftsvermittler eingela- 
den. So konnten in der Wochenausgabe der 
«Frankfurter Allgemeinen» bis zu 70 Inserate 
solcher Art festgestellt werden. Was das Aus- 
maß der festgestellten Grundstückkäufe in 
der Schweiz durch Deutsche anbelangt, weist 
der Chef des Justiz- und Polizeidepartementes 
darauf hin, daß es nach unvollständigen Anga- 
ben in den letzten Jahren den Betrag von rund 
269 Millionen DM erreicht hat — gegenüber 
analogen Käufen im Betrage von 271 Mio. DM 
in sämtlichen EWG-Ländern zusammengenom- 
men! Und rund ein Viertel dieser deutschen 
Grundstückkäufe entfällt allein auf das Tes- 
sin! Es dürfte also wohl feststehen, daß in un- 
serem Lande in außergewöhnlichem Umfang 
Grundstücke und Liegenschaften durch auslän- 
dische Interessenten aufgekauft werden, und 
daß dadurch eine Ueberfremdung ganz eigener 
und dauernder Art droht. 
Nun ist aber zu beachten, daß der Erwerb 
schweizerischen Grund und Bodens durch Aus- 
länder nicht rechtswidrig ist, sondern im Rah- 
men unserer Rechtsordnung vor sich geht. An- 
derseits ist klar, daß eine solche Entwicklung 
gerade für unsern Kleinstaat sowohl demogra- 
phisch als auch volkswirtschaftlich wesentlich 
ins Gewicht fällt und zudem geeignet sein 
kann, der Bodenspekulation Vorschub zu lei- 
sten. Es stellt sich also die Frage, welche 
Rechtsmittel zur Abwehr solcher Gefahren 
bereits zur Verfügung stehen und welche even- 
tuell zu schaffen wären. 
Das geltende Bundesrecht, das helfen könnte, 
den überbordenden Erwerb v. Grundeigentum 
durch Ausländer einzudämmen, erschöpft sich 
im wesentlichen im Fremdenpolizeirecht, im 
landwirtschaftlichen Bodenrecht, im Forstpo- 
Erni faßt den Holm seiner Streitaxt, die er 
schon seit einer Stunde in den Händen hält, 
noch fester und eilt von einem Freund zum 
andern, um zu beruhigen und zu vertrösten 
und damit die eigene Hast zu zähmen. «Wir 
haben unsere Abmachung. Wir müssen uns da- 
ran halten.» 
«Sonst drängte keiner so wie du. Und jetzt 
... Was ist in dich gefahren, Erni?» 
«Unsere Freunde werden ins Horn stoßen, 
sobald der Landenberger in der Kirche ist und 
ihrer so viele in die Burg eingedrungen sind, 
daß sie das Tor offen halten können. Das wißt 
ihr doch!» sagt Erni mit schlecht verhaltener 
Wut und stapft ohne Sinn und Zweck mit ei- 
lenden Schritten zur Mühle hinüber und wie- 
der zurück. 
«Wenn der Landvogt das Feuerwerk auf 
dem Rotzberg unten sieht, dan wird's ihn wohl 
nicht mehr gelüsten, zur Kirche zu gehen», sagt 
ein älterer, untersetzter Bauer, der einen 
schweren Pickel in der Hand trägt. Und die 
anderen pflichten ihm bei. 
«Unser Plan ist futsch. Wir können uns 
lizei- und im Militärrecht, wobei aber die 
Rechtsanwendung mit einer Einschränkung in 
erster Linie in die Zuständigkeit der Kantone 
und nicht des Bundes fällt. Zur Schaffung 
weiterer Rechtsgrundlagen insbesondere für 
die Einführung einer Bewilligungs- oder Ge- 
nehmigungspflicht müßte die Verfassung re- 
vidiert werden, wobei außer dem Völkerver- 
tragsrecht auch die Interessen der Schweizer 
im Ausland zu berücksichtigen wären. Mehr 
Möglichkeiten stehen den Kantonen offen, so- 
wohl im Steuerrecht — unter Vermeidung von 
völkerrechtswidrigen Diskriminierungen — als 
auch im Natur- und Heimatschutz und in der 
Aufsicht über die Liegenschaftsvermittlung. 
