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Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1984/1985
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1985
Bandzählung:
Neue Folge 39. und 40. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 75. und 76. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1v421x
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1984%3A75

Artikel

Titel:
Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
Urheber*in:
Arnold, Werner
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405800

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Der Untergang der Landsgemeindedemokratie
  • Die Eingliederung der Urkantone in den Helvetischen Einheitsstaat
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt im Kriegsjahr 1799
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt in der Auseinandersetzung um die Verfassungsfrage
  • Die Vermittlung Napoleons und das Ende der Helvetik
  • Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
  • Schlussbetrachtungen
  • Anhang
  • Quellen- und Literaturverzeichnis

Volltext

ben; die 
Geistlichkeit 
habe diese 
Vergehen 
stillschweigend 
hinnehmen 
müssen, aus Furcht, 
das Uebel würde noch mehr um sich 
greifen, 
wenn man 
dagegen 
eingeschritten wäre, 
ohne 
die Macht 
zu haben, sich 
auch 
durchsetzen 
zu 
können. 
Angesichts 
der "so 
unerwarteten als angznzhmzn" Aenderung 
der 
politischen Lage, 
sei der 
Zeitpunkt günstig, 
wieder 
Ordnung zu schaffen. 
Die 
Urner 
Geistlichkeit bitte 
die 
Obrigkeit, 
sie 
im 
Kampf 
gegen 
die 
Schändung 
der Sonn- und 
Feiertage 
zu unterstützen 
und 
die 
Bevölkerung an diesen 
Tagen zum 
Besuch des 
Gottesdienstes 
anzuhalten. 
Religionswidrige 
Reden und Bücher mussten ausdrücklich 
verboten werden; die 
gesetzliche Grundlage 
dafür biete ein 
Land- 
ratsbeschluss von 1773, der erneuert 
werden 
könnte. Mit 
Zuversicht 
erwarte die 
Geistlichkeit 
auch einen 
obrigkeitlichen 
Befehl, der die 
Jugendlichen 
zum Besuch der 
Christenlehre 
verpflichte. 
Im 
weiteren wurde die 
Leistung 
eines 
Religionseides 
angeregt 
"als zln 
gewisser 
EasoIz" 
für 
die vielen 
Religionslästerungen, die in 
den 
Revolutionsjahren geduldet 
werden mussten. 
Die 
Tatsache, 
dass man 
vielleicht 
auch 
"Aelormlerte 
Mitbürger unten uns 
wzrdzn 
zu gzduldzn habzn",sei kein 
Hindernis, 
"Indzmbzl 
dlzszn dzr Eid dahin könntz bzschränkzt 
wzrdzn, 
dass 
slz dlz 
herrschende katholische 
Religion gehörig zu 
respektieren 
versprechen". 
Da 
wegen langer 
Straflosigkeit 
die 
Sittenverderbnis 
überhand 
genommen 
habe, 
mussten wirksame Gesetze 
eingeführt 
werden, 
um "den 
so schändlichen 
Kusschwellungen 
der 
Geilheit, 
der 
Hurerzy 
und dzs Ehebruchs" 
Einhalt zu 
gebieten. 
Sogar Kleidervorschriften 
wurden 
angeregt. "Kergerllche 
Trachten" 
und 
die 
"Nachällung Irzmdzr 
Moden" 
seien durch 
angemessene 
Gesetze 
zu verbieten. 
Dies wäre 
gleichzeitig 
ein wesentlicher 
Beitrag 
zum 
Abbau 
der 
Spannungen innerhalb der 
Bevölkerung, 
da 
"dem 
Landvolk der 
Krgwohn nicht 
zu 
bznzhmzn 
Ist, 
dass 
dlz 
Gesinnungen nicht 
gut 
vaterländisch 
seyen, 
wo man sich 
der 
vaterländischen 
Kleidung 
schämet". Ein 
Sittengericht 
in 
jeder 
Dorfschaft 
und 
ein 
allgemeines 
oberstes 
Sittengericht 
in Altdorf 
seien die 
zweckmässigsten 
Massnahmen, um 
den 
Gesetzen Nachach- 430
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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