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Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1971/1972
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1972
Bandzählung:
Neue Folge 26. und 27. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 62. und 63. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur10309p
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1971%3A62

Artikel

Titel:
Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405748

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)
  • Titelseiten
  • Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
  • Personen-, Orts- und Sachregister
  • Curriculum vitae
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

men, 
nachdem sie durch die Totalrevision der 
Kantonsverfassung 
von1887/88ermöglicht 
wordenwar. 
Als Muheim1882—1888, 
parallel 
zumAmte 
des 
Landesstatthalters 
und 
Landammanns, Statthalter und Ammann 
des Bezirkes Uri 
war, 
fand 
er 
sich 
vor 
die nämlichen Probleme 
gestellt 
wie früher in 
Altdorf. Der Bezirk 
war 
verschuldet und seine 
Rechnung ständig 
defizitär. Auch hier musste 
er Sanierungsvorschläge 
ausarbeiten. 
Die erste Serie 
von 
Massnahmen (630) wurde der unbeliebten 
Erhöhung 
des 
Viehauflages um 
Fr. 
1.—¦ 
und der 
Abschaffung 
des 
Nutzgeldes von 
Fr. 
2.—wegen 
von 
der 
Bezirksgemeinde am 
14. 
Mai 1883 
abgelehnt 
und 
vomRat 
andere 
Anträge verlangt 
(631). 
Doch dieser brachte kaumeinen Monat 
später 
die 
gleiche Lösung 
vor 
die 
Bezirksbürger mit 
der 
Alternative, 
bei 
Ablehnung 
derselben 
die Allmende unter 
die Gemeinden aufzuteilen. Dieses Mal nahm 
das 
Volk das 
ProgrammMuheims 
an 
(632). Das 
Rechnungsergebnis 
pro 
1883 
gestaltete 
sich denn auch wesentlichbesser 
als das 
Budget, 
war 
aber 
immer noch defizitär (633). 
1885 
überstiegen 
die 
Einnahmen 
die 
Ausgaben 
umFr. 
22 317.—. Sie 
waren 
jedoch 
nebst dem 
sorgfältigen Einzug 
der 
Viehauflagen 
durch ausserordentliche 
Holzschläge 
bedingt (634). Aehnlich stand es 
Ende 1886. Die Einnahmen 
vermochten die 
Ausgaben 
nur 
des 
Holz- und Landerlöses 
wegen 
zu 
decken 
(635). Dabei lastete auf dem Bezirke eine Schuld 
von 
Fr. 
684 000.—. Die 
1883 
eingesetzten 
Massnahmen erwiesen sich 
offensichtlich 
als 
zu 
schwach. Die 
Kapitalzinsenunddie 
ständigwachsenden 
Ausgaben für 
Strassen und Wuhren 
waren zu 
gross 
geworden. 
Letztere 
drängten 
sich 
1887 
nach dem 
Bergsturz in Spiringen 
wieder in besonderem Masse auf. Nun besann sich Muheim auf 
eine andere 
Lösung. 
Inzwischen 
war 
nämlich die Revision der 
Kantonsverfassung 
angelaufen, 
wobei 
er 
selber die entscheidenste Rolle 
spielte. Er 
regte 
an, demVerfassungsrate 
ein 
Gesuch 
einzureichen, 
der Kanton solle den 
Unterhalt der Strassen und Wuhren 
gegen 
eine 
billige Entschädigung 
übernehmen. Der Staat 
vermöge 
die 
630) UW1883, Nr. 
12. 
Die 
Vorschläge wurden 
vomBezirksrate 
26./27. 
4. 1883 
als 
Anträge 
an die Bezirksgemeinde 
angenommen. 
Sie 
forderten die Heraufsetzung 
des 
Viehauflages von Fr. 
5.—auf Fr. 6.—, die 
Abschaffung 
des 
Nutzgeldes von Fr. 2.—, 
die 
Kantonalisierungder Seelisbergerstrasse, die 
Ausbeutung von 
Sand und Steinen 
auf 
Korporationsgut, 
die 
Herabsetzung 
der Steuertaxation des 
Bezirksvermögens, 
Aufhebungder 
Revierförsterstellen. 
631) UW1883, Nr. 
20. 
632) Bezirksrat 
30. 5. 
83; AU245; UW1883, Nr. 
23. 
Bezirksgemeinde 
17. 6. 
1883; AU265. 
Am7. 
11. 1883 
wurde demRate 
einvonDr. 
F. Schmidvertretenes 
Siebengeschlechtsbegehren 
eingereicht, 
welches die 
Wiedereinführung 
des 
Nutzgeldes für 
Nichtviehbesitzer 
oder solche, welche bloss eine Kuh sömmerten, hingegen die 
Erhöhung 
des 
Viehauflages auf Fr. 
10.— 
forderte. Der Rat lehnte das 
Begehren aber 
der 
unklarenFormulierungwegenab. 
633) Bezirksrat 
17. 4. 1884. 
634) Bezirksrat 
20. 4. 1886. 
635) Bezirksrat 
21. 4. 1887. 
UW1887, Nr. 
18. 108
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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