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Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1971/1972
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1972
Bandzählung:
Neue Folge 26. und 27. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 62. und 63. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur10309p
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1971%3A62

Artikel

Titel:
Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
Urheber*in:
Stadler, Johann J.
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405748

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1971/1972 (Neue Folge 26. und 27. Band)
  • Titelseiten
  • Landammann und Ständerat Gustav Muheim (1851-1917) von Altdorf : ein Beispiel konservativer Politik um die Jahrhundertwende
  • Personen-, Orts- und Sachregister
  • Curriculum vitae
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Wo viel Licht und Glanz 
ist, 
da 
gibt 
es 
auch Schatten und 
Kümmernis. 
Wo ein Mann wie 
Muheimzurücktritt, 
hinterlässt 
er 
eine 
grosse 
Leere. Wohl 
sprang 
der sehr 
tüchtige 
Dr. Franz Schmid in 
die Lücke. 
Er übernahm1899 das 
Parteipräsidiumund 
wurde 
von 
der 
Landsgemeinde 
1903 
in die 
Regierung 
und bereits ein Jahr 
später 
zumLandammann 
gewählt. 
Er hatte als 
Landrat, Fürsprech, 
Staatsanwalt und 
eidgenössischer Parlamentarier Seite 
an 
Seite 
mit 
Muheim die Geschicke 
Uris in 
den letzten Jahrzehnten 
bestimmt. 
Er 
war 
gesinnungsmässig konservativ, wenn 
seine 
Haltung 
gegenüber demBund und den 
politischen Gegnern 
bisweilen auch 
offener 
war 
als die Muheims 
(326). Er wurde aber 
in der 
Wintersession 
1904 als Bundesrichter 
gewählt 
und 
zog 
imFrühjahr 
1905 
nach Lausanne. 
Der Partei hatte 
er 
nicht allzu 
grosse 
Sorge 
geschenkt. 
Nach der statutarischen 
Delegiertenversammlung von 
1901 
(327) verlor sie die 
Aktivität, 
und 1905, 
als das kantonale 
konservative 
Komitee wieder inAktion treten 
sollte 
zur Besetzung 
der 
freigewordenen National- und 
Regierungsratsstelle Schmids, 
war 
nicht 
einmal 
einMitglieder-Verzeichniszufinden(328). 
Nachdemdie Partei auch Dr. Franz Schmid verloren 
hatte, 
stellte 
sich das 
Personalproblemin 
seiner 
ganzen 
Grösse. 
Mangel an 
zügigen konservativen Kandidaten und Zerrissenheit der Partei 
ermöglichten es 
den 
Fortschrittlichen, 
bei der Nationalratsersatzwahl 
vom 
27. 
Februar 
1905 
mit 
ihrem Kandidaten Franz Arnold am 
meisten Stimmen 
zu erlangen. 
Obwohl 
er 
das absolute Mehr nicht 
erreicht 
hatte, 
besass 
er 
die 
grössten Aussichten, im zweiten 
Wahlgang 
den 
Sieg zu 
erreichen (329). 
Muheimtrug 
schwere 
Bedenken: 
«Bei demschrecklichen 
Mangel an tüchtigen, 
aktiven und 
angesehenen Leuten kons. Farbe in 
unserem 
Kanton fürchte ich 
für 
dessen 
Zukunft 
überhaupt: 
die 
Allianz der Altdorfer Gotthard- 
pöstler mit 
den Eisenbahnern und 
Festungsleuten 
ist nicht bloss 
festgekittet, 
sondern auch 
immer 
und 
mit 
allen Mitteln 
an 
der 
Arbeit» (330). Anstatt die 
Verantwortung zu teilen, 
beschlossen 
die Konservativen den 
Kampf. 
Florian Lusser, 
der sich 
an 
die 
Spitze 
der Partei 
gestellt hatte, rief 
das Komitee und die Fraktion 
326) z. B. 
trat er imParlament für 
das Gesetz über Schuldbetreibung 
und Konkurs 
ein. Sein Bruder Karl Schmid 
war 
ein Führer der fortschrittlich-demokratischen 
Partei. Zwischen Muheimund Dr. F. Schmid herrschte eine latente Feindschaft: 
Vgl. 
GP 1896, Nr. 45; Briefe G. Muheims an Heinrich Angst vom25. 
5. 
1905; 
an 
Theodor Wirz vom19. 
10. 1885, 26. 9. 
1894; an Adalbert Wirz vom29. 
1. 1888, 
13. 2. 
1904, 
10. 5. 
1904, 
1. 3. 
1905, 
6. 10. 
1907, 16. 7. 
1914; Brief Dr. F. Schmids an die Familie 
Muheimvom6. 
4. 1917 
(FAMuheim, 
Fasz. 
Trauerkundgebungen). 
Sie 
war 
aber nicht 
sachlicher, sondern 
persönlicher Art. Ueber das Problemder Motivation von KV 
1888, Art. 
14, Abs. 4 
(Unvereinbarkeit von Advokatur und 
Regierungsratsmandat) 
vgl. unten: Verfassung, 
Recht 
undGericht, 
p. 
84. 
327) UW1901, Nr. 
18. 
328) 
Brief 
G. MuheimsanA. Wirzvom1. 
3. 1905. 
329) UW1905, Nr. 
10. 
330) Brief 
G. 
MuheimsanA. Wirz 
vom1. 
3. 1905. 58
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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