ZentralGut Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Obwaldner Volksfreund (1960)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Deskriptive Daten

fullscreen: Obwaldner Volksfreund (1960)

Zeitung

Titel:
Obwaldner Volksfreund
Sammlung:
Kantonsbibliothek Obwalden
Dokumenttyp:
Zeitung
Erscheinungsort:
Sarnen
Umfang:
104 Bd. ;

Zeitungsband

Sammlung:
Kantonsbibliothek Obwalden
Dokumenttyp:
Zeitungsband
Erscheinungsdatum:
1960
Bandzählung:
1960
Permanente ID:
ark:/63274/s01jg7v
Lizenz:
Copyright not evaluated

Ausgabe

Sammlung:
Kantonsbibliothek Obwalden
Dokumenttyp:
Zeitung
Strukturtyp:
Ausgabe
Erscheinungsdatum:
04.03.1960
Bandzählung:
18

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Obwaldner Volksfreund
  • Obwaldner Volksfreund (1960)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 05. Januar 1960 (1)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. Januar 1960 (2)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 12. Januar 1960 (3)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. Januar 1960 (4)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 19. Januar 1960 (5)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. Januar 1960 (6)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 26. Januar 1960 (7)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. Januar 1960 (8)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 02. Februar 1960 (9)
  • Ausgabe vom Freitag, den 05. Februar 1960 (10)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 09. Februar 1960 (11)
  • Ausgabe vom Freitag, den 12. Februar 1960 (12)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 16. Februar 1960 (13)
  • Ausgabe vom Freitag, den 19. Februar 1960 (14)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 23. Februar 1960 (15)
  • Ausgabe vom Freitag, den 26. Februar 1960 (16)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 01. März 1960 (17)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. März 1960 (18)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 08. März 1960 (19)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. März 1960 (20)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 15. März 1960 (21)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. März 1960 (22)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 22. März 1960 (23)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. März 1960 (24)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 29. März 1960 (25)
  • Ausgabe vom Freitag, den 01. April 1960 (26)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 05. April 1960 (27)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. April 1960 (28)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 12. April 1960 (29)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. April 1960 (30)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 19. April 1960 (31)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. April 1960 (32)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 26. April 1960 (33)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. April 1960 (34)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 03. Mai 1960 (35)
  • Ausgabe vom Freitag, den 06. Mai 1960 (36)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 10. Mai 1960 (37)
  • Ausgabe vom Freitag, den 13. Mai 1960 (38)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 17. Mai 1960 (39)
  • Ausgabe vom Freitag, den 20. Mai 1960 (40)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 24. Mai 1960 (41)
  • Ausgabe vom Freitag, den 27. Mai 1960 (42)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 31. Mai 1960 (43)
  • Ausgabe vom Freitag, den 03. Juni 1960 (44)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 07. Juni 1960 (45)
  • Ausgabe vom Freitag, den 10. Juni 1960 (46)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 14. Juni 1960 (47)
  • Ausgabe vom Freitag, den 17. Juni 1960 (48)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 21. Juni 1960 (49)
  • Ausgabe vom Freitag, den 24. Juni 1960 (50)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 28. Juni 1960 (51)
  • Ausgabe vom Freitag, den 01. Juli 1960 (52)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 05. Juli 1960 (53)
