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Historisches Neujahrsblatt 1965/1966 (Neue Folge 20. und 21. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1965/1966 (Neue Folge 20. und 21. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1965/1966
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1966
Bandzählung:
Neue Folge 20. und 21. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 56. und 57. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1k72hk
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1965%3A56

Artikel

Titel:
"Contract de mariage" eines Urner Offiziers in Saarlouis vom 19. August 1792
Urheber*in:
Müller, Carl Franz
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405736

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1965/1966 (Neue Folge 20. und 21. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • In memoriam
  • Die Wirte von Flüelen im Jahre 1688 : ein Beitrag zum Flüeler Jubiläum
  • Von der grossen silbernen Turmmonstranz der Pfarrkirche zu Altdorf
  • Die Pfarrherren von Ursern
  • Schwerter aus Uri
  • Briefwechsel zwischen dem Urner Kriegs- und Staatsmann Sebastian Bilgeri Zwyer von Evibach und dem Zürcher Ratsherrn Hans Heinrich Wirz 1639-1647
  • Apotheker in Altdorf
  • Ein Bericht aus Schattdorf aus dem Jahre 1802 über die Ereignisse der Helvetik in Uri
  • Ein Urner Pfarrer an der Dreifaltigkeitskirche von Washington
  • "Contract de mariage" eines Urner Offiziers in Saarlouis vom 19. August 1792

Volltext

4) Dargegen 
vermacht & 
verspricht 
auch 
sie, 
Frau Elisabeth 
Ma(i)lfaire, 
dass 
ihr l(ieber Eheherr, 
wenn 
sie 
vor 
ihm sterben 
würde, 
von 
ihrer 
ganzen 
Verlassenschaft die Hälfte als 
lebenslängliches 
Leibgedingbesitzen&gemessenmöge. 
Zur 
Bekräftigung 
dessen 
der 
unterzogene 
geschworne 
Landschreiber 
diesen Contract auf 
gemelter 
Eheleute 
Angab 
& Begehren 
also 
geschrieben, 
unterschrieben 
&besiegelt hat, 
doch ihm& 
den 
Seinigen 
durchaus ohne Schaden & 
Nachtheil, 
& und sollen 
hiedurchallfälligfrüherer 
Contract dieser Eheleuten 
aufgehoben 
& 
der 
gegenwärtigeeinziggeltendseyn. 
AngegebendenUtenJänner 
1813 
Karl FlorianLusser, 
zuUryLandschrbr. 
L.S. 
Es 
war 
keine leichte 
Aufgabe, 
die nach demTode 
des 
alt 
Landschreibers 
AntonMariaMüller 
vonseiner 
Witweübernommenwerden 
musste. 
Das ältesteder fünf Kinder 
war 
17, 
das 
jüngste9 
Jahre 
alt. Aber Elisabeth Mailfaire hatte sich den Verhältnissen 
anzupassen 
gewusst, 
wie 
ihreEinverleibungin 
die alten Bruderschaften 
zeigt26), 
war 
eine 
sorgsame 
Hausfrau, 
was 
sich 
aus 
den 
in 
französischer 
Sprache geführten Haushaltungsbüchern 
beweisen lässt und 
eine 
vorsichtige 
Verwalterin, 
wie 
aus 
dem «Accord» 
vom 
März 
1822 
mit 
den Gebrüdern Anton und Franz 
Ellgass in Schattdorf 
ersichtlichist, 
denen sie das 
Verputzenihres 
Wohnhauses27) 
an 
der 
Schächentalergasse (Schützengasse) zu 
Altdorf 
übertragen 
hatte. 
26) 
Sogen. Einverleibsbescheinigungen 
für die Frau Landschreiberin Elisabetha 
Müller sind noch erhalten 
geblieben von 
den Bruderschaften der 
Amtsleute, 
der 
hl. Barbara 
zur Ilgen, 
Alten «Grüssen» 
(Gry6en), Metzger 
und 
Gerber, Müller 
und 
Pfister, 
des hh. 
Sakraments, 
St. Sebastians. Immerhin sieben Zettel und 
weitere 
gingensehr 
wahrscheinlich verloren. 
27) Näheres über dieses Wohnhaus und die beiden Familien Müller und 
Mailfaire 
siehe 
auchUrner Neujahrsblatt 
1951/52, 
S. 
82ff; 
die dort erwähnten 
traditionellen 
Berichte über die Familie Mailfaire müssen 
allerdings 
den hier 
behandelten 
Originalaktenentsprechendrevidiert 
werden. 140
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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