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Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1984/1985
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1985
Bandzählung:
Neue Folge 39. und 40. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 75. und 76. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1v421x
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1984%3A75

Artikel

Titel:
Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
Urheber*in:
Arnold, Werner
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405800

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Der Untergang der Landsgemeindedemokratie
  • Die Eingliederung der Urkantone in den Helvetischen Einheitsstaat
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt im Kriegsjahr 1799
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt in der Auseinandersetzung um die Verfassungsfrage
  • Die Vermittlung Napoleons und das Ende der Helvetik
  • Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
  • Schlussbetrachtungen
  • Anhang
  • Quellen- und Literaturverzeichnis

Volltext

Setzungen 
dem 
Staat 
gegenüber misstrauisch blieb. Angesichts 
der 
Nichtigkeit 
des 
von 
ihm 
selbst 
angeführten 
Grundes 
waren 
seine 
Predigt 
und der dazu 
gewählte Zeitpunkt 
ein 
Fehltritt. 
Der 
fragliche Verfassungsentwurf - er sollte 
im 
Herbst der 
Tagsatzung 
zur 
Genehmigung 
vorgelegt 
werden 
- bot, 
wenn man vom 
Fehlen des Namens 
Gottes 
absieht, nur 
zwei 
Stellen, 
die 
allenfalls 
das Misstrauen 
des 
Pfarrers wachrufen konnten. 
Die eine 
unterstellte 
die 
"allgemeinen 
und 
öUzntllchzn 
Untzrnlchtian- 
Atalten" (185) 
dem 
Kompetenzbereich 
der 
Zentralgewalt, 
die 
andere 
überliess 
das 
Kultuswesen, 
die 
Entlöhnung 
der 
Geistlichen 
und 
die besonderen 
Erziehungs- 
und 
Unterrichtsanstalten 
der 
Regelung 
durch die Kantone. (186) Die 
radikale 
Form 
seiner 
Anschuldigungen - 
sie 
bezogen 
sich 
übrigens nur zu 
einem 
geringen Teil 
auf den 
umstrittenen 
Verfassungstext 
selbst - 
musste die 
Gläubigen, 
die 
im 
Staat eine Gefahr 
für 
die 
freie 
Religionsausübung erblickten, 
in ihrer Ansicht 
bestätigen 
und 
die 
Altgesinnten, 
die in die dankbare 
Rolle als Schützer der 
Religion 
treten konnten, 
in 
ihremKonfrontationskurs 
bestärken. 
Von 
einer 
"bedrängten, 
äuAAZAAt 
vzAlolgtzn 
hl. Klrchz"{'\87) 
zu sprechen,wäre 
selbst in der 
radikalsten 
Phase des 
Einheitsstaates 
unangebracht 
gewesen. 
Die 
Heivetik hatte 
zwar 
den 
Einfluss 
der Kirchen 
eingedämmt, 
aber sie hatte nie zu Terrormass- 
nahmen 
gegriffen 
und auch nie 
den Versuch 
unternommen, die 
Religion 
zu unterdrücken. Politische Gegner 
- 
auch 
Geistliche - 
blieben 
nicht 
geächtet, 
sondern 
kamen 
schon bald in 
den Genuss 
einer 
allgemeinen 
Amnestie. Gerade auch die Massnahmen, die 
die 
Regierung gegen 
Pfarrer 
Ringold 
ergriff, 
widersprechen 
der 
immer 
wieder beschworenen 
Religionsfeindlichkeit 
des 
Staates. 
Am 
8. 
August 
1801 
beauftragte 
der 
Justizminister 
Regierungsstatthalter 
Trutmann, 
über das in 
Altdorf 
Vorgefallene 
eine nä- 
185 
AH 
VI 
p. 
934. 
186 Ebenda. 
187 
AH 
VII 
p. 
313. 422
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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