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Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1971/1972
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1972
Bandzählung:
Neue Folge 26. und 27. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 62. und 63. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur10309p
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1971%3A62

Artikel

Titel:
Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405748

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)
  • Titelseiten
  • Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
  • Personen-, Orts- und Sachregister
  • Curriculum vitae
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

die 
Einführung 
direkter Steuern als 
nötig 
und fand 
am23. 
Januar 
1874 die 
Zustimmung 
des Landrates. Am 
22. 
Mai 
beauftragte er 
die Finanzkommission unter der 
Leitung 
des 
neugewählten 
Kantonssäckelmeisters 
Karl Muheim (641), ein 
Steuergesetz 
auszuarbeiten. 
Am6. Oktober konnte 
er 
den Entwurf durchberaten. Doch 
noch 
war 
die 
Klippe 
der 
Landsgemeinde zu 
nehmen. Das 
am 
29. 
November in der 
Pfarrkirchevon 
Altdorf 
versammelte Volk konnte 
keine Beschlüsse 
fassen, weil steuerfeindliche Radaubrüder die 
Beratung verunmöglichten 
(642). Der Landrat verbesserte die 
Vorlage 
imFrühling 
1875 
zu 
Gunsten der Armen und der Korporationen 
(643). 
Nach 
abermaliger Verschiebung imMai (644) stimmte 
die 
Landsgemeinde 
dem Gesetze 
am6. 
Juni zu. 
Es 
verlangte 
eine 
proportionale Abgabe 
vomErwerb 
und 
Vermögen 
und eine 
Kopfsteuer 
und sah 
je 
nach 
Dringlichkeit 
einen 
ganzen 
oder 
Teilbezug 
vor. 
Sowohl die laufenden Geschäfte als auch die 
Verzinsung 
der 
Staatsschuld bedurften der 
neuen 
Einnahmen. 
ImVolke 
herrschte 
jedoch 
vielfach die 
Meinung, 
sie dienten 
lediglich 
der kantonalen 
Subventionierung 
der im Bau befindlichen und im 
Genüsse der 
Steuerfreiheit stehenden 
Gotthardbahn. Da die 
Landsgemeinde 
die 
Abgaben 
von 
Jahr 
zu 
Jahr 
bewilligen musste, 
wirktedies 
erschwerend. 
Tatsächlich 
verweigerten 
die 
Urner 
am 
6. 
Mai 
1877 die 
Steuer 
für 
das kommende Jahr (645) und der Fehlentscheid musste 
an 
der ausserordentlichen 
Landsgemeinde 
vom28. 
Oktober 
korrigiert 
werden. Als 
1882 
die Bahn erstellt 
war undvor 
der 
Eröffnung 
stand, 
die vielen Fremdarbeiter 
abgezogen 
und die Subventionsraten 
bezahlt 
waren, war 
die 
Weiterentwicklung 
der Kantonsfinanzen 
schwer abzuschätzen. Behörden 
(646) und Volk (647) 
beschlossen 
daher, 
die Steuer 
für 
1883 
erst festzulegen, wenn 
sich das 
Budget 
in klarerer Form 
zeigen werde und die 
Möglichkeit 
einer 
Progressivsteuer 
überprüft 
worden sei. 
Damit setzte die Diskussion 
umeinneues 
Steuergesetzein. 
Der 
Regierungsrat 
war 
gespalten in Freunde und Feinde der 
Progression. 
Führer der ersten 
war 
der 
an 
der 
Landsgemeinde 
1882 
neu gewählte Statthalter 
Muheim, Exponent 
der zweiten alt 
Landammann Josef 
Arnold. Die 
von Regierungsrat Furrer, 
demPräsi- 
641) 
Karl 
Muheimwar 
der Bruder von 
Gustav. Siehe 
Nekrolog 
inUW1883, Nr. 
8 
ff. 
642) LG29. 
11. 74. 
643) 
LR23./24. 
2. 1875; 
AU, 
69. 
644) LG2. 
5. 
75; AU134. 
645) Der Entscheid 
war 
imWillen begründet, 
die 
Auszahlung 
der Subvention für 
solange zu verweigern, 
bis die Gotthardbahndirektion die Wünsche Uris bezüglich 
der Trassélegungberücksichtigt 
habe. 
646) LR 
12. 4. 
82; AU185; UW1882, Nr. 
15. 
Muheimsprach sich schon hier für 
die 
Prüfung 
einer Progressivsteuer aus, 
während Josef Arnold für 
den 
Bezug einer 
halben Landessteuer votierte und 
Regierungsrat Danioth 
gar glaubte, 
der Kanton 
bedürfekeiner Steuernmehr. 
647) LG7. 
5. 
82; AU214 ff. 110
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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