  • Ausgabe vom Freitag, den 08. Juli 1960 (54)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 12. Juli 1960 (55)
  • Ausgabe vom Freitag, den 15. Juli 1960 (56)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 19. Juli 1960 (57)
  • Ausgabe vom Freitag, den 22. Juli 1960 (58)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 26. Juli 1960 (59)
  • Ausgabe vom Freitag, den 29. Juli 1960 (60)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 02. August 1960 (61)
  • Ausgabe vom Freitag, den 05. August 1960 (62)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 09. August 1960 (63)
  • Ausgabe vom Freitag, den 12. August 1960 (64)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 16. August 1960 (65)
  • Ausgabe vom Freitag, den 19. August 1960 (66)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 23. August 1960 (67)
  • Ausgabe vom Freitag, den 26. August 1960 (68)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 30. August 1960 (69)
  • Ausgabe vom Freitag, den 02. September 1960 (70)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 06. September 1960 (71)
  • Ausgabe vom Freitag, den 09. September 1960 (72)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 13. September 1960 (73)
  • Ausgabe vom Freitag, den 16. September 1960 (74)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 20. September 1960 (75)
  • Ausgabe vom Freitag, den 23. September 1960 (76)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 27. September 1960 (77)
  • Ausgabe vom Freitag, den 30. September 1960 (78)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 04. Oktober 1960 (79)
  • Ausgabe vom Freitag, den 07. Oktober 1960 (80)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 11. Oktober 1960 (81)
  • Ausgabe vom Freitag, den 14. Oktober 1960 (82)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 18. Oktober 1960 (83)
  • Ausgabe vom Freitag, den 21. Oktober 1960 (84)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 25. Oktober 1960 (85)
  • Ausgabe vom Freitag, den 28. Oktober 1960 (86)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 01. November 1960 (87)
  • Ausgabe vom Freitag, den 04. November 1960 (88)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 08. November 1960 (89)
  • Ausgabe vom Freitag, den 11. November 1960 (90)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 15. November 1960 (91)
  • Ausgabe vom Freitag, den 18. November 1960 (92)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 22. November 1960 (93)
  • Ausgabe vom Freitag, den 25. November 1960 (94)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 29. November 1960 (95)
  • Ausgabe vom Freitag, den 02. Dezember 1960 (96)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 06. Dezember 1960 (97)
  • Ausgabe vom Freitag, den 09. Dezember 1960 (98)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 13. Dezember 1960 (99)
  • Ausgabe vom Freitag, den 16. Dezember 1960 (100)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 20. Dezember 1960 (101)
  • Ausgabe vom Freitag, den 23. Dezember 1960 (102)
  • Ausgabe vom Dienstag, den 27. Dezember 1960 (103)
  • Ausgabe vom Freitag, den 30. Dezember 1960 (104)

Volltext

z. Sarnen, den 4. März 1960 
Die heutige Nummer umfaßt 6 Seiten 
90. Jahrgang — Nr. 18 
Obw alö iierB o lksfreuuö 
Einzelverkaufspreis 15 Rp. Adreßanderungen 30 Rp. Abonnements- 
preis mit Obwaldner Pfarremachrichten: Per Post zugestellt für 
die ganze Schweiz jährlich Fr. 13.—, halbjährlich Fr. 6.70 Ausland 
jährlich Fr. 18.—. Einzahlungen auf Postcheck-Konto VII 1085 
Neuabonnenten werden jederzeit gerne angenommen. — Druck 
und Verlag: Louis Ehrli & Cie., Sarnen, Telephon (041) 8510 33. 
Konservativ-christlichsoziales Organ 
Erscheint Dienstag und Freitag 
Wöchentliche Beilage: Obw. Pfarreinachrichten 
Verantwortlich für die Redaktion: 
Dr. jur. Jost Dillier, Sarnen, Tel. 85 18 06 
Inseratenpreise: Einspaltige Millimeterzeile: Obwalden 11 Rp., 
Schweiz 13 Rp., Reklame 40 Rp. — Inseratenannahme: Schweizer- 
Annoncen AG «ASSA», Luzern, Tel. 2 12 54, und Filialen. 
(Mit Ausnahme des Kantons Obwalden.) — Vorschriften 
betr. Placierung, Schriftwahl und Arrangement werden 
abgelehnt. Schluß der Inseratenannahme jeweils Montag 
und Donnerstag 18.00 Uhr. 
