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Historisches Neujahrsblatt (Band 50-51 (1959-1960))

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt (Band 50-51 (1959-1960))

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1960
Bandzählung:
Band 50-51 (1959-1960)
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1k80w2
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1959%3A50

Artikel

Titel:
Eine alte Urner "Heyraths- und Eheabredung" vom Jahre 1769
Urheber*in:
Lusser, A.O.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405711

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt (Band 50-51 (1959-1960))
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Von den Kirchengeräten im Urserntal
  • Dr. Karl Franz Lusser
  • Die Urner Landrechtsbriefe der Müller von Ursern
  • Eine alte Urner "Heyraths- und Eheabredung" vom Jahre 1769
  • Der Bildhauer Jodok Ritz (1697-1747) als Hausbesitzer zu Altdorf
  • Ein Urner Offizier in spanischen Diensten als Gefangener der Engländer, im Jahre 1797

Volltext

DiealtenEheverträgebeschränktensichnicht 
auf 
reingüterrechtliche 
Vereinbarungen. 
Meistens hatten sie noch den Charakter 
von 
Erbverträgenoder 
sogenanntengegenseitigenTestamenten. 
Erst 
das 
SchweizerischeZivilgesetzbuchschuf 
eine 
eigentlicheTrennungvon 
EhevertragundEhegattenerbrecht.3) 
DieältestenbekanntgewordenenEhekontraktederdeutschsprachigen 
Schweiz 
datierenaus 
der 
erstenHälftedes 
14. 
Jahrhunderts. In 
Uri sindsolche 
erst 
seit dem16. 
Jahrhundert nachweisbar.4) 
Ausser 
demAufschluss über 
privatrechtliche 
Verhältnisse der Vergangenheit 
gewährt uns 
diese 
GattungvonUrkundeneinenEinblickindas 
weltanschaulicheDenkenundFühlenunserer 
Vorfahren. 
Das 
Original 
des 
hier veröffentlichten 
Ehevertrages 
besteht 
aus 
vier 
Seiten 
gotischer 
Kursivschrift auf 
Handpapier 
in altem 
Quartformat 
mit 
Wasserzeichenkartusche. 
DieUrkundeist ohneZuziehung 
von Zeugen 
und ohne notarielle oder behördliche 
Beglaubigung 
als 
reinesPrivatinstrument aufgestellt. DenbeidseitigenUnterschriften 
der Kontrahenten sind die 
Wappensiegel 
ihrer Familien 
beigefügt. 
DieWiedergabeerfolgt 
hier imWortlaut undinunveränderter 
zeitcharakteristischer Schreibweise des 
Originals. 
Was 
nicht kursiv 
gedruckt ist, 
steht 
imOriginal 
inlateinischer Schrift. 
ImNamender 
AllerheiligistenHochgelobtistenundUnzertheilten 
DreyEinigkeit 
Gott des 
VattersSohnsundheiligenGeistsAmen. 
Zu Wüssen und Kund 
gethan 
seyn 
hinrnit demnach 
auf 
heüt 
zu 
End Undersetzen dato 
zu 
Vorderst Gott 
demAllmechtigen zu 
lob, 
3) Das ZGBlässt 
zwar imEhevertrag 
auch 
gewisse 
erbrechtliche 
Vereinbarungen 
zu. 
Nur 
muss 
in 
diesem Fall der 
Vertrag 
nicht 
nur 
öffentlich beurkundet, 
sondern 
ausserdemvon 
zwei 
Zeugenunterschriebensein 
(Art. 512). 
4) 
Folgende 
Urner 
Eheverträge 
wurden bisher 
publiziert: 
Beroldingen-Tschudi 
von 
1593. Facsimil imX. Historischen Neujahrsblatt 
Uri 
1904. 
Lusser-Tanner 
von 
1745, im «Geschichtsfreund», 
Bd. 
100, 1947, 
Seite 
183—226; 
auch als Sonderdruck. 
(Zugleich 
eine rechtshistorische Studie.) 
Müller-Brandvon 
1766, im27. 
HistorischenNeujahrsblatt Uri, 
1921. 
Arnold-Müller von 
1817. 
(Eltern 
des 
Komponisten 
Gustav 
Arnold.) 
«Urner 
Wochenblatt», 1925, Nr. 39. 
Ein Verzeichnis veröffentlichter Eheverträge aus 
dem Gebiete der alten 
Eidgenossenschaft brachte der erwähnte Band 100 des «Geschichtsfreund» auf Seite 
221—226. 70
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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