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Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1971/1972
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1972
Bandzählung:
Neue Folge 26. und 27. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 62. und 63. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur10309p
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1971%3A62

Artikel

Titel:
Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405748

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)
  • Titelseiten
  • Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
  • Personen-, Orts- und Sachregister
  • Curriculum vitae
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Mehrausgabenleicht 
zu tragen, 
der 
BezirkUri 
aber 
werdemerklich 
entlastet. Die 
Regelung 
sei 
umso gerechtfertigter, 
als auch in 
Ursern die meisten Strassen und Wuhren kantonalisiert 
seien. Auch 
eine 
mögliche künftige 
Allmendteilungwerde 
wesentlich erleichtert 
(636). Der Bezirksrat 
war 
einverstanden und seine 
Eingabe 
(637) 
war 
imZuge 
der 
Ausscheidung 
der Bezirke 
aus 
demStaatsverbande 
(638) 
von Erfolg gekrönt. 
Dadurch wurde dem schon 
lange 
lebendigen 
undindiesen Jahren der Finanznot wieder besonders 
aktuellen 
Plane einer 
Aufteilung 
der Allmend auf die Gemeinden der 
Boden 
entzogen 
(639). Die 
Korporation 
Uri —so 
lautete der Name 
gemäss 
der 
neuen Kantonsverfassung 
—erfreute 
sich seither 
eines 
zwar 
bescheidenen, dochgesundenHaushaltes. 
Doch die 
Wachstumsschwierigkeiten 
stellten sich auch auf 
kantonaler 
Ebene ein. Denn zwischen den 
Ansprüchen, 
welche der 
Bund, 
die Gemeinden und Private in steigendem 
Masse 
an 
den Kanton 
stellten, 
und ihrer 
Opferwilligkeit 
entstand ein immer breiterer 
Graben, 
den 
nur 
eine 
energische 
und 
umsichtige Politik zu 
überbrücken 
vermochte. Muheims 
Bemühungen 
lassen sich in drei 
Schichten 
gliedern: 
Zuerst musste 
das Steuerwesen 
des 
Kantons 
und die 
übrigen Einnahmequellen zeitgerecht ausgebaut 
werden. 
Sodann 
waren 
die kantonalen Einnahmen 
imRäderwerk 
der 
eidgenössischen 
Gesetzgebung zu 
schützen. Schliesslich 
drängte 
sich 
ein 
angemessener 
Finanzausgleich 
zwischen dem Bunde und 
den 
Kantonenauf. 
Das Urner Volk 
war 
bis Mitte der 
Siebzigerjahre 
frei 
von 
einer 
direkten Steuer 
(640). Dann musste es 
sein Paradies verlassen. 
Bereits eine 1873 
eingesetzte Untersuchungskommission 
erachtete 
636) Bezirksrat 
18. 6. 87; AU288; UW1887, Nr. 
26. 
637) 
Eingabe 
des 
Engeren 
Rates des Bezirkes Uri an 
den 
Verfassungsrat, 
23. 6. 1887. 
(StaatsarchivUri, 
Schachtel 
87 
c, 
Fasz. KVRev. 
1887/88.) 
638) 
Vgl. 
oben: Verfassung, Recht und 
Gericht, pp. 
78 
ff. 
639) Die Allmendteilung war 
meines Erachtens 
weniger 
ein 
staatspolitisches und 
mit der 
Bezirksausscheidung in Beziehung stehendes, sondern mehr ein 
korporationsinternes 
Wirtschaftsproblem. 
Die Urner Alpen 
wurden in mancher 
Beziehung 
schlecht bewirtschaftet. Manche schoben die Schuld den 
Eigentumsverhältnissen 
zu. Sie versprachen sich von gemeindweisen Allmenden eine bessere 
Rendite, da 
der Betrieb kleiner 
und übersichtlicher wäre. Der Bericht 
des Landwirtschaftsexperten 
Schatzmann, der 
1884 
auf Veranlassung der 
Gemeinnützigen Gesellschaft 
die Urner Alpen inspizierte, bestärkte sie in ihrer Ansicht. (UW1884, Nr. 
39 
f.) 
Nach mehreren vergeblichen 
Vorstössen stellte Kantonssäckelmeister Josef Jauch 
am31. 
1. 87 
imBzirksrate erneut die 
Motion, 
ein 
Teilungsprojekt auszuarbeiten. 
In 
der hiefür bestellten Kommission waren Jauch, 
Josef 
Arnold, Muheimu. a. 
(Bezirksrat 31. 1. 
87; AU61 
ff.; 
UW1887, Nr. 6.) Der 
ausgearbeitete Entwurf wurde den 
Gemeinden 
zur Vernehmlassung unterbreitet, 
die 
Beschlussfassung aber bis nach 
der Annahme der neuen KV 
verschoben. 
(Bezirksrat 
31. 1. 
88; 
AU44; Bezirksrat 
20. 4. 
88; AU189 f.) 
Die 
Korporationsgemeinde vom21. 
10. 88 
verwarf die 
Allmendteilung. 
640) 
Vgl. zum Folgenden: Lusser, Augustin, Der Staatshaushalt des 
Kantons 
Uri 
seit der 
Einführungdirekter 
Staatssteuern. Diss. nat. 
oec, Zürich, 
1922. 
Naef, Ernst, 
DiedirektenSteuernimKantonUri von 
1875—1954. Diss. 
iur. Bern. Altdorf 
1957. 109
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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