Verfassungs- und Steuers ragen vor dem Kantonsrat 
D. An der Sitzung vom Donnerstag, den 3. 
März, behandelte der Kantonsrat in erster Le- 
sung eine Neufassung von Art. 18 KV sowie 
eine umfangreiche Abänderungsvorlage des 
Steuergesetzes. Da es bis zur Erledigung der 
beiden Geschäfte 16.40 Uhr geworden war, 
wurden die anderen 7 Traktanden auf eine 
nächste Sitzung verschoben. 
Zu Beginn gab Vizepräsident Josef Annen 
der in Vertretung des entschuldigt abwesen- 
den Kantonsratspräsidenten den Vorsitz hatte, 
den Eingang einer von den drei christlichsozia- 
len Kantonsräten eingereichten Motion betr. 
Totalrevision der Kantonsverfassung (vgl. un- 
ten) bekannt sowie je einer Interpellation über 
den Uferschutz am Sarnersee und über die 
schon länger hängige Submissionsordnung 
(Verfahrensregelung für die Vergebung öf- 
fentlicher Arbeiten). 
Aenderung von Art. 18 der Kantonsverfassung 
Wir haben bereits im «Volksfreund» vom 
23. Februar darüber orientiert, daß es hier da- 
rum geht, eine bessere Verfassungsgrundlage 
für die Einführung indirekter Steuern zu 
schaffen. Dem Antrag der Regierung, der von 
Finanzdirektor Chr. Dillier vertreten wurde, 
erwuchs von zwei verschiedenen Seiten Op- 
position: 
Die Christlidhsozialen opponierten nicht 
grundsätzlich gegen die vorgesehene Neufas- 
sung von Art. 18, aber sie beantragten, daß 
nun die schon lange in der Luft hängende To- 
talrevision der Verfassung an die Hand ge- 
nommen werde — 1948 ist eine umfangreiche 
Revisionsvorlage bei der Volksabstimmung 
durchgefallen — und daß dann dieser Artikel 
zusammen mit den übrigen revidiert werde. 
Demgegenüber wurde betont, daß eine Total- 
revision erfahrungsgemäß einige Jahre in An- 
spruch nehme und daß die Einführung indirek- 
ter Steuern vordringlich sei. 
Kantonsrat Läubli opponierte seinerseits 
mit der Begründung, es müßten gleichzeitig 
mit der Verfassungsgrundlage auch die Geset- 
zesbestimmungen über die Erhebung der vor- 
gesehenen indirekten Steuern zur Abstim- 
mung gebracht werden, da sonst «die Regie- 
rung und die Steuerverwaltungen einen Frei- 
brief für den Mißbrauch der Macht nach per- 
sönlichen Sympathien» erhalten usw. Dies war 
eine offensichtliche Uebertreibung, denn über- 
all wird zuerst die Verfassungsgrundlage ge- 
schaffen und erst nachher das detaillierte Ge- 
setz, überdies kommt jedes Gesetz wiederum 
in zwei Lesungen vor den Kantonsrat und 
nachher vor das Volk, bis «Regierung und 
Steuerverwaltungen ihre Macht spielen lassen 
können ...» 
Ob dieser Uebertreibung hat man sich im 
Rate nicht aufgeregt. Dagegen gab die For- 
mulierung dieses neuen Artikels, über den man 
grundsätzlich in großer Mehrheit einig war, 
soviel zu reden, daß beschlossen wurde, am 
Nachmittag nochmals darauf zurückzukom- 
men, in der Meinung, die verschiedenen An- 
tragsteller könnten sich über Mittag auf eine 
Formulierung einigen. Dies war denn auch 
der Fall, so daß schließlich folgende Fassung 
oppositionslos angenommen wurde: «Der Staat 
und die Gemeinden sind befugt, für die Erfül- 
lung ihrer Aufgaben Steuern zu erheben. Die 
Gesetzgebung bestimmt die Arten und den 
Umfang der für den Kanton und die Gemein- 
den zu beziehenden Steuern. Es ist dabei der 
Grundsatz einer gerechten Belastung aller 
Steuerpflichtigen anzuwenden.» 
