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Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1971/1972
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1972
Bandzählung:
Neue Folge 26. und 27. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 62. und 63. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur10309p
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1971%3A62

Artikel

Titel:
Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405748

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)
  • Titelseiten
  • Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
  • Personen-, Orts- und Sachregister
  • Curriculum vitae
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Die 
Bundesverfassung von 
1874 
und die 
Militärorganisation 
desselben 
Jahres steckten demWehrwesen 
folgenden 
Rahmen: Jeder 
Schweizer 
war wehrpflichtig. Gesetzgebung, Unterricht, 
Bewaffnung, 
Finanzierung 
der 
Bekleidung 
und 
Ausrüstung waren 
Bundessache. 
Das Heer bestand 
aus 
den 
Bundestruppen 
und den 
kantonalen 
Kontingenten. 
Den Kantonen verblieben somit ihre 
Einheiten, 
für 
welche 
sie, 
gestützt 
auf die 
Fähigkeitszeugnisse, 
die 
Offiziere 
wählten und die 
Bekleidung 
und 
Ausrüstung 
bereitstellten. 
Sie unterhielten 
zu 
diesem Zwecke 
Zeughäuser 
und 
waren 
nicht 
selten imBesitze 
vonWaffen- 
und 
Exerzierplätzen 
sowie Kasernen. 
Die Kantone überliessen demBunde als 
Entgelt 
für 
die wesentliche 
Entlastung 
die Hälfte der 
Militärpflichtersatzsteuer 
und 
verzichteten 
auf dieseit 
1848 
bezogenenPost- undZollentschädigungen. 
Nach 
einem finanziell 
bedingten 
Stillstand und teilweisen 
Rückschritt 
des Wehrwesens Ende der 
Siebzigerjähre 
setzte erneut eine 
vielseitige Entwicklung 
ein. Die 
bewegliche 
und 
unbewegliche 
Ausrüstung wurde 
verbessert, 
die Instruktion 
erweitert, neue 
Heeresklassen 
gebildet 
und 
grosszügigere Organisationsformen geschaffen. 
Unterschwellig 
bestand in Militärkreisen ein zentralistischer 
Wille, 
der sich 1895 
in der 
Vorlage zur 
Revision der 
Militärartikel 
der 
Bundesverfassung geltend 
machte. Nach ihrer Verwerfung 
setzte 
sich 1907 
eine umfassende Revision der 
Militärorganisation 
durch. 
Welches 
war 
Muheims Anteil und 
Stellungnahme in 
dieser 
Entwicklung? 
Als der Bundesrat 
1876 
einen 
Waffenplatz für 
die 
8. 
Division 
suchte, 
zog er 
auch den Kanton Uri in 
Betracht. Der Gemeinderat 
Altdorf, 
dem 
Gustav 
Muheimvorstand, 
erkannte die 
Gelegenheit 
rasch, die 
Verdienstmöglichkeiten 
des Landes 
zu 
mehren. Er machte 
beimLandrat den 
Vorstoss, 
vomKanton 
Gebäulichkeiten und 
Inventar 
für 
eine 
Kaserne, 
Gelände 
für Exerzierplätze 
und einen 
finanziellen 
Beitrag zu 
erhalten (1094). Muheimnahmsofort 
mündliche 
Unterhandlungen 
mit 
dem Waffenchef der 
Genie, 
Oberst 
Demur, 
auf 
(1095). 
Strittigwar, 
ob 
in Altdorf ein 
voller, 
ein 
Zweidrittel- 
oder 
nur 
ein 
Drittelwaffenplatz 
errichtet werden sollte. 
Der Bundesrat entschied sich 
für 
eine 
Dreiteilung 
(1096). Dadurch 
war 
die Rendite der Investition 
fraglich 
geworden 
und die 
Gemeinde 
liess das Geschäft 
fallen(1097). 
Als der finanziellen 
Konsequenzen aus 
der 
von 
Emil Welti 
1874 
ausgearbeiteten 
Militärorganisation 
wegen 
der 
eidg. 
Staatshaushalt 
defizitär 
geworden 
war, 
arbeitete der Bundesrat das Gesetz über 
1094) LR677. 
10. 76. 
AU412. 
1095) GR19. 
1. 77. 
1096) GR22. 
6. 77. 
1097) GR22. 
6. 77. 183
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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