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Historisches Neujahrsblatt (Band 37 (1946))

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt (Band 37 (1946))

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1946
Bandzählung:
Band 37 (1946)
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1m671b
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1946%3A37

Artikel

Titel:
Über die Gründung der Stadt Luzern
Urheber*in:
Meyer, Karl
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405668

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt (Band 37 (1946))
  • Titelseiten
  • Über die Gründung der Stadt Luzern
  • Il cumin d'Ursera 1425
  • Der selige Märtyrer Apollinaris Morel : Mitglied des Kapuzinerklosters Altdorf (1783-1785)
  • Zur Chronik des Jubiläums
  • Urner Notizen im Stiftsarchiv Engelberg
  • Berichtigungen und Ergänzungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Endseiten

Volltext

quem 
das 
Jahr 
1210. In zwei Urkunden 
aus 
diesemJahr, 
ausgestellt 
zu 
Luzern3, 
erscheinen 
unter 
den 
Zeugen 
nicht näher 
genannte 
„burgenses". 
Eine 
zu 
Luzern 
ausgefertigte 
Urkunde 
von 
1210 
betr. einen GUtertausch 
zwischendemGrafen Rudolf 
vonHabsburgund 
demKloster 
Engelbergnennt 
als 
Zeugen, 
neben Rittern 
aus 
Unterwaiden und der 
Umgebung 
Luzerns 
—auch 
aus 
unmittelbarster 
Nachbarschaft, bei Tribschen 
—ganz 
allgemein 
„und 
andere 
Zeugen mehr, Ritter und 
Burger" („et alii tam milites 
quam 
burgenses"). Burgensis 
ist die technische 
Bezeichnung 
für 
Bürger1, an 
sich 
3 
Die beiden, das 
gleiche Rechtsgeschäft 
berührenden und wohl 
gleichzeitigen 
Urkunden des 
Jahres 
1210 
sind in Luzern 
ausgestellt, 
die eine 
„acta apud 
Lucernam", die 
andere„actumin locoqui 
Luceria dicitur" 
(QW1,1, 
Nr. 254 
f; 
auch eine Urkunde 
vom26. 
Februar 
1199 
nennt Luzern 
so: „acta 
in loco 
Lucernensi"). 
Die 
Bezeichnunglocuskann 
auch für eine nachweislicheStadt 
dienen 
(für 
Luzern, 
vgl. 
z. 
B. 
dieUrkundevom5. 
Mai 1277: 
„acta 
in 
oppido 
Lucernensi ante 
capellameiusdemloci", 
QW1,1, Nr. 1229). Sehr 
begreiflich, 
denn 
„stat", eigentlich Stätte, 
wird im Lateinischen 
ja am wörtlichsten mit 
„locus" wiedergegeben(vgl. 
Lexer, Mhd. Wörterbuch II, Sp. 1144, 
undSeeliger 
in 
Hoops 
Reallexikon d. 
german. 
Altertumskunde IV, 
S. 
244). 
So wird denn 
z. 
B. auch die vornehmste Stadt Schwabens 
—wieOtto von Freising 
Mitte 
des XII. Jahrhunderts Zürich nennt 
—, 
die, anders als Luzern, innerhalb 
ihrer Stadtmauern eine weithin berühmteBenediktinerinnenabtei 
königlichen 
Ursprungs 
und ein 
hochangesehenes Stift 
(das 
Fraumünster und 
Großmünster) 
barg, 
im12. und 
beginnenden 
15. 
Jahrhundert öfters kurzerhand 
locus 
genannt (vgl. 
z.B. Zürcher ÜB I, 
p. 
98, 
115 f, 144, 168, 191, 219, 288, 
518). Aehnlich wie locus ist auch villaeinschillernder 
Terminus 
(vgl. 
unten 
S. 22, 
Anmerkung 
56). 
¦"Zu Unrecht möchte 
F. 
Güterbock in den 
„burgenses" 
der 
Urkundevon 
1210 
„nur 
Bewohner eines 
befestigten Ortes", 
nicht einer Stadt sehen 
(Inner- 
schweizerisches Jahrbuch für Heimatkunde 
1959, S. 122, 
Sp. 1). 
Ueber 
„burgenses" als den 
gegebenen 
terminus technicus für 
Bürger vgl. 
Schröder- 
von Künssberg, 
Deutsche 
Rechtsgeschichte, 
7. 
Aufl., S. 689. 
Sehr zahlreiche 
Belegebei 
von 
F. 
Keutgen, Urkundenzur 
städtischen 
Verfassungsgeschichte, 
vgl. 
Register 
S. 5597. Die 
Bezeichnung „burgenses" 
als 
Stadtbürger 
tritt 
uns 
in Luzern noch öfters 
entgegen, 
z. 
B. 
am2. Oktober 1261, 20. Mai 1276, 
10. 
August 
1282, ähnlich in 
Zofingen (so am8. 
März 1277), 
in Zürich 
usw. 
DieStadt 
Luzern wird auch als 
burgus bezeichnet, 
sogar 
imGeschworenen 
Brief 
von 
1252 
(alscastrum—mit Zürichusw. 
am25. 
Juni 
1255, 20. Mai 1276, 
endlich auch als 
oppidum (so am 
12. 
Februar 1255, 
1269 
nach 
Sept. 
24., 
16. 
April 
1291). Alle diese 
Benennungen stammen aus 
einer 
Zeil, wo 
die 
Stadt schon einen Rat 
besitzt 
und eine 
eigene 
Politik betreibt. Diese 
Bezeichnung 
burgenses 
kommt häufig 
vor 
in Urkunden der Stadt Freiburg
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

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Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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