Die Revision des Steuergesetzes 
Ueber diese Revisionsvorlage haben wir in 
den Nummern vom 16. und 19. Februar aus- 
führlich orientiert. Sowohl bei der Eintretens- 
debatte wie auch bei den einzelnen Artikeln 
setzten sich Kommissionsreferent S. Imfeid 
sowie der Finanzdirektor (der als Adjutant 
den kant. Steuerverwalter mitgebracht hatte) 
und andere für die Vorlage ein. Kantonsrat 
Läubli beantragte unter Hinweis auf verschie- 
dene Punkte, die vielfach in der Detailbera- 
tung wiederum vorgebracht wurden, Nichtein- 
treten, aber er unterlag gegen ein überwie- 
gendes Mehr. 
Bei Art. 6 beantragte Kantonsrat Läubli 
die getrennte Besteuerung des Arbeitserwer- 
bes von Ehegatten, aber der Kantonsrat ent- 
schied sich für die Beibehaltung der bisheri- 
gen Ordnung, die auch in den andern Kanto- 
nen gilt. Bei Art. 8 lit. b wollte er die Möglich- 
keit zur Steuerbefreiung für Industrien nicht 
mehr auf 1 plus 9 Jahre, sondern nur mehr 
auf 1 plus 4 Jahre festlegen. Er unterlag, nicht 
zuletzt deshalb, weil auch das interkantonale 
Konkordat betr. Verbot von Steuerabkommen 
diesen Rahmen kennt, der selbstverständlich, 
wie schon bisher, nicht bei jedem Gesuch von 
den Behörden voll ausgenützt wird. Nach der 
Vorlage wird die Möglichkeit für solche Steu- 
erbefreiungen nicht nur für Neueröffnungen, 
sondern auch für wirtschaftlich bedingte Um- 
stellungen von industriellen oder gewerblichen 
Betrieben vorgesehen, wobei diese selbstver- 
ständlich im volkswirtschaftlichen Interesse 
des Kantons, insbesondere der Arbeitsbeschaf- 
fung, liegen müssen. (Damit geht ein Postulat 
des Gewerbes in Erfüllung.) 
In Art. 18 Abs. 2 war vorgesehen, daß ein 
Besitzer von steuerfreien Aktien einer inner- 
kantonalen AG allfällige Schulden nicht allein 
vom steuerpflichtigen Vermögen abziehen 
dürfe, sondern daß dies verhältnismäßig von 
diesem und von den Aktien geschehen müsse. 
Auf Antrag von Kantonsrat Läubli wurde 
diese Neuerung gestrichen. 
Die weiteren Bestimmungen gaben nicht 
viel zu reden, bis zur Frage der zusätzlichen 
Entlastung älterer Personen. Die Vorlage bringt 
in dieser Beziehung eine gewisse Neuerung 
(vgl. unsere Ausführungen vom 19. Februar), 
aber Kantonsrat S. Berchtold war der Mei- 
nung, dies gehe zu wenig weit. Er verzichtete 
aber ausdrücklich darauf, einen Antrag zu 
stellen, und als von keiner Seite ein solcher 
kam, stellte er tadelnd fest, er hätte vom kant. 
Parlament mehr soziales Verständnis erwartet. 
(Soziales Verständnis ohne konkrete Anträge, 
die nachher auf ihre Auswirkungen hin über- 
prüft werden können, nützt in einer gesetzge- 
benden Behörde nichts. Red.) 
