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Historisches Neujahrsblatt (Band 48-49 (1957-1958))

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt (Band 48-49 (1957-1958))

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1958
Bandzählung:
Band 48-49 (1957-1958)
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1h707g
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1957%3A48

Artikel

Titel:
Bildung und Auflösung der Grundherrschaft im Lande Uri
Urheber*in:
Kläui, Paul
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405705

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt (Band 48-49 (1957-1958))
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Uri im Frühmittelalter
  • Bildung und Auflösung der Grundherrschaft im Lande Uri
  • Instruktion für den Urner Abgeordneten zum Syndikat von 1758 zu Bellenz (Bellinzona)
  • Felix Maria Diogg : Hinweise zu seinem Leben und Werk

Volltext

Bildung 
und 
Auflösung 
der Grundherrschuft imLunde Uri* 
VonPaul Kläui 
Abkürzungen: 
QW Quellenwerk zur Entstehung 
d. Schweiz. 
Eidgenossenschaft, 
Aarau 
1933ff. 
Gfr. Der Geschichtsfreund. Einsiedeln und Stans 1844 ff. 
Diedrei Waldstätteweisendurchaus 
verschiedenartige 
grundherrschaftliche 
Struktur auf. Insbesondere unterscheidet sichUnterwal- 
dcn 
von 
den Ländern 
Uri 
und 
Schwyz. In Unterwaiden ist 
die 
Grundherrschaft 
ambesten 
zu 
fassen. Zu den 
imFrühmittelalter an 
das 
Kloster 
St. 
Leodegar 
in Luzern 
übertragenen 
Gütern kommen 
später dieBesitzungendes StiftesBeromünster, 
vonden 
Grafenvon 
Lenzburg 
herstammend, 
und dann die Güter der Klöster 
Muri, 
Engelberg und St. 
Blasien, 
die ihren 
gemeinsamen Ursprung 
bei den 
Herrenvon 
Sellenbüren haben. Die seit 
demUebergang an 
dieKlöster 
vorhandene Konstanz der Grundbesitzverhältnisse und die 
verhältnismässig 
gute 
Quellenlage ermöglichen es, 
die Grundherrschaften 
nachUmfangundBedeutunghier einigermassenzufassen.1) 
Wie 
sehr der Landesausbau 
mit 
der 
Ausbildung 
der Grundherrschaft 
zusammenhing, 
wirddabei deutlich. 
*) DieserArbeit 
wurdedervonder 
«Moser-Nef-Stiftung»inBern 
ausgeschriebene 
Preis durchBeschluss des 
Preisgerichts 
vom23. 
Februar 1957 zuerkannt. 
*) Ueber den Besitz 
von 
Muri 
vgl. Eugen Bürgisser. 
Der Besitz des 
Klosters 
Muri in Unterwaiden 
(Festgabe 
Hans Nabholz. Aarau 
1944). Imübrigen 
sind die 
imQWAbt. II publizierten 
Urbare heranzuziehen. 40
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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