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Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1990/1991
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1991
Bandzählung:
Neue Folge 45. und 46. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 81. und 82. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1w607w
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1990%3A81

Artikel

Titel:
Hochmittelalter und frühes Spätmittelalter (950 bis 1428)
Urheber*in:
Stadler-Planzer, Hans
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405814

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)
  • Abbildung
  • Titelseiten
  • Vorwort
  • Urgeschichte
  • Die Römerzeit : 58 v. Chr. bis um 650
  • Die Einwanderung der Alemannen : 7. bis 9. Jahrhundert
  • Hochmittelalter und frühes Spätmittelalter (950 bis 1428)
  • Das ausgehende Spätmittelalter
  • Schlussgedanken
  • Register der Orts- und Personennamen
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

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Landammannsspätestens 
seit 
1294 
bis 
1358/59, 
alsowährendmehr 
als 60 
Jahren, wahrscheinlichohneUnterbruchinne. AlsLandammänner 
standen 
sie der 
Landsgemeindevor, 
leiteten 
das 
Gericht 
undvertratendas Land 
nach 
aussen 
inder 
entscheidenden Phase 
der sichbildenden 
achtörtigen 
Eidgenossenschaft. 
Seiner 
überragenden Stellung entsprechend 
trat 
Freiherr 
Johannesbei 
verschiedenen, 
sehr 
wichtigenStaatsgeschäftennicht 
nur 
alsLandammannundRepräsentantUris, sondernzugleichalsPrivatperson 
in den 
Vordergrund. 
Der 
Friedensvertragmit 
demAbt 
von 
Disentis 
von 
1339wurdemit denLandessiegelnder Waldstätteundzusätzlichmit 
dem 
Siegel 
desFreiherrnbekräftigt, 
weil 
er 
mit dessenWillen, 
Rat undGunst 
zustandegekommen 
sei.111 
ImBundmit 
Glarus 
von1352 
wurdeJohannvon 
Attinghausenzusammenmit 
demZürcher 
Bürgermeister 
Rudolf Brunals 
einziger Machtrepräsentant 
namentlicherwähnt.112 Für 
Schiedsgerichte 
innerhalbundausserhalbUrisrief 
manihnimmer 
wieder. 
Höhepunkt 
seiner 
schiedsrichterlichenTätigkeit war 
dasUrteil 
von1331, 
alser 
zusammenmit 
FranchinusRusca, 
demPodestàvonComo, denjahrzehntelangen, 
blutigen 
Streit Urserns 
mit 
der Leventina beendete. 
SeinAuftretenerinnert 
an 
das 
kraftvolleEinschreitenGraf Rudolfs 
vonHabsburginder 
Fehde der Izeli 
Handbuchzur 
Schweizer 
Geschichte, 
Bd. 
4,1980, 
S. 
11-49. Taf. 
Hubler, 
Peter: 
Adel undführende 
FamilienUrisim13./14. 
Jahrhundert. 
Bern, 
1973. 
Vgl. 
auchobenS. 
107-144, 
bes. S. 
135-141 
dieAusführungenüber 
Klöster undAdel, 
ferner 
S. 
187, 
199-202dieDarlegungenzumAnteil 
dervonAttinghausenander 
Strassensicherheits- 
undZollpolitik. 
mQWI/3,293. 
- 
412QWI/3,989. 
TurmSchweinsberg 
inAttinghausen. 
Der 
Kernbaudieses 
typischenWohnturmes 
reicht ins13. Jh. 
zurückunddienteden 
vonSchweinsberg, 
einerMinisterialenfamilie 
derFreiherren 
vonAttinghausen, 
alsWohnstätte. 268
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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