Die verschiedenen neuen Bestimmungen 
des Art. 30 gaben ziemlich viel zu reden, wur- 
den aber schließlich gemäß Kommissionsan- 
trag mit zwei Zusatzanträgen der Regierung 
angenommen. Das Wesentlichste besteht hier 
darin, daß als Korrelat zur (bescheidenen) 
Senkung der Vermögenssteuer in Art. 29, wel- 
che diskussionslos passierte, der Vermögens- 
ertrag, auch wenn er 4 Prozent nicht über- 
steigt, ebenfalls als Einkommen zu versteuern 
sein wird. Ferner haben nach der Vorlage auch 
die Nicht-Buchführungspflichtigen Kapitalge- 
winne aus Veräußerungen als Einkommen zu 
versteuern, womit eine in gewerblichen Krei- 
sen viel gerügte Ungleichheit beseitigt werden 
soll. Bei Kapitalgewinnen aus Grundstückver- 
äußerungen wird die Steuer (für Nicht-Buch- 
führungspflichtige) reduziert und zwar je 
mehr, desto länger ein Grundstück im Besitze 
des Veräußerers war. Und Kapitalgewinne aus 
Veräußerung von Wertpapieren sind erst zu 
versteuern, wenn sie 10 Prozent der Anlage- 
kosten übersteigen und mindestens Fr. 2000.— 
erreichen. Für Handänderungen unter nahen 
Verwandten und Ehegatten gilt die Grund- 
stückgewinnsteuer nicht. Ueber die Formulie- 
rung, was gegenüber Umgehungsmachenschaf- 
ten geschehen soll, konnte sich der Kantonsrat 
nicht einigen; diese Frage wurde an die Kom- 
mission zurückgewiesen. 
Die neue Umschreibung der Abzüge vom 
Roheinkommen (Art. 31) und der Sozialabzüge 
(Art. 32) gab nicht viel zu reden, sowenig wie 
die vorgesehene Milderung der Progression 
für Einkommen über 16 000 Franken und die 
Herabsetzung des Kopfsteuer-Alters von 20 auf 
18 Jahre. 
Dafür wurde es lebendiger bei Art. 37: Ge- 
,Jen die Opposition eines Kernser Vertreters 
wurde die Neuerung eingeführt, daß alle ju- 
ristischen Personen, also auch die Korporatio- 
nen, wie Aktiengesellschaften besteuert wer- 
den, wenn sie ein industrielles oder gewerbli- 
ches Unternehmen (Kraftwerk, Seilbahn usw.) 
betreiben. Anderseits erreichte Kantonsrat 
Läubli, daß die Bestimmung, wonach Dividen- 
den von innerkantonalen Aktiengesellschaften 
auch schon unter 4 Prozent als Einkommen 
versteuert werden müssen, nochmals an die 
Kommission zurückgewiesen wurde. Weniger 
Erfolg hatte er bei Art. 41, wo er die Aktien- 
gesellschaften — er nannte sie «Milchküeli 
des Kantons» — unter Hinweis auf die Ver- 
hältnisse in anderen Kantonen noch mehr 
entlasten wollte. 
Die weiteren Bestimmungen der Vorlage 
gaben nicht mehr viel Diskussionsstoff — 
manch einen mag die fortgeschrittene Zeit da- 
von abgehalten haben, sich noch mehr zu 
äußern — bis zu Art. 76 und 79. Kantonsrat 
Läubli beantragte, von den säumigen Steuer- 
zahlern nicht 5 Prozent, sondern nur 3 Prozent 
Verzugszins zu verlangen und gleichzeitig den 
Vorauszahlern ein Skonto von 3 Prozent zu 
gewähren. Beide Anträge unterlagen. (Bei ei- 
nem Steuerbetrag von 1000 Franken, der einen 
Monat im Voraus bezahlt wird, würde z. B. 
3 Prozent Skonto nur einen Betrag von Fr. 
2.50 ausmachen, also etwas, das kaum zählt.) 
Bei Art. 79 beantragte die Kommission, Rück- 
forderung von irrtümlich zuviel bezahlten 
Steuern während 5 Jahren seit der Rechnungs- 
stellung zuzulassen, während die Regierung 
nur 2 Jahre gewähren wollte. Die Kommission 
siegte, aber eine Regierungskrise brach deswe- 
gen nicht aus ... 
