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Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1984/1985
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1985
Bandzählung:
Neue Folge 39. und 40. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 75. und 76. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1v421x
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1984%3A75

Artikel

Titel:
Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
Urheber*in:
Arnold, Werner
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405800

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Der Untergang der Landsgemeindedemokratie
  • Die Eingliederung der Urkantone in den Helvetischen Einheitsstaat
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt im Kriegsjahr 1799
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt in der Auseinandersetzung um die Verfassungsfrage
  • Die Vermittlung Napoleons und das Ende der Helvetik
  • Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
  • Schlussbetrachtungen
  • Anhang
  • Quellen- und Literaturverzeichnis

Volltext

Ist 
nicht plumpz 
Elnlalt 
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Schultzn, zs 
Ist 
vlzlmzhr 
abgz- 
letmte Intrigue 
der 
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und das 
Bztragzn 
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Gztit- 
llchkzlt 
dieser Gegenden ImAnlang 
der Revolution In 
diese 
Epoche sind wir wlzdzr 
versetzt, 
und 
neue Geiahren 
drohen 
dem 
Vaterland Nicht ein Glaubensbekenntnis der 
Regierung 
wird 
den Sturm beschwören. Mtt welchemRecht 
kann 
Ringold 
das 
von Ihr 
lordern; 
wo 
liegt 
der Grund dzA 
Verdachts, 
und 
tit 
dlzAzr 
Verdacht 
nicht 
Achon 
BeAchlmplung 
und Vzrbrzchzn 
gzgzn 
Azlnz 
Obrlg- 
kzlt? 
Zu 
was 
lührt 
zlnz 
Erklärung 
dlzAzr 
Art, 
als zu neuen 
Zwzllzln, zu 
neuen EAklärungAloAderungzn, zu thzologlAchzn 
Klopllzchtzrzlzn, zur Berechtigung 
jzdzA 
HeuchlzrA oder 
jedeA 
SchulteA, 
eine 
gleiche 
Knlordzrung an dlz 
Regierung zu 
machen? 
Wenn 
dlz 
Gzlstllchkzlt glaubt, 
dass 
ElngrlHz 
In 
rzllglösz 
Gz- 
gznständz gemacht wzrdzn, Ao könnzn Alz darüber Ihre Bemerkungen 
der 
Regierung 
übzrAchlckzn, dlz nlz dlz Grznzzn 
Ihrer 
Gewalt 
überAchrelten 
wird, 
aber auch nie 
zugeben 
kann, 
daSA 
Alz 
verdächtigt 
und 
verleumdet, 
oder doAA 
dzr Fanatismus dzA VolkA 
zur Entscheidung 
einer 
Kngelegznhzlt 
dieser 
Art aulgeweckt 
werde." (192) 
Der 
Vollziehungsrat 
beschloss in 
Anlehnung 
an 
den 
Vorschlag 
des 
Justizministers, 
Pfarrer 
Ringold, 
der die 
religiöse 
Waffe 
gegen 
den 
Staat erhoben 
habe, mit 
dem 
gleichen 
Mittel zu 
bekämpfen und 
gegen 
ihn 
aus Rücksicht auf sein 
Alter 
und 
aus 
Achtung 
dem 
geistlichen 
Stand 
gegenüber nicht 
nach der 
Strenge 
des Gesetzes 
vorzugehen, 
sondern ihn 
dem 
Fürstbischof von 
Konstanz 
als einen 
"szlnzmgzlstllchzn 
Berule 
Zuwldzrhandelndzn" 
anzuzeigen, 
in der 
Hoffnung, 
"dlz von 
daher 
zu 
erhaltende 
Rechtweisung wzrdz Ihn 
zur 
Erkznntnls Azlnzs 
unwürdlgzn Bztragzns 
und 
zur BzAAzrung bAlngzn 
..." 
(193) Trutmann wurde 
angewiesen, 
Ringold vor 
sich 
zu 
laden 
und ihm diesen Sachverhalt 
mitzuteilen. 
192 
AH 
VII 
p. 
328. 
193 
AH 
VII 
p. 
330. 424
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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