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Historisches Neujahrsblatt 1979/1980 (Neue Folge 34. und 35. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1979/1980 (Neue Folge 34. und 35. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1979/1980
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1980
Bandzählung:
Neue Folge 34. und 35. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 70. und 71. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1m91fc
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1979%3A70

Artikel

Titel:
Die Münzstätte Altdorf
Urheber*in:
Püntener, August
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405765

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1979/1980 (Neue Folge 34. und 35. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungen - Literaturhinweise
  • Verzeichnis der Abbildungen
  • Die "Römer" in Uri
  • Uri im Münzkreis Zürich
  • Das Vorfeld der Urner Münzgeschichte
  • Uri, Schwyz und Nidwalden in Bellinzona
  • Die Münzstätte Bellinzona
  • Die Münzstätte Altdorf
  • Urner Banknoten
  • Personen- und Sachregister
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungen und Hinweise
  • Münzgemeinschaft "Uri-Schwyz-Nidwalden" : Münzstätte Bellinzona (1503 bis ca. 1548)
  • Münzgemeinschaft "Uri-Nidwalden" : Münzstätte Bellinzona (1506 bis ca. 1529)
  • Münzen einzelner Stände : Münzstätte Bellinzona (ca. 1506-1543)
  • Münzgemeinschaft "Uri-Schwyz-Nidwalden" : Münzstätte Altdorf (1548 bis ca. 1605)
  • Münzgemeinschaft "Uri-Nidwalden" : Münzstätte Altdorf (1600 - ca. 1605)
  • Münzen einzelner Stände : Münzstätte Altdorf (1548 - ca. 1600)
  • Probemünzen 1788 : "Uri, Schwyz und Nidwalden"
  • Münzen von URI : Münzstätte Altdorf (1603-1641)
  • Urner Münzen des 18. und 19. Jahrhunderts

Volltext

VI. DieMünzstätte 
Altdorf 
A. 
Silber, 
Rohmaterial der Münzstätte 
DieVersorgungeiner Münzstättemit Silber, Kupfer undGoldwar 
für 
den 
Prägebetrieb von ausschlaggebender Bedeutung. 
Der 
damaligeAbbauvon 
Silber durchdieUrner 
Bergwerkgesellschaft 
dürftemit 
einGrundfür 
die 
imJahre 
1548 
erfolgteVerlegungder MünzstättevonBellinzonanach 
Altdorf 
gewesen 
sein. Was die 
Förderung von 
Gold 
imUrner 
Reusstal 
anbelangt, 
so bliebes wohl 
beimWunschdenken, 
obwohl Albrecht 
vonBonstet- 
ten 
1479 schrieb: «DieReuss ist einrechter Goldfluss». Das Goldhattesich 
vermutlicherst demReussausfluss 
inLuzernbeigemischt. 
Dieerste 
nachweisbareKundevomBergbauin 
Uri 
gibt uns 
der Eidgenössische 
Abschiedvom18. 
Oktober 
1480 
mit 
demPassus: «Ebenso 
bringt 
der 
AmmannvonUri an, 
dass 
HeinrichKoler 
vonNürnberg, 
der 
imBergwerk 
wohnt, 
inder 
Eidgenossenschaft 
umKnechtewerbe 
...». 
Am21. Mai 
1481 
wurdenHeinrichKoler undCaspar Stutzenberg, 
Münzmeister 
von Luzern, 
vomLuzerner 
Ratsgericht 
einvernommen. 
Stutzenberg forderte 
den ihm 
vorenthaltenenLohnfür 
zwei 
Jahre, 
als 
er 
Koler und seinen 
«Mitbergher- 
ren» imBergwerk 
zuUri 
als Knecht diente. Koler erklärte dagegen, 
seine 
Gemeinder 
(Mitgesellschafter) 
Nikiaus Gross und Hans Müllner hätten 
seinerzeit mit Stutzenberg verhandelt, 
«ohne 
ihmeinen Lohn 
zu 
verheis- 
sen». Uebrigens habeStutzenberg«so vil geits 
zusinenhanden genommen, 
als 
es dembesten knecht 
imBergwerck zu 
Ion 
gulte». 
Der 
Ausgang 
des 
Streitesist nicht bekannt102). 
Bedeutend aufschlussreicher ist der 
Vertragüber 
die 
Ausbeutung von 
Erz 
imKanton Uri 
vom4. 
September 
1532 
zwischen «Landammann und rath 
zuUre» 
undErasmus 
KrugvonStrassburg 
für dieZeitdauer 
von 
101 Jahren 
103). Das 
Ausbeutungsrecht ist im 
Vertrag 
wie 
folgt 
umschrieben: 
«Ertz so 
innunsermLandamobern 
Riet 
imSoumerfunden, 
hiedisset 
undenet der Rüsz, 
als 
wyt dieklufft 
goht, mit 
jrenrechten 
und 
gerechtig- 
kaiten; 
auch ob 
sy eyn 
blei ertz fünden so zu schmeltzung 
des 
gemeldten 
ertz dienstlich, fry, 
ufrecht unnd redlich verluhen 
hingelassen 
haben 
.». 
Von der Ausbeute hatte 
Krug «von 
zehen Kübeln den ainen» demLande 
Uri 
zugeben. 
Er 
war 
aber 
verpflichtet, 
diesenZehntel 
demLandeUri 
wieder 
abzukaufen bzw. 
- 
sofern dies 
verlangt 
würde 
- 
gegen 
Vergütung 
der 
Kostenzu 
schmelzen. 
DieBestimmungen, 
dass 
dieBergwerksleute an 
den 
gebotenen Tagen kein Fleisch 
essen, 
den katholischen Glauben 
nicht 
schmähen noch 
mit denLandsleuten über den Glauben reden durften und 
dieFeiertagehaltensollen, 
sindmit 
den 
damaligenReligionswirrenzu 
erklären. 
Krug 
erhielt 
- 
vorderhand auf 
6 
Jahrebegrenzt - 
das 
Recht, «Sil- 
i»2) 
wielandt LU, 
S. 27 
sowie Staatsarchiv 
Luzern, 
Sch. 931 
101) 
Stadtarchiv von Strassburg, 
Chambre des 
Contrats, 
TOME 26, Fol. 
171 V.-173 
V, publi¬ 
ziert von 
F.J. Fuchs in Cahiers Alsaciens d'Archéologie, d'Art et d'Histoire, 
1967, 
S. 77 
ff 36
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

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Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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