Sowohl die Verfassungs vorläge wie auch 
die Revision des Steuergesetzes kommen nun 
noch für eine zweite Lesung vor den Kantons- 
rat. 
O BWALD E N 
Wahlen ins Divisionsgericht 8. (Korr.) Wie 
bekannt wird, ist bei der Neubestellung des 
Divisionsgerichtes 8, Obergerichtspräsident Dr. 
Caspar Arquint, Sachsein, zum Gerichtsschrei- 
ber des Divisionsgerichtes und Verhörrichter 
Dr. Ignaz Britschgi, Sarnen, zum Ersatzrichter 
berufen worden. Beste Wünsche zur ehren- 
vollen Wahl. 
Obwalden am Radio. Nächsten Mittwoch, 
den 9. März, sind um 16.35 Uhr, unter dem Ti- 
tel «Muetter- und Großmuetter-Freide» Prosa 
und Verse von Frau Hedwig Egger-von Moos zu 
hören. 
Die Brünigstraße soll ins Nationalstraßen- 
Programm aufgenommen werden. In Bern tag- 
te unter dem Vorsitz von Nationalrat Eggen- 
berger (St. Gallen) und im Beisein von Bundes- 
rat Tschudi und Oberbauinspektor Ruckli die 
nationalrätliche Kommission zur Beratung der 
Botschaft und des Beschlußentwurfes über die 
Festlegung des Nationalstraßennetzes. Nach 
eingehender Prüfung des Antrages des Bun- 
desrates sowie nach Würdigung aller Einga- 
ben, die in dieser Sache an die Kommission 
gelangten, stimmte die Kommission dem vom 
Bundesrat vorgeschlagenen Nationalstraßen- 
netz zu. Darüber hinausgehend beschloß sie, 
dem Nat'rat den Straßenzug Thun—Spiez—In- 
terlaken — Iseltwald — Brienzwiler — Brünig 
— Luzern zur Aufnahme in das Netz zu emp- 
fehlen. Auch soll der Straßenzug Yverdon — 
Murten — Bern nicht zweispurig, sondern als 
Nationalstraße erster Klasse, das heißt als vier- 
spurige Autobahn erstellt werden. Mit diesen 
einzigen Ergänzungen hieß die Kommission 
den Beschlussesentwurf über die Festlegung 
des Nationalstraßennetzes ohne Gegenstimme 
gut. 
Der Vertreter des Bundesrates erklärte sich 
bereit, im Einvernehmen mit den beiden be- 
teiligten Kantonen die Studien für die Erstel- 
lung eines Gotthard-Straßentunnels, der na- 
mentlich vom Kanton Tessin gefordert wird, 
an die Hand zu nehmen. 
Oeffentliche Großkundgebung gegen den 
Lärm. Es ist höchste Zeit, daß dem großen 
Volksschädling «Lärm» energisch zu 
Leibe gerückt wird. Vom Frühling bis spät 
in den Herbst hinein sind unsere Hauptstraßen 
Erni vom Melchi 
Roman von R. Küchler-Ming 
30 
Copyright by Eugen Rentsch-Verlag 
Erlenbach-Zürich 
Erni hält den Schritt ein wenig an. Er 
schlägt beide Hände an die Schläfen und starrt 
eine .Weile vor sich hin. Dann ruft er: «Ich 
will's selber sehen», und eilt talwärts. 
Der Stauffacher 
«Wer hat mir meinen Reif ins Korn herun- 
tergeworfen?» ruft Jenni, der kleine Enkel 
des Walter Fürst zu Bürglen. «He, Andres!» 
Herausfordernd stellt er sich in seiner zehn- 
jährigen Selbstsicherheit mit verschränkten 
Armen und gespreitzten Beinen vor seinem 
ußi zwei Jahre jüngeren Bruder hin. 
