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Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1990/1991
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1991
Bandzählung:
Neue Folge 45. und 46. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 81. und 82. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1w607w
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1990%3A81

Artikel

Titel:
Hochmittelalter und frühes Spätmittelalter (950 bis 1428)
Urheber*in:
Stadler-Planzer, Hans
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405814

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)
  • Abbildung
  • Titelseiten
  • Vorwort
  • Urgeschichte
  • Die Römerzeit : 58 v. Chr. bis um 650
  • Die Einwanderung der Alemannen : 7. bis 9. Jahrhundert
  • Hochmittelalter und frühes Spätmittelalter (950 bis 1428)
  • Das ausgehende Spätmittelalter
  • Schlussgedanken
  • Register der Orts- und Personennamen
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

undGruoba1257/58. 
VerwandtschaftlicheBeziehungenweitetenden 
Einflussbereich des Freiherrnins Bündner Oberlandundins 
Wallisaus. 
Hier 
hatte 
er 
1354 
- 
wie erwähnt 
- 
das Rektorat 
inne, 
ein 
Amt, 
welches ihm 
wahrscheinlichvomVolkdesRhonetalesimKampf 
gegenBischof 
undKaiser 
übertragenwordenwar. 
DiewirtschaftlicheBasis 
dieser überaus 
einflussreichen 
politischen Stellung 
imUrnerland, inder 
Eidgenossenschaft 
undimzentralen 
Alpenraumwar 
eine 
ausgedehnte 
Grundherrschaft im 
Tal der 
Reussmit zahlreichenLeibeigenen. DieEigengüter wurdenergänzt 
durch stattliche 
Lehensgüter 
des Fraumünsters und des Klosters 
Wettingen. 
Diebedeutendsten 
Liegenschaften 
dieser beiden Grundherrschaften 
lagenseit 
1310 
indenHändendes Landammanns undder 
Mächtigendes 
Landes. 
JohannvonAttinghausenkonnteWettingengrosseMengenVieh 
liefern. 
Esist wahrscheinlich, dasser 
ammächtigaufblühendenViehhandel 
ins Mittellandundüber 
denGotthardpass entscheidendmitbeteiligt war. 
SeineUnternehmungenwarensoweit 
gespannt, 
dasser 
eineMinisterialenfamilie 
beschäftigte, 
die den Namen 
«von Schweinsberg» 
führte und im 
FlüelerZoll gleichnamigen WohnturminAttinghausen 
sass. 
Amwichtigsten jedoch 
Solddienste dürftennicht seinelandwirtschaftlichen, 
sondernseineSolddienstaktivitä¬ 
tengewesensein. 
Weil 
er 
demvonZürichbedrängtenGrafenJohannvon 
Habsburg-Laufenburg1337militärischeHilfegegenjedermannausser 
den 
Eidgenossenanbietenkonnte, 
erhielt 
er 
dieNutzniessungdeshalbenFlüeler 
Zolles während fünf Jahren. 
1344 brachte 
er 
die 
ertragreiche 
Finanzquelle 
alsLehenKaiser 
LudwigsdesBayernansich, 
wobei 
er 
als Gegenleistung 
demReichsoberhaupt 
indeutschenLandenund inder Lombardei 
mit 
zwanzigBehelmtenwährendzweier 
Monate 
zu 
dienen hatte. Inder 
Folgebildeteder 
Zoll diefeste, materielleBasis der freiherrlichenFamilie 
undverschaffte 
demAdelsgeschlecht 
eine 
überragende Stellung 
ineiner 
Zeit, 
als viele vornehme Geschlechter 
wegen 
ständiger 
Finanznot Macht 
undAnseheneinbüsstenundausder 
Geschichteverschwanden. 
Machtmiss- 
DenFreiherrenvonAttinghausenwar 
diehistorischeRollebeschieden, 
brauch der 
werdendenEidgenossenschaft alsGründerfamiliezudienen. 
ImUrner¬ 
landjedochsteigertesichdieMachtfüllezufast 
fürstlichemAusmass. 
AlleinschondiedistanzierteLebensführunginder 
TrutzburgvonAttinghausen 
unddievornehmenVerschwägerungenmit 
Adelshäusernausserhalb 
der 
Eidgenossenschaft HessenkeineechtenBindungenmit 
demVolkgedeihen. 
Macht verführt 
auchzuMissbrauch. 
Demverfiel 
Johannvon 
Attinghausen, 
als 
er 
um1345 
wegen 
einer 
strittigenForderungvon500 
Pfund 
Handlegteauf 
dieFraumünster ZinseninUri, 
nochbevor 
einGericht die 
Rechtmässigkeit 
des 
Begehrens 
untersucht 
unddieZahlungsweisefestgelegt 
hatte. Der 
Landammannschwangsichsofort selbstherrlichzum 
Zinsherrn 
der 
Gotteshausleuteempor undginggegen 
das 
Limmatkloster 
mit 
harter 
Handvor. 
Dabei 
profitierte 
er 
als Inhaber der besten Klosterlehen 269
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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