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Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1984/1985
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1985
Bandzählung:
Neue Folge 39. und 40. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 75. und 76. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1v421x
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1984%3A75

Artikel

Titel:
Die Eingliederung der Urkantone in den Helvetischen Einheitsstaat
Urheber*in:
Arnold, Werner
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405796

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1984/1985 (Neue Folge 39. und 40. Band)
  • Titelseiten
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Der Untergang der Landsgemeindedemokratie
  • Die Eingliederung der Urkantone in den Helvetischen Einheitsstaat
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt im Kriegsjahr 1799
  • Die Distrikte Altdorf und Andermatt in der Auseinandersetzung um die Verfassungsfrage
  • Die Vermittlung Napoleons und das Ende der Helvetik
  • Exkurse : belastende Faktoren der Helvetischen Republik
  • Schlussbetrachtungen
  • Anhang
  • Quellen- und Literaturverzeichnis

Volltext

II. 
Kapitel 
DIE EINGLIEDERUNG DER URKANTONE IN 
DEN HELVETISCHEN 
EINHEITSSTAAT 
1. Die Bildung des 
Kantons Waldstätten 
Die 
helvetische 
Verfassung 
sah 
für 
die drei 
Urkantone, 
Glarus, 
Zug, Appenzell, 
St. Gallen 
und 
Sargans 
96 
Abgeordnete 
in die helvetischen 
Räte 
vor. 
Wenn 
Peter 
Ochs 
diese kleinen 
Länderorte 
neben den 
volksreicheren 
Kantonen als 
gleichberechtigte Wahl- und 
Verwaltungsbezirke 
hatte fortbestehen 
lassen, 
so war 
das 
eine 
Opportunitätsmassregel gewesen, 
um ihnen 
die 
Annahme der 
Verfassung 
zu erleichtern. 
Durch ihren 
bewaffneten 
Widerstand verdienten sie vom helvetischen 
Gesichtspunkt 
her eine solche Rücksichtnahme 
nicht 
mehr. 
Bereits 
am 
28. 
April schlug 
Ochs im Senat 
die 
Verschmelzung 
der Kantone 
Uri, 
Schwyz 
und Unterwaiden 
vor, 
um die Zahl 
ihrer Abgeordneten 
ins helvetische 
Parlament 
von 
36 
auf 
12 
herabzusetzen, 
und 
wünschte, 
dass 
Schauenburg 
diese 
Vereinigung 
in die 
Bedingungen für 
einen Frieden mit der Innerschweiz 
hineinnehmen 
würde. 
(1) 
Am 
folgenden 
Tag 
wurde diese 
Anregung 
im 
Grossen 
Rat 
als Motion 
eingebracht 
und 
einer 
Kommission 
überwiesen. 
Sie 
beantragte 
die 
Zusammenfassung 
der acht Stände und 
Landschaften, 
denen 
die helvetische 
Verfassung gewaltsam 
aufgezwungen 
werden 
musste, 
in 
nur 
drei 
Kantone, was zwangsläufig 
eine 
Vertretungsreduktion 
um 
60 
Abgeordnete 
mit sich 
brachte. 
Am 
2. Mai 
beschloss der Grosse Rat die 
Schaffung 
der 
drei 
neuen 
Kantone 
Waldstätten, 
Linth 
und 
Säntis 
(2). 
Neben 
1 
Annalen 
p. 
49; 
AH 
I 
p. 
779; Oechsli 
I 
p. 
174f. 
2 AH 
I 
p. 794ff.; 
Republikaner I 
p. 62f., 
72; 
Von 
Flüe 
p. 
56. 
Der Kanton Waldstätten umfasste die 
drei Urkantone und 
Zug; 
der Kanton 
Linth: Glarus, Sargans, Werdenberg, Sax, 
einen 
Teil 
des 
Rheintals, Obertoggenburg, Gaster, March, 53
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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