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Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)

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Deskriptive Daten

fullscreen: Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)

Zeitschrift

Titel:
Historisches Neujahrsblatt
Untertitel:
für das Jahr ...
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Zentralschweizer Zeitschriften
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Erscheinungsort:
Altdorf

Zeitschriftenband

Titel:
Historisches Neujahrsblatt 1990/1991
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Erscheinungsdatum:
1991
Bandzählung:
Neue Folge 45. und 46. Band
Alternative Bandzählung:
1. Reihe 81. und 82. Heft
Kanton:
Uri
Permanente ID:
ark:/63274/bur1w607w
Lizenz:
In Copyright 1.0
Link zur Quelle:
https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=hnu-001%3A1990%3A81

Artikel

Titel:
Schlussgedanken
Urheber*in:
Stadler-Planzer, Hans
Sammlung:
Kantonsbibliothek Uri
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Artikel
DOI:
10.5169/seals-405816

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Historisches Neujahrsblatt
  • Historisches Neujahrsblatt 1990/1991 (Neue Folge 45. und 46. Band)
  • Abbildung
  • Titelseiten
  • Vorwort
  • Urgeschichte
  • Die Römerzeit : 58 v. Chr. bis um 650
  • Die Einwanderung der Alemannen : 7. bis 9. Jahrhundert
  • Hochmittelalter und frühes Spätmittelalter (950 bis 1428)
  • Das ausgehende Spätmittelalter
  • Schlussgedanken
  • Register der Orts- und Personennamen
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

teiligt. Auchgabes eineUnterschicht 
vonarmenBauern, 
Hintersassenund 
Fremden, 
welchegeringenoder überhaupt 
keinenBesitzhattenund 
alternative 
Lebens- undErwerbsformenausbildenmussten. DieseLeutelebten 
etwaalsGeissnösser, 
als 
Säumer-, Schiffs- 
undRuderknechte, 
als Soldaten 
oder Söldner. 
Letztereerscheinenübrigensnicht 
erst mit 
dengrossenKriegen 
des 15. 
Jahrhunderts, sondernsindschoninder Mittedes 
13. Jahrhunderts 
nachgewiesen. 
Politischer Der 
politischeWandel 
führteUri 
zur 
Landsgemeindeals 
oberster 
GeWandel: 
wait, 
zumLandammannalsVorsteher 
undRepräsentant 
des Landes und 
-Überblick 
Richter 
an Königs 
Statt, 
zu 
weiterenVorsitzenden Ämtern, 
zu 
denRäten 
undGerichten. 
ZurVerfassungswirklichkeit 
gehörteauchdieEidgenossenschaft 
mit denUrschweizer 
StändenunddenanderenStädtenundLändern 
desschliesslichdreizehnörtigenStaatenbundes; 
mit denzahlreichen, 
zugewandten 
Orten; 
dieVerlandrechtungmit 
Ursern; 
die 
Vogtei Livinen; 
die 
dreiörtigenVogteien 
Blenio, 
Riviera 
undBellinzona; 
die 
gemeinen 
Herrschaften 
imSüdtessin sowie die 
Landvogteien 
Baden, 
Thurgau, Sargans 
undRheintal. 
-Schutzund 
Herrschaft kommt 
demzu, 
der Macht besitzt. Macht 
legitimiert 
sichin 
Schirmals der 
GewährleistungvonSchutzundSchirmfür 
dieUntergebenen. 
Seit der 
Verfassungs- frühenKarolingerzeit 
verfügtedasDeutscheReichüber 
dieHerrschaft im 
element Urnerland. 
KönigLudwigder 
Deutschedelegiertesie853 
andenvonihm 
eingesetztenVogt 
des 
immunenZürcher Fraumünsters. Diese 
besondere, 
privilegierteSonderstellungUriswurdedurchdenFreiheitsbrief von1231 
nicht 
nur fortgesetzt, 
sonderninder 
Formeiner 
eigenen, 
reichsunmittelbaren 
Vogtei 
sogar 
erneuert. 
RechtlicheVoraussetzungdafür war 
dieStruktur 
Uris 
als 
staatliche, 
verfassungsrechtliche 
Grösse 
mit einemFreienverband. 
Icherkenne dahinter Uri 
als landesweite 
Nutzungsgenossenschaft. 
Für 
dasLandwardie1231erlangteReichsunmittelbarkeit vonausschlaggebender 
Bedeutung. 
Es 
war 
seither 
mit 
demDeutschen 
Reichundseinem 
wechselhaftenSchicksal 
engverbunden: 
mit demKommenundGehender 
Herrscher und 
Dynastien, 
mit der 
wogenartigenReichspolitik 
und ihren 
veränderlichenSchwergewichten, 
mit 
demInterregnum, 
mit 
dem 
Doppelkönigtumvon1314. 
DieReichsunmittelbarkeit eröffnetezwei 
Möglichkeiten. 
Siebargerstens 
dieGefahr 
des 
mangelndenSchutzesundder 
Rechtsverwilderung in sich. Sie 
bot denUrnern weiters die 
Gelegenheit, 
ihr 
Schicksal selber 
andieHandzunehmenundauseigener 
Kraft 
zumFrieden 
Sorge zu 
tragenund 
sichumRecht 
und 
Gerechtigkeit 
zubemühen. 
Das 
Landhat 
dieseChancegenützt. 
Der 
Willezur 
Selbstbestimmungzeigtesich 
zuerst imlokalenBereichder Dorfschaftenund 
Kirchengenossenschaften, 
wo 
das Volk in 
zäher 
Gründungs- 
und Aufbauarbeit staatliche 
Gemeinschaften 
schuf und 
gegenübergeordnete 
Strukturen 
(Landespfarreien, 
Fraumünster 
Kirchenherrschaft) 
durchsetzte. Gleicherweiseverhieltensich 407
	        

Institution

 
Kantonsbibliothek Uri

E-Periodica

 
Dieses Digitalisat wurde dankenswerterweise von E-Periodica zur Verfügung gestellt.

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