«Heraus mit der Sprache!» gebietet er, da 
dieser nichts antwortet und stampft den groß- 
väterlichen Boden mit seinem nackten Fuß. 
Andres lacht verschmitzt und sagt dann 
freimütig: «He, ich.» 
«So! Willst ihn sogleich wieder holen?» 
Andres stellt sich mit ebenso großartig ver- 
schlungenen Armen wie ein Standbild vor 
seinen Bruder hin, als wolle er ewig nicht 
mehr vom Fleck und lacht spöttisch auf. 
«Sogleich, sag ich. Sogleich!» «Willst du 
folgen oder nicht?» fügt er nach einem kurzen 
Atem barsch hinzu. 
. «Nein, nein! Dir folg ich nicht, du Land- 
vogt du!» 
«Was? Wie nennst du mich? Du Ketzer!» 
Jenni holt zu einer mächtigen Ohrfeige aus. 
Doch Andres wartet sie nicht ab. Rasch wie 
eine Forelle ist er entwischt. Jenni verfolgt 
ihn. Und die beiden galoppieren in wilder 
Jagd den Pfad hinunter, daß die nackten Fuß- 
sohlen kaum den Boden berühren. 
Neben dem breiten, behäbigen Wohnhaus 
des Walter Fürst steht Werner Stauffacher von 
Steinen an den Zaun gelehnt und sieht dem 
Treiben belustigt zu. Ueberall dasselbe. Ueber- 
all neckt und hänselt sich das junge Blut. Hier 
zu Uri wie daheim im Schwzerland. Und so 
frei- und frohmütig! 
Der Schatten, den die Buben für eine kur- 
ze Weile von seinen ernsten Zügen verscheucht 
hatten, kehrt wieder zurück. Seine Rechte 
greift an die sonnengebräunte Schläfe. Die 
Fingerspitzen vergraben sich ins dunkle 
Haar. Und die ohnehin nicht sehr hohe Ge- 
stalt scheint in sich einsinken zu wollen. Schier 
wie ein alter Mann sieht jetzt der Vierzig- 
jährige aus. 
Dieser Freimut bei den Jungen! Und Un- 
sereiner ... seufzt er bedrückt. 
Die Gedanken und Bilder, die ihn seit drei 
Tagen wie Gespenster verfolgen, steigen wie- 
der vor ihm auf. Wieder sieht er sich daheim, 
zu Steinen, vor seinem schönen Haus, das er 
vor wenig Jahren mit seinem Vater Rudolf, 
dem damaligen Landammann von Schwyz 
gebaut hat. Ein festes, steinernes Haus, wie's 
die Herrscher nicht dulden, daß ihre Unterta- 
nen aus eigenem Willen und zu eigenem Ge- 
brauch Häuser bauen. 
Aber die Stauffacher stehen auf eigenem 
Grund und Boden. Keinem sind sie Rechen- 
schaft schuldig außer dem Kaiser und König. 
Warum sollten sie nicht bauen, wie es ihnen 
selber paßt? Was geht das den Geßler an, den 
Landvogt, der kein Recht hat im Lande 
Schwyz? Warum zittert man vor ihm? Warum 
getraut man sich nicht, die Wahrheit zu sa- 
gen? 
Stolz und aufrecht sieht er den Landvogt 
wieder im roten Wams und blauen Rundman- 
tel über die Brücke einherreiten. Der Mantel 
flattert über die Flanken des grauen Hengstes, 
dessen Schweif stolz im Winde fliegt. Zierlich 
wippt die Reiherfeder auf dem braunen Hut 
des Landvogtes. Hinter ihm her zwei Reiter 
als Geleit. 
Wie er dem Stauffacherhause naht, zieht 
er den Zügel an, daß der Hengst jählings ste- 
hen bleibt. 
«Wem gehört diese schöne Herberg?» ruft 
der Landvogt mit schneidender Schärfe.
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Obwalden

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.