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Historisches Neujahrsblatt (Band 48-49 (1957-1958))

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt (Band 48-49 (1957-1958))

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1958
Bandzählung:
Band 48-49 (1957-1958)
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1h707g
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1957%3A48

Artikel

Titel:
Bildung und Auflösung der Grundherrschaft im Lande Uri
Urheber*in:
Kläui, Paul
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405705

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt (Band 48-49 (1957-1958))
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Uri im Frühmittelalter
  • Bildung und Auflösung der Grundherrschaft im Lande Uri
  • Instruktion für den Urner Abgeordneten zum Syndikat von 1758 zu Bellenz (Bellinzona)
  • Felix Maria Diogg : Hinweise zu seinem Leben und Werk

Volltext

parteexaltera» 
ebenauchzumpolitischenGegner. 
Wir könnenhier 
einmal sehr schön das 
Ineinandergreifen 
der innern 
Entwicklung 
mit 
denäussernpolitischenGeschehnissenfassen. 
Es 
ist 
gewiss 
nicht 
ausgeschlossen, 
dass seitens der 
eigenmächtigenInhaber 
der 
Wettinger 
Lehen beimAbschluss 
des 
Zürcher Bundes auch 
Spekulationen 
hinsichtlichder 
wettingischenGrundherrschaft 
imSpielewaren. 
Auf alleFällehabendie Machthaber 
inUri ihr Ziel erreicht. 
Wettingen, durch die 
österreichisch-eidgenössische Auseinandersetzung 
undauchdurchStreitigkeitenmit 
demVisitator, 
Abt BerchtoldTütz 
von 
Salem, finanziell 
belastet, 
schritt 1359 auf Rat der 
Königin 
Agnes, 
der 
Herzöge von 
Oesterreich und 
des 
befreundeten Adels 
zumVerkauf 
aller 
Besitzungen inUri an 
das Land 
zumPreis 
von 
8448 
Gulden, invier Terminenbis 
1362 
zu 
bezahlen. 
DieHälftedes 
Erlöses wurde 
zumKauf 
von 
Hof und Patronatsrecht in 
Höngg 
bei 
Zürich, 
die andere Hälfte 
zur Abtragung 
der Schulden verwendet. 
Das Kloster hat dabei einen sehr 
guten 
Preis 
herausgewirtschaftet, 
denn 
er entsprach demBetrag 
der 
ursprünglichen 
Einkünfte 
von 
400Pfundeher 
als 
denbehauptetennur 
50 
Pfund, 
diejährlichnoch 
eingingen. 
Immerhin ist dabei 
zu berücksichtigen, 
dass beim 
Verkauf 
auch noch andere Werte als 
Zinse, so gewiss 
die Türme in 
Schattdorf undGöschenendabei 
waren. DieEigenleute, 
derenfreies 
Erbrecht noch 
1354vonKarl 
IV. 
bestätigt 
wordenwar, 
gingennicht 
ans 
Land über 
—sie 
wären sonst Eigenleute 
ihrer 
eigenen 
Landsleute 
geworden—, 
sondern sie wurden der Fraumünsterabtei 
übergeben, 
dieihnengleiches 
Recht 
wieihrenübrigenLeutenzusicherte, 
d. h. 
siewurdenfreieGotteshausleute, wiedieübrigenUrner.69) 
Gleichzeitigstiessenauchdieanderndrei 
Zisterzienserklöster ihre 
Güter ab undveräusserten sie 
demLand, 
Rathausenum1223, 
Kappel 
um462 
undFrauenthal 
um400 
Gl. 
Allevier Klöster 
quittierten 
das 
Land1362für 
denBetragvon10 
535 Gl. 
5 
Schillingund 
10Pfennig, 
nachdemsie auch alle 
diesbezüglichen 
Urkunden und Urbare 
ausgeliefert 
hatten.70) 
68) 
Tschudi, 
Chronik 
I, 
S. 
430. Gfr. 8, 
S. 
60, 
und 5, 
S. 
260. Auch die 
Wettingischen 
Eigenleute 
in Urseren, Schwyz 
und Unterwaiden wurden der Abtei 
übergeben. 
">) Gfr. 
41, 
S. 
106 
ff. 78
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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