Bei alledem werden sich weder die Bevöl- 
kerung unseres Landes noch die Behörden ei- 
ner allgemeinen Xenophobie hingeben oder 
schuldig machen wollen, denn wir woHefi uns 
der kulturellen und wirtschaftlichen Wechsel- 
beziehungen zwischen der Schweiz und unse- 
ren Nachbarvölkern bewußt bleiben. Das än- 
dert aber nichts an der Feststellung, daß die 
erwähnte Entwicklung im Grundstückverkehr 
als ungewöhnlich und mit Nachteilen verbun- 
den und daher in der Häufung der festzustel- 
lenden Fälle als unerwünscht angesehen wer- 
den muß. Positiv fallen dagegen nur wenige 
Momente ins Gewicht. So mag es manchem 
bedrängten kleinen Landbesitzer auf der 
Schattenseite des Lebens als Morgenröte einer 
schöneren Zukunft vorkommen, wenn er aus 
seinem kargen, stotzigen Aeckerlein plötzlich 
reichen, klingenden Gewinn ziehen kann. Wir 
wollen dafür wenigstens Verständnis aufbrin- 
gen und ganz allgemein die Aufgabe nicht aus 
dem Auge verlieren, den Mitbürgern beizu- 
stehen, die ein oft mehr als bescheidenes Da- 
sein fristen. Trotzdem wollen wir uns der ge- 
stellten Aufgabe ,der signalisierten ungesun- 
den Erscheinung in ihrer Allgemeinheit zu be- 
gegnen, nicht entschlagen, weil hier mit dem 
Besitz am heimischen Grund und Boden, dem 
Eigentum an unserem Schweizerboden, allge- 
meine Interessen des Landes berührt werden 
und Höheres auf dem Spiele steht. Als positiv 
ist auch die Reaktion der Öffentlichkeit und 
der Presse auf diese Entwicklung zu werten. 
Der Schutz der Heimat ist jederzeit im wach- 
samen Sinn des Volkes am besten aufgehoben. 
Damit sollen sich aber auch Vorkehren ver- 
binden, die erfolgversprechend, tragbar und 
rechtlich zulässig sind. 
Wie erwähnt, erlaubt die geltende Rechts- 
ordung der Eidgenossenschaft keine unmittel- 
baren staatlichen Eingriffe gegen die uner- 
wünschte Ausdehnung des ausländischen 
Grundeigentums. Dagegen ist eine gewisse 
mittelbare, vom stehenden Recht ausgehende 
Abhilfe möglich, aber ihr Schwergewicht ruht 
bei den Kantonen. Der Bundesrat hat deshalb 
am 13. Juni 1960 ein orientierendes Kreis- 
schreiben an die Kantonsregierungen gerich- 
tet und sie auf die ihnen zur Verfügung ste- 
henden Möglichkeiten aufmerksam gemacht. 
Was der Bund selber an rechtlichen oder ad- 
ministrativen Vorkehren unternehmen könn- 
te, wird vom Bundesrat mit Sorgfalt weiter 
geprüft unter aufmerksamer Beobachtung der 
Entwicklung. Im übrigen vertraut der Bundes- 
rat darauf, daß sich die Selbsthilfe der Wirt- 
nicht mehr daran halten», ruft ein hitziger 
Junge. «Vorwärts jetzt, ehe es zu spät ist.» 
Erni beißt sich auf die Zähne. Sein Kopf 
ist feuerrot. 
«Es hat gefehlt. Unsere Freunde wurden 
verraten, ehe sie in der Burg genügend Fuß 
fassen konnten.» 
«Auf! Wir müssen ihnen zu Hilf!» 
«Halt! Ordnung!» ruft Erni. 
«Seit wann hältst du es mit den Furchtha- 
sen?» hänselt einer. Und alle andern schimpfen 
und murren. 
Wie all das auf Ernis Herz einhämmert! 
Doch er hat sein Wort gegeben auf den ge- 
meinsamen Plan. Gestern abends noch hat er 
Richenza und ihrem Vater versprochen, daß er 
seinen Eifer nicht überborden lasse. Aber 
jetzt, wo vom Rotzberg her die Freiheit leuch- 
tet, die Freiheit der Freunde nid dem Kern- 
wald, und hier oben die verfluchte Burg des 
Landenbergers immer deutlicher aus dem 
Dämmer emporsteigt ... die mächtige Burg, 
auf der amend die mutigen Freunde doch in 
Bedrängung geraten sind ... Fortsetzung folgt
	        

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Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

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